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   BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86   

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https://dejure.org/1986,2516
BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86 (https://dejure.org/1986,2516)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1986 - 3 StR 11/86 (https://dejure.org/1986,2516)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 3 StR 11/86 (https://dejure.org/1986,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorgezogene Äußerungsrecht - Beweisaufnahme - Unterbrechung der Beweisaufnahme - Aussageverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2652 (Ls.)
  • MDR 1986, 444
  • NStZ 1986, 370
  • StV 1986, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 277/80

    Erforderlichkeit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor Eintritt der

    Auszug aus BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86
    Es entspricht dem Willen des Gesetzes, daß er darüber hinaus grundsätzlich vor der Beweisaufnahme nach der Vorschrift des § 136 StPO vernommen wird (BGH NJW 1957, 1527 f; BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111; BayObLG MDR 1953, 755, 756).

    Erklärung eines Angeklagten, die sich auf die Ausübung dieses Rechtes beziehen, sind im übrigen nicht etwa unwiderruflich (vgl. BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111).

    § 244 Abs. 1 StPO ändert daran nichts (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; NStZ 1981, 111).

  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86
    Es entspricht dem Willen des Gesetzes, daß er darüber hinaus grundsätzlich vor der Beweisaufnahme nach der Vorschrift des § 136 StPO vernommen wird (BGH NJW 1957, 1527 f; BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111; BayObLG MDR 1953, 755, 756).

    Erklärung eines Angeklagten, die sich auf die Ausübung dieses Rechtes beziehen, sind im übrigen nicht etwa unwiderruflich (vgl. BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111).

  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86
    Es entspricht dem Willen des Gesetzes, daß er darüber hinaus grundsätzlich vor der Beweisaufnahme nach der Vorschrift des § 136 StPO vernommen wird (BGH NJW 1957, 1527 f; BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111; BayObLG MDR 1953, 755, 756).
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54

    Körperverletzung - Verlesung ärztlicher Atteste - Ärztliche Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86
    § 244 Abs. 1 StPO ändert daran nichts (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; NStZ 1981, 111).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Dies gilt auch dann, wenn der Angeklagte zu dem in § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO vorgesehenen Zeitpunkt der Hauptverhandlung zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, in deren späteren Verlauf jedoch zum Anklagevorwurf Stellung nehmen will (vgl. BGH NStZ 1986, 370).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Die Revision trägt keinen Sachverhalt vor, der dem vergleichbar ist, welcher der Senatsentscheidung vom 12. Februar 1986 - 3 StR 11/86 (NStZ 1986, 370) zugrunde lag.
  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89

    Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht die gesetzliche Reihenfolge nicht eingehalten zu werden, wenn ein Abweichen hiervon zweckmäßig ist und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (BGHSt 13, 358, 360; 19, 93, 96; BGH NStZ 1981, 111; BGH NStZ 1986, 370, 371).
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