Rechtsprechung
BGH, 01.10.1985 - 1 StR 469/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlen der Verlesung des Anklagesatzes als Revisionsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 39
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).Denn allein distanzierende dienstliche Erklärungen der Urkundspersonen - ohne Protokollberichtigung - führen nicht zum Wegfall der Beweiskraft, wenn dadurch einer vom Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -), während im umgekehrten Fall zugunsten des Angeklagten die Beweiskraft des Protokolls entfällt (BGHSt 4, 364, 365;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 1; BGH NStZ 1988, 85).
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342, 343; 13, 53, 59; 22, 278, 280;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39, 40; 1992, 49; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281, 282; BGH StV 1986, 287, 288; 2002, 183; 2002, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 8 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).Die Verlesung des Anklagesatzes ist wesentliches Verfahrenserfordernis und elementarer Teil der Hauptverhandlung, deren Unterlassung im Allgemeinen schon deshalb die Revision begründet (Senat NStZ 1986, 39 (40)).
- BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99
Bestellung eines Beistandes; Auslegung; Prozeßkostenhilfe
Das ist jedoch unbeachtlich, weil dadurch einer bereits erhobenen Verfahrensrüge nachträglich der Boden entzogen würde (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40).Deshalb kann das Beruhen nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes durch die Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40 m.w.N.; 86, 374 m.w.N.).
Deshalb lässt sich nicht ausschließen, dass das Urteil auf dem Verfahrensverstoß beruht (BGH NStZ 86, 39, 40 m. w. N.).
- BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94
Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der …
Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen läßt, das Nichtverlesen des Anklagesatzes könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057 sowie NStZ 1982, 518; vgl. auch BGH NStZ 1982, 431, 432; 1984, 521; 1986, 39 f.; 1986, 374). - BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift …
Die Verlesung des Anklagesatzes gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1986, 39).Die Verlesung des Anklagesatzes ist andererseits ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338; BGH NStZ 1982, 431; 1986, 39).
- OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02
Verlesung der Anklage, ausländischer Beschuldigter, Übersetzung der Anklage
Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 82, 431; 86, 39; 95, 200) dann der Fall, wenn wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensfehler berührt worden ist oder wenn die Prozessbeteiligten über den Gegenstand des Verfahrens auf andere Weise unterrichtet sind. - OLG Hamm, 26.07.2005 - 2 Ws 177/05
Pflichtverteidiger, Beiordnung; Starfvollstreckungsverfahren
Der Beschluss des Landgerichts Bochum ist insoweit mit der Beschwerde anfechtbar, weil es sich - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 20. Juli 2005 zutreffend hingewiesen hat - um eine Entscheidung handelt, die erst auf einen im Beschwerderechtszug gestellten, außerhalb der eigentlichen Beschwerde liegenden Antrag ergangen ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 1999 in 3 Ws 70, 71 und 71/99; OLG Bamberg, NStZ 1986, 39). - OLG Hamm, 26.07.2005 - 2 Ws 178/05
Pflichtverteidiger, Beiordnung; Starfvollstreckungsverfahren
Der Beschluss des Landgerichts Bochum ist insoweit mit der Beschwerde anfechtbar, weil es sich - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 20. Juli 2005 zutreffend hingewiesen hat - um eine Entscheidung handelt, die erst auf einen im Beschwerderechtszug gestellten, außerhalb der eigentlichen Beschwerde liegenden Antrag ergangen ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 1999 in 3 Ws 70, 71 und 71/99; OLG Bamberg, NStZ 1986, 39). - BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90
Der Angeklagte wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur …
Bei der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens, deren Einhaltung nach § 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (Senatsbeschluß NStZ 1986, 39 m.w.Nachw.).