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   BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86   

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https://dejure.org/1986,439
BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,439)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1986 - 4 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,439)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 4 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - Einordnung der Tat als eine "Jugendverfehlung" - Anwendung von Jugendstrafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 212; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 549
  • StV 1987, 284
  • StV 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).

    Der Tatrichter ist nämlich nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen; ebensowenig kann ihm vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGH NStZ 1983, 277, 278).

  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz (vgl. BGHSt 31, 86, 89) des Inhalts, daß derjenige, der in der vom Landgericht festgestellten Weise "mehrfach und mit großer Wucht nach einem dreimonatigen Kleinkind tritt und dabei einen Tritt mit großer Wucht von oben auf den Kopf des Kindes ausführt, ... angesichts der ihm bekannten massiven Gewalteinwirkung und des noch zarten Knochenbaus des Kindes zwangsläufig mit der Todesfolge seines Tuns rechnen und diese zumindest auch billigend in Kauf nehmen" müsse, gibt es - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - nicht.
  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83

    Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Daß eine Handlung generell geeignet ist, tödliche Verletzungen herbeizuführen, macht eine solche Prüfung nicht entbehrlich (BGH NJW 1983, 2268 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein.
  • BayObLG, 22.05.1981 - RReg. 1 St 163/81
    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Für Jugendliche typisches Verhalten offenbart sich insbesondere in einem Mangel an Ausgeglichenheit, Besonnenheit und Hemmungsvermögen (BayObLG StV 1981, 527).
  • BGH, 02.04.1985 - 4 StR 62/85

    Abgrenzung zwischen Rücktritt vom beendeten und unbeendeten Versuch -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Frage, ob bedingter Vorsatz vorliegt, sorgfältiger Prüfung bedarf (vgl. BGH NJW 1985, 2428 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt jedoch voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (BGH NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein.
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).
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