Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.11.1986

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86   

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https://dejure.org/1986,2124
BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen fehlender "Strafkammerqualität" der Rechtssache - Befangenheit des Richters - Unzulässige Nichteinbeziehung eines Gutachtens - Unzulässige Verwertung einer Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 132
  • NStZ 1987, 221
  • StV 1987, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).

    Es ist zwar richtig, daß eine nicht statthafte Verlesung (§ 251 Abs. 1 StPO) nicht durch ein Verlesungssurrogat - hier: Vernehmung des ersuchten Richters - ersetzt werden darf (BGHSt 26, 332, 333).

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56

    Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat.
  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 380/76

    Strafbarkeit wegen Kauf von Haschisch in den Niederlanden und anschließender

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.1985 - 3 Ws 150/85
    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Sie wendet sich unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NStZ 1985, 517 gegen die Meinung, für die Zuständigkeit nach § 74 c Abs. 1 Nr. 3 GVG komme es auf die "Strafkammerqualität" der neben anderen Delikten angeklagten Steuerstraftat, nicht auf die Straferwartung insgesamt an.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung bei bestimmten Verfahrensfehlern ein Verwertungsverbot bejaht, beispielsweise bei mangelnder Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (BGHSt 14, 159, 160; BGH NStZ 1981, 4) oder wenn die Benachrichtigung des Verteidigers von einer bevorstehenden Vernehmung in den Fällen des § 168 c Abs. 5 StPO (BGHSt 26, 232 ; BGH StV 1987, 139; BGH NStZ 1989, 282; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 168 c Rdn. 6 m.w.N.) und des § 224 StPO (BGHSt 9, 24; 25, 357) zu Unrecht unterblieben ist.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Entsprechendes hat der Senat bereits zuvor auch für den Fall des § 168 c Abs. 5 Satz 1 StPO angenommen (NStZ 1987, S. 132, 133).
  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99

    Unzulässigkeit der Revision (Wirksamer Rechtsmittelverzicht)

    Die Vorsitzende der Strafkammer hat den Angeklagten nämlich über das Rechtsmittel der Revision belehrt; dies wurde von der Dolmetscherin, gegen deren Übertragungstätigkeit der Angeklagte in der mehrtägigen Hauptverhandlung keine Einwände erhoben hatte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 221; OLG München StV 1998, 646), in die polnische Sprache übersetzt.
  • OLG Oldenburg, 30.03.1992 - Ss 85/92

    Gericht höherer ordnung, Verweisung, Tatverdacht, Zuständigkeit,

    Diese unberechtigte Zuständigkeitsannahme lag, wie in § 338 Nr. 4 StPO vorausgesetzt wird (BGHSt 1, 346 = MDR 1952, 117 m.A. Dallinger; MDR 1974, 54; NStZ 1987, 132; ähnlich BGHSt 10, 64), auch noch bei Urteilsfällung vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86   

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https://dejure.org/1986,1420
BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,1420)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1986 - 2 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,1420)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1986 - 2 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,1420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Beeidigung eines Dolmetschers - Auswirkungen einer fehlerhaften Beeidigung des Dolmetschers auf die Entscheidung des Landgerichts - Zurückweisung einer Frage des Verteidigers durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    GVG § 189
    Berufung des Dolmetschers auf allgemein geleisteten Eid; Beruhen des Urteils auf fehlender Vereidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1033
  • MDR 1987, 250
  • NStZ 1987, 132
  • StV 1987, 23
  • StV 1987, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 520/79

    Voraussetzungen für die Berufung eines Dolmetschers auf den allgemeinen

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86
    Der Senat hat in einem ähnlichen Fall zwar die gegenteilige Ansicht vertreten und es bei der Prüfung der Beruhensfrage nur darauf abgestellt, ob die Zuziehung eines Dolmetschers bei der Sprache, für deren Übertragung er nicht vereidigt wurde, überhaupt erforderlich war (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1979 - 2 StR 520/79).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin -

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86
    Auch wenn sie nur für Übertragungen in die tschechische und aus der tschechischen Sprache allgemein vereidigt war, so liegt es doch nahe, daß die Dolmetscherin davon ausging, ihr Eid binde sie für die gesamte Übertragung bei der Vernehmung der Zeugin T. und nicht nur für die Tätigkeit der Übersetzung in die tschechische Sprache (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86).
  • BGH, 27.09.1983 - 1 StR 569/83

    Zurückweisung einer Frage des Verteidigers als unzulässig als Revisionsgrund -

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86
    Ungeeignet sind Fragen nicht bereits dann, wenn sie nach Meinung des Gerichts für die Entscheidung ohne Bedeutung sind (BGH, Strafverteidiger 1984, 60).
  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen)

    a) Mit der Eidesleistung in der Hauptverhandlung (§ 189 Abs. 1 GVG) bzw. mit dem Berufen auf einen allgemeinen Eid (§ 189 Abs. 2 GVG) soll dem Dolmetscher seine besondere Verantwortung im konkreten Fall bewusst gemacht werden (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1).

    Damit liegt dieser Fall gänzlich anders als die Sachverhalte, in welchen der Dolmetscher einen allgemeinen Eid leistete, die Entgegennahme aber möglicherweise fehlerbehaftet war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (durch beauftragten Richter anstelle des Landgerichtspräsidenten oder dessen Vertreter)), sich der Eid nur auf einen anderen Gerichtsbezirk erstreckte oder der Dolmetscher auch eine andere Sprache übersetzte (BGH, Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1 (slowakisch neben tschechisch)).

  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).

    Dies gilt umso mehr, als die Dolmetscherin darauf nochmals auch ausdrücklich in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden hingewiesen wurde und keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im konkreten Fall nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und Beschluss vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 Rn. 5, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - A 12 S 3092/96

    Asylverfahren: Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Nach § 55 VwGO, § 189 GVG, hätte der Dolmetscher beeidigt werden müssen, da sich dessen allgemeine Beeidigung nicht auf die dann in der mündlichen Verhandlung übersetzte Sprache bezogen hat (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann GVG, 44. Aufl., § 189, Rdnr. 1; Kissel, GVG, Kommentar, 2. Aufl., § 189 Rdnr. 5; BGH, Urteil vom 07.11.1986, NJW 1987, 1033).

    Dieser Verfahrensverstoß führt jedoch zugleich nicht ohne weiteres auch zur Verletzung rechtlichen Gehörs als Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO (zur Frage, ob sich die nicht ordnungsgemäße Beeidigung des Dolmetschers auf seine Tätigkeit und damit auf die Entscheidung des Gerichts ausgewirkt hat - was hier auch nicht dargelegt ist -, vgl. verneinend BGH, Urteil vom 07.11.1986 a.a.O.).

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Urteil nicht auf einem Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Vereidigung eines in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers beruht, wenn dieser allgemein beeidigt war, sich im Glauben an die Wirksamkeit des Eides und dessen Erstreckung auf die konkrete Übersetzungsleistung auf diesen berufen hat und auch das Gericht von der Wirksamkeit des Eides ausgegangen ist, die allgemeine Beeidigung aber im Einzelfall mängelbehaftet oder unzureichend war, weil der Eid statt vom Gerichtspräsidenten von einem von diesem beauftragten Richter abgenommen worden war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83, NStZ 1984, 328), weil er sich auf eine andere als die Sprache bezog, aus der im konkreten Fall übertragen wurde (BGH, Beschluss vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung zusätzliche 1), oder weil er - unter der bis zum 11. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 189 Abs. 2 GVG - ein Tätigwerden bei dem betreffenden Gericht nicht erfasste (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86, NStZ 1986, 469 f.).
  • BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung - V-Mann - Sperrung -

    Bei Anwendung der Grundsätze des § 241 StPO kommt eine Zurückweisung mit dieser Begründung grundsätzlich nicht in Betracht (StV 1984, 60; 1987, 239).
  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

    In der strafrechtlichen Judikatur ist anerkannt, dass, beruft sich ein Dolmetscher auf einen früher nicht oder nicht ordnungsgemäß allgemein geleisteten Eid, das Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehlers stets ausgeschlossen ist, wenn das Gericht wie auch der Dolmetscher davon ausgehen, dass der Dolmetscher ordnungsgemäß vereidigt war (so ausdrücklich BGH, U.v. 17.1.1984 - 5 StR 755/83 - NJW 1984, 1765 - unter Festhaltung an BGH, U.v. 27.8.1953 - 3 StR 147/53; U.v. 7.11.1986 - 2 StR 499/86 - NJW 1997, 1033 = juris Rn. 5; B.v. 2.9.1987 - 2 StR 420/87 - juris).
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