Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.04.1987

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,986
BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86 (https://dejure.org/1987,986)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1987 - 3 StR 552/86 (https://dejure.org/1987,986)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 3 StR 552/86 (https://dejure.org/1987,986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und Umsatzsteuer - Anforderungen an wirksames Urteil - Anforderungen an Zulässigkeit der Verweisung in Urteilen - Grundsatz der persönlichen Vernehmung von Zeugen - Strafschärfung der zielgerichteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
    Allerdings muß grundsätzlich jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 30, 225, 227 [BGH 13.10.1981 - 1 StR 471/81]; 33, 59, 60) [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; es darf zur Darstellung des Sachverhalts nicht auf Aktenteile - etwa die Anklageschrift - Bezug nehmen (vgl. Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 267 Rdn. 2; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 267 Rdn. 8).

    So darf in der verfahrensbeendenden Entscheidung auf das Ergebnis rechtskräftig abgeschlossener Abschnitte des gegen denselben Angeklagten gerichteten Verfahrens - zum Beispiel auf den rechtskräftigen Schuldspruch und die ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - Bezug genommen werden (BGHSt 30, 225, 227 f. [BGH 13.10.1981 - 1 StR 471/81]; 33, 59, 60) [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84].

    Im ehrengerichtlichen Verfahren darf das Ehrengericht auch auf die Feststellungen eines Strafurteils verweisen, an die es gemäß § 118 Abs. 3 Satz 1 BRAO gebunden ist (BGHSt 33, 59, 60 f.) [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84].

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
    Allerdings muß grundsätzlich jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 30, 225, 227 [BGH 13.10.1981 - 1 StR 471/81]; 33, 59, 60) [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; es darf zur Darstellung des Sachverhalts nicht auf Aktenteile - etwa die Anklageschrift - Bezug nehmen (vgl. Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 267 Rdn. 2; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 267 Rdn. 8).

    So darf in der verfahrensbeendenden Entscheidung auf das Ergebnis rechtskräftig abgeschlossener Abschnitte des gegen denselben Angeklagten gerichteten Verfahrens - zum Beispiel auf den rechtskräftigen Schuldspruch und die ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - Bezug genommen werden (BGHSt 30, 225, 227 f. [BGH 13.10.1981 - 1 StR 471/81]; 33, 59, 60) [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84].

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
    Nach allem braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das Verfahren des Landgerichts trotz der Besonderheiten der Fallgestaltung von den Grundsätzen gedeckt ist, welche die Rechtsprechung zu § 250 Satz 2 StPO entwickelt hat (vgl. BGHSt 20, 160, 161 ff [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
    In solchen Fällen enthält sich der Tatrichter - anders als möglicherweise bei einer Bezugnahme auf Entscheidungen, die in anderen Strafsachen ergangen sind - nicht einer ihm zustehenden eigenen Prüfung (vgl. BGHSt 17, 388, 390 f.) [BGH 01.08.1962 - 3 StR 34/62].
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
    Nach allem braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das Verfahren des Landgerichts trotz der Besonderheiten der Fallgestaltung von den Grundsätzen gedeckt ist, welche die Rechtsprechung zu § 250 Satz 2 StPO entwickelt hat (vgl. BGHSt 20, 160, 161 ff [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86).
  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
    Der Fall liegt anders als der der einfachen Spurenbeseitigung nach Beendigung der Tat (vgl. BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Derartige Verweisungen sind - mit Ausnahme des Verweises auf Abbildungen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) - nicht nur im Strafurteil (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1987 - 3 StR 552/86, NStZ 1987, 374 und vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22), sondern auch im Urteil im Bußgeldverfahren unzulässig (Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 71 Rn. 42).
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Die Berechnungsdarstellung in den Urteilsgründen wird den rechtlichen Erfordernissen noch gerecht (zu den Bezugnahmen auf Anlagen zu den Urteilsgründen vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH wistra 2005, 227, 228).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Eine solche Bezugnahme ist statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 552/86, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 8 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 267 Rn. 2; aA MüKoStPO/Wenske, § 267 Rn. 151).
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Dabei ist er aufgrund des Zweifelssatzes nicht gehalten, hinsichtlich jeder Schätzungsgrundlage jeweils die für den Betroffenen günstigste Variante zu unterstellen (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1998 - 5 StR 446/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1; Urt. v. 25.2.1987 - 3 StR 552/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 2; Raum in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 3. Aufl., S. 236).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10; Diemer in KK § 252 Rdn. 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).
  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil jedoch aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr., vgl. BGH NStZ-RR 2007, 22; BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Zwar ist die Verwendung einer Urteilsanlage nicht unzulässig (vgl. BGH NStZ 1987, 374; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39), vorliegend wäre es wegen der inhaltlichen Unzulänglichkeit der tabellarischen Aufstellung indes unerlässlich gewesen, in den Urteilsgründen konkrete, textlich formulierte Feststellungen zu den verfahrensrelevanten Werkleistungen - und auch nur hierzu - zu treffen.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    a) Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).

    Lediglich zur letztlich hier nicht erheblichen genauen Berechnung des schließlich eingetretenen Untreueschadens in Höhe von rund 24 Mio. DM hat die Kammer auf konkrete Seitenzahlen des in Anlage beigefügten Urteils verwiesen (vgl. zum Verweis auf Berechnungsgrundlagen auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH wistra 2005, 227).

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 361/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Berücksichtigung von

    Auf Seite 137 der Urteilsgründe verweist die Strafkammer insoweit unter Bezugnahme auf die Strafakten auf einen Vermerk einer Zeugin, versäumt indes entgegen § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, den Inhalt desselben darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 552/86 Rn. 9, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Dabei muss grundsätzlich jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 30, 225, 227; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 22).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91

    Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern

  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 592/04

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Schmuggel; besonderes persönliches Merkmal der

  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 167/19

    Urteilsbegründung (erforderliche Beifügung in Bezug genommener Anlagen)

  • BGH, 02.11.1995 - 5 StR 414/95

    Hinterzogene Umsatzsteuer - Kompensationsverbot

  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95

    Bezugnahmen im Urteil - Verständlichkeit

  • LG Hagen, 28.06.2021 - 46 KLs 3/21
  • OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97

    Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 NBs 502 Js 2528/18

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen in einer

  • OLG München, 16.01.2006 - 5St RR 259/05

    Keine Bezugnahme auf Strafzumessungserwägungen des Amtsgerichts im

  • BayObLG, 09.10.2002 - 3 ObOWi 83/02

    Verpflichtung ausländischer Unternehmen zur Zahlung des tariflichen Mindeslohns

  • BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02

    Tarifvertraglicher Mindestlohn für rumänische Bauarbeiter rumänischer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1872
BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87 (https://dejure.org/1987,1872)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1987 - 3 StR 7/87 (https://dejure.org/1987,1872)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1987 - 3 StR 7/87 (https://dejure.org/1987,1872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben einer richterlichen Entscheidung über eine Vereidigung eines Zeugen - Nichtvereidigung eines Zeugen - Vorhersehbarkeit einer Vereidigung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 59, 67, § 238 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 374
  • StV 1987, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
    Von einer den Verfahrensbeteiligten aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden, daß der Zeuge nicht zu vereidigen sei (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1974 - 5 StR 289/74), kann um so weniger die Rede sein, als ein gesetzlicher Grund für eine Nichtvereidigung des Zeugen nicht erkennbar ist, dieser ja auch am 3. Februar 1986 vereidigt worden war.
  • BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88

    Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen

    Es mag zwar ausnahmsweise Fälle geben, in denen aufgrund einer eindeutigen Sachlage oder eines unzweideutigen Verfahrensganges alle Verfahrensbeteiligten den Grund der Nichtvereidigung eines Zeugen erkennen können (vgl. BGHSt 10, 109, 112; BGH VRS 31, 188, 190; BGH NStZ 1981, 71; NStZ 1987, 374; BGH Urt. vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57; Beschl. vom 8. Juli 1976 - 5 StR 210/76).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 490/89

    Unterlassen der Vereidigung eines Zeugen

    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3).
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung;

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Zeugen bereits vor dem Amtsgericht ausgesagt hatten und deshalb möglicherweise mit einer eventuellen Vereidigung rechneten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NStZ 1987, 374, selbst für den Fall, dass ein bereits vereidigter Zeuge ein zweites Mal vernommen wird).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Auch der Gesamtzusammenhang des Protokolls läßt eine offenkundige gesetzliche Ausnahme für die Nichtvereidigung in Verbindung mit einer aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen, zumindest stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 371, 372; 1987, 374) nicht erkennbar werden.
  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    der Zeuge habe bei seiner erneuten Vernehmung mit seiner Vereidigung rechnen müssen und würde dann auch keine andere Aussage gemacht haben (vgl. BGHR StPO § 59 S.1, Entscheidung. fehlende 3 = BGH StV 1987, 282).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht