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   OLG Hamm, 08.05.1987 - 2 Ss 236/87   

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https://dejure.org/1987,2078
OLG Hamm, 08.05.1987 - 2 Ss 236/87 (https://dejure.org/1987,2078)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.1987 - 2 Ss 236/87 (https://dejure.org/1987,2078)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 1987 - 2 Ss 236/87 (https://dejure.org/1987,2078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vortäuschen einer Straftat; Übertreibung und Vergröberung von Umständen; Vollendetes Delikt; Begangenes versuchtes Delikt; Übersteigen der erforderlichen Ermittlungshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 145 d Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 159
  • NStZ 1987, 558
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 04.06.1981 - 7 Ss 848/81
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.1987 - 2 Ss 236/87
    Soweit eine Übertreibung nicht schon begrifflich vorliegt wie bei der Behauptung, es sei mehr als tatsächlich gestohlen worden (OLG Hamm, NJW 1982, 60), stellt die Rechtspr. darauf ab, ob die Tat in ihrem äußeren und inneren Unrechtsgehalt völlig verändert wird (OLG Hamm, NJW 1971, 1324) oder durch die unrichtige Darstellung ihr Gepräge verliert (BGHSt 18, 329).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.1987 - 2 Ss 236/87
    Soweit eine Übertreibung nicht schon begrifflich vorliegt wie bei der Behauptung, es sei mehr als tatsächlich gestohlen worden (OLG Hamm, NJW 1982, 60), stellt die Rechtspr. darauf ab, ob die Tat in ihrem äußeren und inneren Unrechtsgehalt völlig verändert wird (OLG Hamm, NJW 1971, 1324) oder durch die unrichtige Darstellung ihr Gepräge verliert (BGHSt 18, 329).
  • BayObLG, 03.09.1987 - RReg. 2 St 256/87

    Vortäuschung einer Straftat

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.1987 - 2 Ss 236/87
    Zum Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat im Falle der Anzeige eines Diebstahls statt (lediglich) einer Sachbeschädigung vgl. BayObLG (Beschluß RReg. 2 St 256/87 - v. 3.9. 87, in MDR 1988 Heft 2 S. 160 = NJW 1988 Heft 1/2 S. 83).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    Zum Teil wird es für eine Strafbarkeit schon als ausreichend erachtet, wenn die Ermittlungsbehörden durch die unrichtigen Angaben in der Strafanzeige in erheblichem Umfang mehr belastet wurden, als sie dies bei richtiger Schilderung des Sachverhalts wären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Mai 1987, NStZ 1987, 558, 559 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. August 1992, MDR 1992, 1166, 1167).
  • OLG Hamm, 19.10.2017 - 4 RVs 126/17

    Vortäuschen einer Straftat; Aufbauschen; Schadenshöhe; Übertreibung

    Nicht unter den genannten Straftatbestand fällt es, wenn bei einer wirklich begangenen Tat nur Umstände, insbesondere die Schadenshöhe, übertrieben oder vergröbert in einer Weise dargestellt werden, die den Ermittlungsaufwand der Strafverfolgungsbehörden nicht wesentlich erhöhen (OLG Hamm NJW 1982, 60; OLG Hamm NStZ 1987, 558; OLG Karlsruhe MDR 1992, 1167, 1168; OLG Oldenburg NStZ 2011, 95).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1992 - 3 Ss 70/92

    Übertreibung; Körperverletzung; Anzeige

    Hiermit verbindet sich der Zweck, die Rechtspflege- und Präventivorgane davor zu bewahren, durch unnötigen Einsatz von der Erfüllung ihrer wirklichen Aufgaben abgehalten zu werden (Schönke/Schröder/Stree, StGB, 24. Aufl., Rn. 1 zu § 145 d; OLG Hamm, NJW 1982, 60; NStZ 1987, 558 m. Anm. Stree; Krümpelmann, Grenzen der Vortäuschung bei Entstellung einer begangenen Straftat, JuS 1985, 763 f; Krümpelmann, Täuschungen mit Wahrheitskern bei § 145 d I Ziff. 1 StGB, ZStW 96, 999 f).

    So stellt es eindeutig nur eine Übertreibung der Tat dar, wenn lediglich der Umfang der Diebesbeute fälschlicherweise vergrößert wird (OLG Hamm, NJW 1982, 60; BayObLG, NJW 1988, 83) oder wenn an Stelle eines tatsächlich begangenen strafbaren Versuchs eine vollendete Straftat angezeigt wird (so OLG Hamm, NStZ 1987, 558 für den Regelfall).

    ist die Auffassung von Rudolphi (a.a.O.) aus den vom OLG Hamm, NStZ 1987, 558 angeführten Gründen, denen sich der Senat anschließt, abzulehnen.

  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert

    Wenn der Adressat nicht gewillt sei, die erforderlichen Angaben zu machen, werde der Funktionswert des Bogens "nicht erst durch das Abtrennen der Kennnummer, sondern bereits durch den Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach § 12 Volkszählungsgesetz beseitigt" (LG Göttingen NStZ 87, 558; ähnlich LG Koblenz NJW 87, 2828 = StrVert 87, 443).

    Zur Ermittlung des Boykotteurs und zur Durchführung des anschließenden Heranziehungsverfahrens werde der Bogen nicht benötigt, da sich der Boykott bereits aus der Nichtrücksendung ergebe, und im folgenden Verwaltungsverfahren ohnehin ein neuer Bogen zugestellt werden müsse (LG Göttingen NStZ 87, 558; LG Osnabrück StrVert 87, 399; AG Hannover StrVert 87, 444, 445; LG Lübeck StrVert 87, 298).

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