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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87   

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OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87 (https://dejure.org/1987,2902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1987 - 4 Ss 240/87 (https://dejure.org/1987,2902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1987 - 4 Ss 240/87 (https://dejure.org/1987,2902)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 561/72

    Strafbarkeit des pflichtwidrigen Ausstellens von Führerscheinen gegen Bezahlung -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87
    Diese Urkunde erweist zu öffentlichem Glauben, daß der mit dem Lichtbild identische Besitzer die in dem Ausweis näher bezeichnete Person und dieser die im Papier gekennzeichnete Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BGH, NJW 1955, 839; 1973, 474; VRS 15, 419, 424; OLG Hamm, VRS 21, 363; OLG Köln, NJW 1972, 1335; LK-Tröndle, 10. Aufl., § 271 Rn 44; Dreher-Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 271 Rn 10; a. A. BayObLG, VRS 15, 280, das die Beweiskraft für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verneint, insoweit aber durch die zit. neueren Entsch.

    nach dem früheren Muster des Führerscheins erwägenswert gewesen sein, ob die stattgehabte Fahrprüfung nicht auch am öffentlichen Glauben teilzunehmen hatte, zumal die Urkunde die Worte "nach bestandener Prüfung ..." enthielt, was solcherweise vom Prüfer bei der Aushändigung bestätigt wurde (vgl. für den Fall des § 348 StGB BGH, NJW 1958, 2025 = VRS 15, 419, 420; für den Fall des § 271 StGB bereits offen gelassen in BGH, NJW 1973, 474).

    Am öffentlichen Glauben für und gegen jedermann kann deshalb nicht mehr teilnehmen, ob und unter welchen Umständen der Inhaber des Führerscheins die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlangung der Fahrerlaubnis erfüllt hat (vgl. so schon BGH, NJW 1973, 474 für den Fall des § 15 StVZO), insb.

  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87
    Diese Urkunde erweist zu öffentlichem Glauben, daß der mit dem Lichtbild identische Besitzer die in dem Ausweis näher bezeichnete Person und dieser die im Papier gekennzeichnete Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BGH, NJW 1955, 839; 1973, 474; VRS 15, 419, 424; OLG Hamm, VRS 21, 363; OLG Köln, NJW 1972, 1335; LK-Tröndle, 10. Aufl., § 271 Rn 44; Dreher-Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 271 Rn 10; a. A. BayObLG, VRS 15, 280, das die Beweiskraft für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verneint, insoweit aber durch die zit. neueren Entsch.
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87
    Auch in amtlichen Urkunden sind nicht alle darin enthaltenen Angaben bestimmt und geeignet, am öffentlichen Glauben teilzunehmen (vgl. BGHSt 22, 201, 203 - Entsch. des Großen Senats zur unterschiedlichen Beweiskraft der Angaben im Kraftfahrzeugschein).
  • OLG Köln, 08.02.1972 - Ss 263/71
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87
    Diese Urkunde erweist zu öffentlichem Glauben, daß der mit dem Lichtbild identische Besitzer die in dem Ausweis näher bezeichnete Person und dieser die im Papier gekennzeichnete Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BGH, NJW 1955, 839; 1973, 474; VRS 15, 419, 424; OLG Hamm, VRS 21, 363; OLG Köln, NJW 1972, 1335; LK-Tröndle, 10. Aufl., § 271 Rn 44; Dreher-Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 271 Rn 10; a. A. BayObLG, VRS 15, 280, das die Beweiskraft für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verneint, insoweit aber durch die zit. neueren Entsch.
  • RG, 26.06.1934 - 1 D 1212/33

    1. Erfüllt der, der an Stelle eines zur Ablegung der Referendarprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87
    Diese wird zu prüfen haben, ob der Angekl. sich der zweimaligen Anstiftung zur Urkundenfälschung dadurch strafbar gemacht haben könnte, daß er den Zeugen D in beiden Fällen veranlaßte, im Rahmen einer amtlichen Prüfung einen Prüfbogen für einen anderen auszufüllen; hierdurch könnte D jeweils eine unechte Urkunde Hergestellt haben (LK, § 267 Rn 19; RGSt 68, 240 f.) .
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 31/14

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Umfang des

    Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die besondere Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde aber allein auf die in der Urkunde enthaltenen Angaben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201; BGH, Urteile vom 2. März 1965 - 1 StR 543/64, BGHSt 20, 186 und vom 6. Oktober 1964 - 2 StR 560/64, BGHSt 20, 309; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1987 - Ss 240/87, NStZ 1988, 26).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98

    Besorgnis der Befangenheit im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Beweiswirkung des

    Ein Führerschein ist eine Urkunde, die zu öffentlichem Glauben beweist, daß der darin genannte Berechtigte mit der Person identisch ist, der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis erteilt hat und daß sie dieser die Erlaubnis erteilt hat (BGHSt 34, 299, 301 = NJW 1987, 2243 , BGHSt 37, 207, 209 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

    Dieser beweist insbesondere nicht zu öffentlichem Glauben, daß sein Inhaber die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis (hier: gemäß § 15 e Abs. 1 StVO , jetzt § 48 Abs. 4 FeV , zur Fahrgastbeförderung) erfüllt hat und der Führerschein ihm zu Recht ausgestellt worden ist (vgl. BGHSt 37, 207 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

  • BayObLG, 09.12.1992 - 1St RR 255/92

    Mofa-Prüfbescheinigung; Führerschein; Entzug; Beschlagnahme; Amtliche Verwahrung

    Nach § 2 Abs. 2 StVG , § 4 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 6 StVZO ist der Führerschein eine amtliche Urkunde, mit der nachgewiesen wird, dass der darin bezeichneten Person die im Ausweis gekennzeichnete Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BGHSt 25, 95 ; OLG Hamm NStZ 1988, 26 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.06.1987 - RReg. 4 St 89/87   

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https://dejure.org/1987,4454
BayObLG, 29.06.1987 - RReg. 4 St 89/87 (https://dejure.org/1987,4454)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.1987 - RReg. 4 St 89/87 (https://dejure.org/1987,4454)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 1987 - RReg. 4 St 89/87 (https://dejure.org/1987,4454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2757 (Ls.)
  • MDR 1988, 253
  • NStZ 1988, 26
  • BayObLGSt 1987, 64
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1990 - 1 Ss 7/90
    Dies ist dann zu bejahen, wenn die Handlungsweise des Angeklagten nach objektivem Maßstab geeignet war, eine Beeinträchtigung insbesondere der in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter als wahrscheinlich erscheinen zu lassen (Kunig/Schwermer/Versteyl, AbfG § 1 Rdn. 30, § 2 Rdn. 11; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, AbfG § 1 Anm. 3 b cc; Lamberg NJW 1989, 575, VGH Mannheim ZfW 1975, 96; BayVGH ZfW 1977, 47; BayObLG NStZ 1984, 123; BayObLG NStZ 1988, 26; BayObLG NJW 1989, 1290).
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