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   BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2343
BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87 (https://dejure.org/1987,2343)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1987 - 4 StR 321/87 (https://dejure.org/1987,2343)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1987 - 4 StR 321/87 (https://dejure.org/1987,2343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags - Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Ausnutzung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers - Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit wegen toxischer Bewusstseinsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 268
  • StV 1988, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87
    Dafür, daß der Angeklagte dabei im Zustand eines nicht unerheblichen Affektes gehandelt hat, gibt es Indizien, nämlich einerseits sein Verhalten vor der Tat und andererseits die Symptome, die für einen Affektabbau nach der Tat sprechen, nämlich sein lauter Schrei nach der tödlichen Schußabgabe, die kurze Flucht, das Selbststellen durch Herbeirufen der Polizei sowie die als fassungsloses Erstaunen über die Tat zu bezeichnenden Äußerungen: "Das war Absicht", "Wahnsinn", "Wahnsinn" (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87 m.Nachw. aus der Literatur).
  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87
    Eine solche für möglich gehaltene Provokation schließt die Strafkammer im Rahmen der Strafzumessung mit einer Erwägung aus, die nicht nur für das Vorliegen des Mordmerkmals des niedrigen Beweggrundes (vgl. BGH bei Holtz MDR 1984, 979, 980) von Bedeutung sein kann, sondern auch für das Mordmerkmal der Mordlust kennzeichnend sein könnte (vgl. BGHSt 34, 59 [BGH 15.04.1986 - 1 StR 651/85]); es nimmt nämlich strafschärfend an, daß der Angeklagte "völlig willkürlich getötet" habe (UA 31).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87
    Nicht auszuschließen ist, daß der Angeklagte sich - was mit den Erfahrungen des Senats in anderen Sachen in Einklang stünde (Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 371/86 -) - in einer außergewöhnlichen inneren Verfassung einem Ersatzopfer zugewandt hat (hierzu Rasch, Tötung des Intimpartners, 1964, S. 71), oder daß er - was der vom Landgericht gehörte Gutachter als tiefenpsychologische Deutungsmöglichkeit (UA 26) für naheliegend erachtet - "die freigesetzte Aggressivität auch gegen sich selbst richtete und darauf abzielte, die Zukunftsmöglichkeiten seines eigenen Lebens selbst zu zerstören".
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87
    Es hat dabei die Blutalkoholkonzentration von etwa 1, 8 %o - die es unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Senats (BGH NStZ 1986, 114) errechnet hat - erwogen und "Gesichtspunkte" berücksichtigt, die auf ein "kopfloses" Verhalten hindeuten, nämlich, daß "der Angeklagte den Tatentschluß innerhalb von Sekunden gefaßt hat und ihm somit für Überlegungen wenig Zeit blieb" und daß er in einem "durch Erregung, Alkoholbeeinflussung und Übernächtigung gekennzeichneten, außergewöhnlichen psychischen Zustand" gewesen ist.
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Unter solchen Umständen einer für eine Partnertötung im Affekt typischen Konfliktentwicklung, deren Opfer im Einzelfall auch Dritte werden können (vgl. BGH NStZ 1988, 268; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19), können auch sogenannte "Vorgestalten" der Tat in der Phantasie (dazu eingehend Hoff in Saß aaO S. 95 ff; ferner u.a. Glatzel aaO S. 222; Saß in Saß aaO S. 11), mit einem tatauslösenden affektiven Durchbruch als einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 21 StGB vereinbar sein (BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; Theune aaO S. 276); das erfaßt auch die Ankündigung der Tat bis hin zu Vorbereitungshandlungen - mithin Umstände, die üblicherweise gegen einen rechtlich relevanten Affekt gewertet werden.
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