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   BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87   

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https://dejure.org/1987,2723
BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87 (https://dejure.org/1987,2723)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1987 - 3 StR 79/87 (https://dejure.org/1987,2723)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 3 StR 79/87 (https://dejure.org/1987,2723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung - Anmeldung nur einzelner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung - Täter eines Betrugs gegenüber den Sozialversicherungsträgern - Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 30 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
    Der 4. Strafsenat behandelt den illegalen Verleiher, der seine Leiharbeitnehmer entlohnt hat, trotz der Nichtigkeit der Arbeitsverträge mit ihnen und trotz der gesetzlichen Fiktion eines Arbeitsverhältnisses nur zwischen ihnen und dem Entleiher (vgl. BGHSt 31, 32) im Rahmen des § 263 StGB wie einen Arbeitgeber, der gesetzlich zur Beitragszahlung verpflichtet ist.

    Er hat dazu ausgeführt (NStZ 1984, 26): Die eindeutige gesetzliche Regelung (des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393) habe zur Folge, daß der unerlaubt handelnde Verleiher wegen seiner Unterlassung, Arbeitnehmerbeitragsanteile an die berechtigte Kasse abzuführen, nicht nach §§ 529, 1428 RVO, § 225 AFG bestraft werden könne (BGHSt 31, 32), auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Annahme eines sogenannten faktischen Arbeitsverhältnisses zwischen Verleiher und Arbeitnehmer.

    Im Hinblick auf die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschaffene besondere sozialversicherungsrechtliche Lage, wonach allein der Entleiher Arbeitgeber im Sinne des § 529 Abs. 1, § 1428 Abs. 1 RVO, § 225 Abs. 1 AFG ist (BGHSt 31, 32), hat er aber bisher angenommen, der Betrug sei lediglich versucht, wenn für den Verleiher und den Entleiher verschiedene Einzugsstellen zuständig seien und der illegale Verleiher nur die für ihn, nicht aber die für den Entleiher (als Arbeitgeber) zuständige Einzugsstelle täusche (BGHSt 32, 236, 241 ff.; BGH wistra 1987, 99 und 104 mit Anm. Franzheim S. 105).

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
    Im Hinblick auf die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschaffene besondere sozialversicherungsrechtliche Lage, wonach allein der Entleiher Arbeitgeber im Sinne des § 529 Abs. 1, § 1428 Abs. 1 RVO, § 225 Abs. 1 AFG ist (BGHSt 31, 32), hat er aber bisher angenommen, der Betrug sei lediglich versucht, wenn für den Verleiher und den Entleiher verschiedene Einzugsstellen zuständig seien und der illegale Verleiher nur die für ihn, nicht aber die für den Entleiher (als Arbeitgeber) zuständige Einzugsstelle täusche (BGHSt 32, 236, 241 ff.; BGH wistra 1987, 99 und 104 mit Anm. Franzheim S. 105).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
    Zur Schätzung hinterzogener Lohnsteuern bei Schwarzarbeit im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung hat der Senat in zwei Urteilen vom 24. September 1986 - 3 StR 196/86 (wistra 1987, 104 mit Anm. Franzheim S. 105) und 3 StR 336/86 (BGHSt 34, 166 [BGH 24.09.1986 - 3 StR 336/86]) - Stellung genommen.
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 133/83

    Strafrechtliche Bedeutung der unterlassenen Anmeldung von Leiharbeitnehmern bei

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
    Er hat dazu ausgeführt (NStZ 1984, 26): Die eindeutige gesetzliche Regelung (des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393) habe zur Folge, daß der unerlaubt handelnde Verleiher wegen seiner Unterlassung, Arbeitnehmerbeitragsanteile an die berechtigte Kasse abzuführen, nicht nach §§ 529, 1428 RVO, § 225 AFG bestraft werden könne (BGHSt 31, 32), auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Annahme eines sogenannten faktischen Arbeitsverhältnisses zwischen Verleiher und Arbeitnehmer.
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
    Zur Schätzung hinterzogener Lohnsteuern bei Schwarzarbeit im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung hat der Senat in zwei Urteilen vom 24. September 1986 - 3 StR 196/86 (wistra 1987, 104 mit Anm. Franzheim S. 105) und 3 StR 336/86 (BGHSt 34, 166 [BGH 24.09.1986 - 3 StR 336/86]) - Stellung genommen.
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 526/81

    Revisionsgrund der Falschbewertung mehrerer Vergehen als selbstständige Taten und

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
    Die Entscheidung BGH wistra 1982, 111 steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 20.05.1988 - 3 StR 108/88

    Fortgesetzte Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer - Fortgesetzte

    Ob sich der Angeklagte, wenn unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt des Betrugs gegenüber der A... K... schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1984, 26; 1987, 454; 1988, 30 mit Anm. Seibert), muß das Landgericht klären.
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 97/87

    Notwendigkeit ordnungsmäßiger Anmeldung der Leiharbeitnehmer und Abgabe

    Die Feststellungen tragen insbesondere die Annahme eines vollendeten Beitragsbetrugs im Jahre 1981 (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86 und 3 StR 79/87).
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