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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88   

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https://dejure.org/1988,1715
BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88 (https://dejure.org/1988,1715)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1988 - 3 StR 31/88 (https://dejure.org/1988,1715)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1988 - 3 StR 31/88 (https://dejure.org/1988,1715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Geiselnahme in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Befragung von Zeugen in der Hauptverhandlung - Abschreckung anderer als Strafzweck - Generalprävention ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 309
  • StV 1988, 294
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
    Jedoch kam, da die Nötigung der Bankkundin ausschließlich der Erpressung diente, insoweit allein eine Verurteilung nach § 239 a StGB in Betracht (BGHSt 25, 386, 388) [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74].
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
    Denn innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe darf der Strafzweck der Abschreckung anderer jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1986, 358, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
    Zwar erscheint im vorliegenden Fall nicht etwa die Gefahr begründet, die Strafkammer habe den ihr für die schuldangemessene Strafe gegebenen Spielraum überschritten (vgl. BGHSt 29, 319, 321/322).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
    Fehlerhaft ist aber die von ihr vorgenommene Vermengung der für die Findung einer schuldangemessenen Strafe herangezogenen Gesichtspunkte mit den für Fragen der Strafaussetzung maßgeblichen (BGH a.a.O. S. 321; BGHSt 32, 60, 65).
  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
    Denn innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe darf der Strafzweck der Abschreckung anderer jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1986, 358, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen

    Bei der Straffindung haben jedoch Erwägungen zur Frage der Strafaussetzung außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 I Begründung 7; BGH NStZ 1992, 489), so daß eine zwei Jahre nicht übersteigende Freiheitsstrafe nicht allein deshalb verhängt werden darf, damit die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Diese, für die Beurteilung der Strafaussetzung erheblichen Gesichtspunkte, haben auch für die Strafzumessung Gewicht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Begründung 7).
  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 421/94

    Öffentliches Interesse - Antragsdelikt - Anklageerhebung - Minder schwerer Fall -

    Bei der Straffindung haben jedoch Erwägungen zur Frage der Strafaussetzung außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 I Begründung 7; BGH NStZ 1992, 489), so daß eine zwei Jahre nicht übersteigende Freiheitsstrafe nicht allein deshalb verhängt werden darf, damit die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatrichter - Nicht aussetzungsfähige Strafe

    Eine solche Vermengung der für die Strafbemessung maßgebenden Gesichtspunkte mit den für die Strafaussetzung bedeutsamen wäre rechtsfehlerhaft; bei der Straffestsetzung haben Erwägungen der Strafaussetzung außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 7).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem

    Die Findung einer schuldangemessenen Strafe und Erwägungen zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung sind getrennte Zumessungsvorgänge und dürfen nicht miteinander verknüpft werden (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 I Begründung 7; BGH NStZ 1992, 489).
  • OLG Hamm, 28.05.2003 - 2 Ss 351/03

    Handlungseinheit, mehrere Taten, Computernbetrug, kruze Freiheitsstrafe,

    Hinsichtlich der diesbezüglichen Erwägungen in den Urteilsgründen merkt der Senat jedoch an, dass die Strafaussetzung zwar Teil der Entscheidung über die Straffrage ist, die Strafe als solche aber unabhängig von ihr zu bemessen ist (BGH NStZ 1988, 309; 1992, 489).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 42/96
    Bei der Straffindung haben Erwägungen zur Strafaussetzung außer Betracht zu bleiben (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 7).
  • KG, 15.03.2000 - 1 Ss 396/99
    Denn sie vermengen die für die Findung einer schuldangemessenen Strafe herangezogenen Gesichtspunkte mit den für die Fragen der Strafaussetzung maßgeblichen Kriterien (vgl. BGH NStZ 1988, 309; BGHSt 29, 319, 321; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., § 56 Rdn. 1 a) .
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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88   

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https://dejure.org/1988,1971
BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88 (https://dejure.org/1988,1971)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1988 - 4 StR 97/88 (https://dejure.org/1988,1971)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88 (https://dejure.org/1988,1971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung - Aussetzung - Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 309
  • StV 1988, 260
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Unterbringung des Beschuldigten zur

    Auszug aus BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88
    Wenn dies für sich allein auch kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so ist doch sorgfältig zu prüfen, ob die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob nicht damit die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 549/86

    Ergehen eines Schuldspruchs im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88
    Da im Sicherungsverfahren kein Schuldspruch ergeht, unterbleibt die Kennzeichnung der begangenen Anlaßtaten (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 549/86).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88
    Wenn dies für sich allein auch kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so ist doch sorgfältig zu prüfen, ob die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob nicht damit die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87).
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Als besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kommen auch Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer stationären Suchtbehandlung jedenfalls dann in Betracht, wenn die mit der Führungsaufsicht nach § 67b Abs. 2 StGB gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Angeklagte der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01, RuP 2002, 192; Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten nach § 68b StGB zu erteilenden Weisungen können aber - was bei der Entscheidung über die Frage der Vollstreckungsaussetzung zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2) - eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer die Gefahr weiterer Taten ausschließender, ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht.
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Angeklagten zu verdeutlichende Konsequenz, daß er bei Nichterfüllung der Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Angeklagte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR StGB § 67b I Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 309; vgl. auch Tröndle/Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20

    Fehlende Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Angesichts des für den Beschuldigten bestehenden Risikos eines Aussetzungswiderrufs liegt es nicht fern, dass bereits diese Maßnahmen geeignet sind, den geständigen und beginnend krankheitseinsichtigen Beschuldigten ausreichend für die regelmäßige Einnahme der Medikamente und für die störungsfreie - möglicherweise auch nur überbrückende - stationäre Therapie zu motivieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, NStZ 1988, 309, 310; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10, NStZ-RR 2011, 75, 76 f.; vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171, jeweils mwN).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Doch sind die damit gegebenen Kontroll- und Hilfsmöglichkeiten bei der Entscheidung zu berücksichtigen (BGH, Urt. vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76; BGHR StGB § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 22.08.1989 - 4 StR 434/89

    Kennzeichnung der begangenen Anlasstaten beim Schuldspruch im Sicherungsverfahren

    Da im Sicherungsverfahren kein Schuldspruch ergeht, unterbleibt die Kennzeichnung der begangenen Anlaßtaten (BGHR StGB § 67 b I besondere Umstände 2).
  • BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen

    Der Senat sieht davon ab, auch die zugehörigen Feststellungen aufzuheben, was nach der Entscheidung BGH NStZ 1988, 309 auch die Feststellungen zu den abgeurteilten Taten in Fortfall brächte.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3108
BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88 (https://dejure.org/1988,3108)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1988 - 5 StR 87/88 (https://dejure.org/1988,3108)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88 (https://dejure.org/1988,3108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 309
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung aufgehobener Feststellungen nach

    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer

    Die vom Landgericht zum Maßregelausspruch zulässigerweise neu getroffenen Feststellungen (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6, 8) rechtfertigen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) nicht.
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 528/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anknüpfungstatsachen aus Sachverständigengutachten);

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18, NStZ-RR 2018, 382 (Ls); vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, wistra 2012, 356; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Die im Beschluß des Senats vom 9. September 1986 erfolgte Aufhebung der Unterbringungsanordnung "mit den Feststellungen" erfaßte die Vorfälle vom 30. Oktober 1984 und vom 21. Juni 1985 (BGH NStZ 1988, 309; RGSt 69, 12, 14).
  • BGH, 23.10.1990 - 5 StR 433/90

    Anforderungen an Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus - Anforderungen an

    Die ihm zugrundeliegenden Feststellungen über die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat entfalten jedoch keine Bindungswirkung; der neue Tatrichter hat deshalb eigene Feststellungen zu treffen (vgl. BGHR StPO § 353 II Teilrechtskraft 6 und 8 = NStZ 1988, 309 und 1989, 84).
  • BGH, 10.10.1989 - 5 StR 474/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Unterbringung in einer

    Der zu neuer Verhandlung berufene Tatrichter wird die Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88 - (veröffentlicht in NStZ 1988, 309) zu berücksichtigen haben (vgl. auch BGH NStZ 1989, 84).".
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