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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87   

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BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87 (https://dejure.org/1987,345)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1987 - 4 StR 420/87 (https://dejure.org/1987,345)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87 (https://dejure.org/1987,345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung in Abgrenzung zur sexuellen Nötigung - Angriff auf die Geschlechtsehre junger Mädchen - Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) §§ 185, 20, 21
    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 76
  • NJW 1988, 2054
  • MDR 1988, 156
  • NStZ 1988, 69
  • StV 1988, 527
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
    Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung, die nicht den Tatbestand eines Sexualdelikts erfüllt (Abgrenzung zu BGH, NStZ 1986, 453 = NJW 86, 2442).

    Zur Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung, die nicht den Tatbestand eines Sexualdelikts erfüllt (Abgrenzung zu BGH, NJW 1986, 2442 = NStZ 1986, 453).

    Darin sieht das Landgericht zu Recht eine Mißachtung der Persönlichkeit der Mädchen und einen Angriff auf ihre Geschlechtsehre (BGHR StGB § 185 Konkurrenzen 1), weil er sie gegen ihren Willen durch entwürdigende körperliche Untersuchungen zum Objekt seiner - aus seiner Sicht - sexualbezogenen Handlungen gemacht und dadurch ihren sozialen Achtungsanspruch (vgl. BGH NStZ 1986, 453) vorsätzlich verletzt hat.

    Der Bestrafung wegen Beleidigung steht die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1986 (3 StR 504/85 = NStZ 1986, 453; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 [OLG Zweibrücken 05.07.1985 - 1 Ss 62/84]) nicht entgegen.

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
    Denn dieser ist dem ebenfalls in den §§ 20, 21 StGB genannten Merkmal der krankhaften seelischen Störung - wie den Merkmalen der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung und des Schwachsinns, die hier nicht in Frage kommen - gleichgestellt und erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind (BGHSt 34, 22, 24 m. Nachw.).

    Die neu entscheidende Strafkammer wird erforderlichenfalls zu prüfen haben, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGHSt 34, 22).

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84
    Auszug aus BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
    Der Bestrafung wegen Beleidigung steht die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1986 (3 StR 504/85 = NStZ 1986, 453; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 [OLG Zweibrücken 05.07.1985 - 1 Ss 62/84]) nicht entgegen.
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und

    Auszug aus BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
    Darin sieht das Landgericht zu Recht eine Mißachtung der Persönlichkeit der Mädchen und einen Angriff auf ihre Geschlechtsehre (BGHR StGB § 185 Konkurrenzen 1), weil er sie gegen ihren Willen durch entwürdigende körperliche Untersuchungen zum Objekt seiner - aus seiner Sicht - sexualbezogenen Handlungen gemacht und dadurch ihren sozialen Achtungsanspruch (vgl. BGH NStZ 1986, 453) vorsätzlich verletzt hat.
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Der 3. Strafsenat hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an (oder vor) einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453; ähnlich BGH NStZ 88, 69).
  • BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; Doppelselbstmord); Tötung auf Verlangen

    Als schwer kann nur eine solche seelische Abartigkeit gelten, bei der sich nach dem Erscheinungsbild und Ausprägungsgrad der psychischen Störung eine Aufhebung der Unrechtseinsichts- oder Steuerungsfähigkeit oder eine erhebliche Minderung des Hemmungsvermögens geradezu aufdrängt (vgl. LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 73) oder bei der die Störung das Gewicht krankhafter seelischer Störungen erreicht (vgl. BGHSt 34, 22, 24 f.; 35, 76, 78 f.; 37, 397, 401).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Ein solcher liegt nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einem Berühren primärer Geschlechtsorgane regelmäßig nahe (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76, 78; - in Bezug auf § 184i StGB - BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 570/17, BGHSt 63, 98 Rn. 37; BT-Drucks. 18/9097 S. 30; s. zudem VG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 90 A 4.04, juris Rn. 18 mwN).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung des Schwurgerichts; Beurteilung der

    Letzteres hätte darauf zielen können, das Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung zu verneinen, welche anders als die krankhafte seelische Störung gerade solche Veränderungen der Persönlichkeit erfasst, die nicht pathologisch bedingt sind, und deshalb auch dann vorliegen kann, wenn die Persönlichkeitsausprägung des Täters nicht als krankhaft zu bezeichnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 232/08, NStZ-RR 2008, 335; Urteile vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76; vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22).
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 87/17

    Rechtsfehlerfreie Verneinung der Erheblichkeit einer sexuellen Handlung bei

    Deshalb kann - worauf die Revision unter Hinweis auf die entsprechenden Entscheidungen zutreffend hinweist - die Erheblichkeitsschwelle unter Umständen schon überschritten sein, wenn der Täter das Opfer unter der Bekleidung abtastet und unter Anwendung von Gewalt dessen "unbekleidetes' Geschlechtsteil berührt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76, 77 f.), wenn er ein sich wehrendes 8-jähriges Mädchen mit der linken Hand festhält, mit der rechten Hand zwischen die Beine des Kindes fasst und dessen bekleidetes Geschlechtsteil "einige Male streichelt' (BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213), wenn er einem 9-jährigen Mädchen "mit festem Griff' an das bekleidete Geschlechtsteil fasst (BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6) oder wenn er einen 13-jährigen Jungen in ein Gebüsch zerrt und ihn, während er ihn fest umklammert, "an das bekleidete Geschlechtsteil fasst' sowie dabei teilweise "fest drückt' (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Der flüchtige Griff an die Genitalien eines Kindes über der Bekleidung ist daher ? anders als der feste Griff (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NStZ 2018, 156; Urteil vom 6. Mai 1992 ? 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432), das Streicheln oder längere Betasten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 ? 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213) oder der Griff an das unbekleidete Geschlechtsteil (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76, 78) ? nicht stets als erhebliche sexuelle Handlung im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 ? 2 StR 543/19, StV 2021, 307, 308 mwN; Schönke/ Schröder StGB/Eisele, aaO, § 184h Rn. 15b).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96

    BGH bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung

    Das Packen an der Hand, das Stoßen auf das Bett des Labors, das sich Legen auf die Zeugin und das Drücken ihres Kopfes sind Gewalt im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Betroffene damit nicht einverstanden ist (vgl. BGHSt 35, 76, 78) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87].
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07

    Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung

    Der Bundesgerichtshof hat nach der Neufassung des Sexualstrafrechts durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23.11.1973 mehrfach entschieden, dass durch dieses Gesetz die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun bei sexuellen Handlungen neu gezogen wurden (BGH, NJW 86, 2442; BGHSt 35, 76, 77; BGHSt 36, 145, 149).

    Die Einschränkung des Beleidigungsrechts gilt damit für Handlungen, die mit dem regelmäßigen Erscheinungsbild eines Sexualdelikts notwendig verbunden sind, darüber hinaus jedoch keinen Angriff auf die Geschlechtsehre enthalten, und nur deshalb nicht als Sexualstraftat zu ahnden sind, weil es es an einem eingrenzenden Merkmal des Tatbestandes fehlt, etwa im Einverständnis mit einem Jugendlichen vorgenommen worden sind (BGHSt 35, 76, 77).

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Dann müßten sie aber den krankhaften seelischen Störungen zugeordnet werden (BGHSt 34, 22, 24/25; BGH NStZ 1988, 69).
  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung -

    Das Drücken des Gesichts der Frau gegen seinen erregten Geschlechtsteil ist nach dem äußeren Erscheinungsbild eine sexualbezogene Handlung, die nach den Gesamtumständen auch von Erheblichkeit im Sinne des § 184 c Nr. 1 StGB gewesen ist (vgl. hierzu BGHSt 35, 76, 78 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 184 c Rdn. 5 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

  • OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06

    Beleidigung durch Griff zwischen die Beine

  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

  • LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendliche, die den

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 538/91

    Verlesung von bei der Beweiswürdigung verwerteten Strafanträgen im Rahmen der

  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00

    Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte

  • BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 450/92

    Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

  • BGH, 31.07.1996 - 2 StR 275/96

    Versuchte Vergewaltigung - Rücktritt - Sicherungsverwhrung

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

  • BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92

    Voraussetzungen für das Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit

  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

  • BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90

    Grundlagen der Strafbarkeit: Schuldfähigkeit bei Spielsucht

  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99

    Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95

    Fernbleiben vom Dienst ohne rechtfertigenden Grund - Psychische Traumatisierung

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92

    Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen

  • BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 56/91

    Schuldfähigkeit - Andere seelische Abartigkeit - Aggressivität -

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 281/90

    Verfahrensrüge der Pflicht zur Einholung eines gynäkologisch-psychiatrischen

  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Voraussetzungen für

  • VG Halle, 02.10.2001 - 5 A 2/01
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87   

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BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87 (https://dejure.org/1987,1747)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1987 - 5 StR 534/87 (https://dejure.org/1987,1747)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87 (https://dejure.org/1987,1747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 69
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

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  • BGH, 19.01.1982 - 5 StR 791/81

    Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts des Angeklagten aufgrund des

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  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

    Die Tatsache, dass sich ein affektiv erregter Täter erst unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten zur Aufgabe der weiteren Tatausführung entschlossen hat, stellt für sich genommen die Autonomie seiner Entscheidung nicht in Frage (BGH, Urteil vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87, NStZ 1988, 69, 70; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97

    Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an

    Hatte er aber sein Vorhaben gegenüber Shirley noch nicht endgültig aufgegeben, als er sich Nadine E. zuwandte, so konnte er sich insoweit die Wohltat des § 24 Abs. 1 StGB trotz vorübergehender Unterbrechung des Geschehens weiterhin dadurch verdienen, daß er weitere sexuelle Handlungen zum Nachteil von Shirley unterließ (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 8).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

    Die Tatsache aber, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt, stellt für sich genommen die Autonomie der Entscheidung des Täters ebenso wenig in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87, NStZ 1988, 69, 70; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299) wie der Umstand, dass ein Täter zunächst von dem Tatopfer weggezogen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393).
  • BGH, 27.08.2009 - 4 StR 306/09

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung bei

    Die Annahme von Freiwilligkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anstoß zum Umdenken von Außen gekommen ist (vgl. BGHSt 7, 296, 299 ; StV 1982, 259, 260) oder die Abstandnahme von der Tat nach dem Einwirken von Dritten erfolgt ist (vgl. BGH NStZ 1988, 69, 70).
  • BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei

    Nichts anderes gilt hinsichtlich des Umstandes, daß der Angeklagte nach den Feststellungen erst auf die Aufforderung des Mitangeklagten L. an seinem ursprünglichen Vorhaben nicht mehr festhielt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3, 6).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).
  • BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

    Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5).
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