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   OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88   

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OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88 (https://dejure.org/1988,2928)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.11.1988 - Ws 545/88 (https://dejure.org/1988,2928)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. November 1988 - Ws 545/88 (https://dejure.org/1988,2928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 8 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 668
  • NStZ 1989, 185
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 11.12.1981 - 1 Ws 424/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88
    Die Grundentscheidung steht damit unter dem stillschweigenden Vorbehalt, daß dem Angekl. durch die vollzogene (OLG Hamburg, MDR 1982, 519) Strafverfolgungsmaßnahme möglicherweise ein Schaden entstanden ist.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1986 - 1 Ws 414/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88
    Von einer Grundentscheidung über die Entschädigungspflicht des Staates für eine bestimmte Strafverfolgungsmaßnahme darf deshalb nicht unter Hinweis auf mangelnde Kausalität abgesehen werden (LG Flensburg, GoltdArch 1984, 30; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl., § 8 StrEG Rdnr. 1; aA. OLG Düsseldorf, MDR 1987, 80).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88
    Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird erst im Betragsverfahren nach §§ 10, 13 StrEG geprüft (BGH, StV 1988, 444).
  • OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05

    Entschädigung für pflichtwidrige Herausgabe eines sichergestellten Gegenstandes

    Die tatsächliche Entstehung ist vielmehr Gegenstand des Betragsverfahrens nach §§ 10, 13 StrEG (siehe BGHZ 103, 113, 115; OLG Bamberg, NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG , Rn. 1 a.E.).

    Es ist unter dem Gesichtspunkt eines sparsamen Umgangs mit den Ressourcen der Rechtspflege nicht zu rechtfertigen und dient auch nicht den Interessen des Anspruchsstellers, die Entschädigungspflicht dem Grunde nach festzustellen und damit den Weg in das Betragsverfahren vor der Strafverfolgungsbehörde und gegebenenfalls auch noch vor den Zivilgerichten zu eröffnen, wenn von vornherein klar zu Tage liegt, dass dem Antragsteller kein Schaden entstanden ist und er deshalb keinesfalls eine Entschädigung beanspruchen kann (so auch OLG Düsseldorf MDR 1987, 80, 81; NJW 1999, 2830, 2831; D. Meyer, Strafrechtsentschädigung, 5. Aufl., § 8 , Rn. 6; a.M. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG Rn. 1 a.E.).

  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

    a) Im Gegensatz zu der in § 1 StrEG geregelten Entschädigung für Urteilsfolgen stellt das Gesetz in § 2 StrEG "unmissverständlich klar" (vgl. Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 2 Rdn. 6), dass eine Entschädigung für vorläufige Strafverfolgungsmaßnahmen von deren Vollzug abhängt (vgl. Schätzler/Kunz, § 2 StrEG Rdn. 15; OLG Bamberg NStZ 1989, 185 [die bei Schätzler/Kunz zitierte Fundstelle trifft nicht zu]; LG München I AnwBl 1981, 292; LG Flensburg DAR 1999, 279).
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 2 Ws 144/21

    Entschädigung; Beschlagnahme

    Dies entspricht nicht nur der weit überwiegenden Rechtsprechung (siehe etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 4. November 1988 - Ws 545/88 -, MDR 1989, 668, auch bei juris; LG Flensburg, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 O 341/04 -, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 3 Ws 111/10 -, bei juris; OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12 -, bei juris Rn. 23), sondern auch einer sinnvollen Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Abschnitten des Entschädigungsverfahrens.
  • LG Koblenz, 16.12.2020 - 2 Qs 73/20

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, StrEG, Strafrechtsentschädigung, Vollzug

    Von einer Grundentscheidung über die Entschädigungspflicht des Staates für eine bestimmte Strafverfolgungsmaßnahme darf deshalb grundsätzlich nicht unter Hinweis auf mangelnde Kausalität abgesehen werden (vgl. OLG Bamberg, NStZ 1989, 185).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Ist jedoch in dem konkreten Verfahren keine entschädigungsfähige Maßnahme angeordnet oder, eine angeordnete nicht vollzogen worden oder ist mit Sicherheit abzusehen, daß dem Beschuldigten durch den Vollzug kein Schaden i.S.d. § 7 StrEG erwachsen kann ( OLG Düsseldorf MDR 1987, 80; Meyer aaO, § 8 Rn. 6; a.A. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ) 1 wäre eine Entschädigungsentscheidung sinnwidrig.
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