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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89   

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https://dejure.org/1989,2867
OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89 (https://dejure.org/1989,2867)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.1989 - 3 Ws 31/89 (https://dejure.org/1989,2867)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - 3 Ws 31/89 (https://dejure.org/1989,2867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2339
  • MDR 1989, 762
  • MDR 1989, 762 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1989, 242
  • StV 1989, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 15.05.1984 - 4 Ws 89/84
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
    Hier kann möglicherweise aber auf die gerichtliche Vernehmung des Beschuldigten in Anwesenheit des Sachverständigen verzichtet werden, nämlich dann, wenn Prof. Dr. ... auch ohne eigenen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten, ggf. aber nach Rücksprache mit den diesen während seines letzten Aufenthalts im Nds. Landeskrankenhaus ... behandelnden Ärzten Dr. ...: und Dr. ..., die Unterbringung nach § 81 StPO zur Vorbereitung des Gutachtens unzweifelhaft für notwendig erachten sollte (vgl. dazu: OLG Hamburg, MDR 1964, 434; OLG Karlsruhe, MDR 1984, 72 [OLG Hamburg 31.08.1983 - 2 Ws 428/83] ; StV 1984, 369; OLG Koblenz, OLGSt, § 81 StPO , S. 23; Beschl. des hies.
  • OLG Karlsruhe, 26.04.1983 - 2 Ws 85/83
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
    Hier kann möglicherweise aber auf die gerichtliche Vernehmung des Beschuldigten in Anwesenheit des Sachverständigen verzichtet werden, nämlich dann, wenn Prof. Dr. ... auch ohne eigenen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten, ggf. aber nach Rücksprache mit den diesen während seines letzten Aufenthalts im Nds. Landeskrankenhaus ... behandelnden Ärzten Dr. ...: und Dr. ..., die Unterbringung nach § 81 StPO zur Vorbereitung des Gutachtens unzweifelhaft für notwendig erachten sollte (vgl. dazu: OLG Hamburg, MDR 1964, 434; OLG Karlsruhe, MDR 1984, 72 [OLG Hamburg 31.08.1983 - 2 Ws 428/83] ; StV 1984, 369; OLG Koblenz, OLGSt, § 81 StPO , S. 23; Beschl. des hies.
  • OLG Bamberg, 01.03.1983 - Ws 614/82
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
    § 81 a StPO bietet nicht die gesetzliche Grundlage für die - zwangsweise durchsetzbare - Vorführung des Beschuldigten vor den Sachverständigen, damit dieser sich ein persönliches Bild von ihm machen kann um zu entscheiden, ob zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand die Unterbringung erforderlich ist (vgl. zum Erfordernis des persönlichen Eindrucks: Kleinknecht/Meyer, 38. Aufl., Rn. 11; LR-Dahs, 24. Aufl., Rn. 15; KK-Pelchen, 2. Aufl., Rn. 8 - jeweils zu § 81 StPO - und m.w.Hw. auf Rspr.) Diese Vorschrift gestattet Eingriffe in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, findet jedoch keine Anwendung im Falle einer Beobachtung des Geisteszustandes des Beschuldigten, die nicht aufgrund körperlicher Mängel angeordnet wird und die nicht zu körperlichen Untersuchungen führt (OLG Bamberg MDR 1984, 602 [OLG Bamberg 01.03.1983 - Ws 614/82] ).
  • BVerwG, 28.09.1960 - V CB 209.59
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
    Denn § 80 StPO gibt die Möglichkeit, dem Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens unter anderem durch Vernehmung des Beschuldigten weitere Aufklärung zu verschaffen, wobei nicht der Sachverständige den Beschuldigten vorlädt und vernimmt, sondern das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Polizei (vgl. Kleinknecht/Meyer, a.a.O., Rn. 2 zu § 80) und das Gericht den Beschuldigten nach § 133 StPO vorführen lassen kann (wie hier: OLG Oldenburg NJW 1961, 982; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., Rn. 11; LR-Dahs, a.a.O., Rn. 16; KK-Pelchen, a.a.O., Rn. 8 - jeweils zu § 81 StPO ).
  • OLG Celle, 21.03.1985 - 1 Ws 69/85
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
    Dazu gehört auch die Ermittlung, ob der Beschuldigte tatsächlich eine Mitarbeit bei der Erstellung des Gutachtens durch Prof. Dr. ... verweigert und ob für diesen Fall der Sachverständige dennoch die Erstellung eines Gutachtens bei einer Beobachtung des Beschuldigten im psychiatrischen Krankenhaus für möglich hält (vgl. Beschl. des hies. 1. Strafsen. in StV 1985, 224).
  • OLG Hamburg, 31.08.1983 - 2 Ws 428/83
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
    Hier kann möglicherweise aber auf die gerichtliche Vernehmung des Beschuldigten in Anwesenheit des Sachverständigen verzichtet werden, nämlich dann, wenn Prof. Dr. ... auch ohne eigenen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten, ggf. aber nach Rücksprache mit den diesen während seines letzten Aufenthalts im Nds. Landeskrankenhaus ... behandelnden Ärzten Dr. ...: und Dr. ..., die Unterbringung nach § 81 StPO zur Vorbereitung des Gutachtens unzweifelhaft für notwendig erachten sollte (vgl. dazu: OLG Hamburg, MDR 1964, 434; OLG Karlsruhe, MDR 1984, 72 [OLG Hamburg 31.08.1983 - 2 Ws 428/83] ; StV 1984, 369; OLG Koblenz, OLGSt, § 81 StPO , S. 23; Beschl. des hies.
  • OLG Karlsruhe, 08.05.1987 - 1 Ws 32/87

    Verteidigung; Beamter; Volljurist; Schwurgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
    vom 10.2.1987 - 1 Ws 32/87; KK-Pelchen, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des

    Zwar wird - wenn auch beschränkt auf seltene Ausnahmefälle - die Auffassung vertreten, unter Umständen könne es genügen, wenn sich der Sachverständige seine Meinung aufgrund des Aktenstudiums bilde (vgl. u.a. HansOLG Hamburg MDR 64, 434; OLG Celle NStZ 1989, 242).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1993 - 2 Ws 99/93

    Einladung zur Untersuchung; Sachverständiger; Bestellung vom Gericht;

    In solchen Fällen besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Vorführung des Angeklagten vor das Gericht zu veranlassen, um dem Sachverständigen vor der vorgeschriebenen Anhörung die Möglichkeit zu bieten, einen persönlichen Eindruck von der zu begutachtenden Person zu gewinnen, sofern nicht - in Ausnahmefällen - dem Sachverständigen bereits das Aktenstudium genügt (vgl. OLG Celle NStZ 1989, 242 ; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl. § 81 Rdn. 11; Pelchen in Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung, 2. Aufl. Rdn. 8 zu § 81).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 2 Ws 1 - 2/89, 2 Ws 1/89, 2 Ws 2/89   

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https://dejure.org/1989,2563
OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 2 Ws 1 - 2/89, 2 Ws 1/89, 2 Ws 2/89 (https://dejure.org/1989,2563)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1989 - 2 Ws 1 - 2/89, 2 Ws 1/89, 2 Ws 2/89 (https://dejure.org/1989,2563)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 2 Ws 1 - 2/89, 2 Ws 1/89, 2 Ws 2/89 (https://dejure.org/1989,2563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 242
  • StV 1989, 399
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Bamberg, 01.07.2014 - 3 Ss 84/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist im Strafverfahren:

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 [bei Nack] = NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 206).

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich (BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 [bei Nack] = NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und NStZ 1986, 233 m. zust. Anm. Wendisch und schon MDR 1984, 71; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 206; vgl. auch Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 44 Rn. 22 und KK/ Maul StPO 7. Aufl. § 44 Rn. 36, jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 21.06.2016 - 1 Ws 287/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung

    Denn der Grundsatz, dass einem Angeklagten ein Verteidigerverschulden nicht zuzurechnen ist, gilt im Verfahren der Anfechtung einer Kostenentscheidung nicht (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1975 -5 StR 139/75, BGHSt 26, 126; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 1989 - 2 Ws 1/89; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 1 Ws 37/88; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juni 1959 - 2 Ss 140/59, NJW 1959, 1932; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 58. Aufl. 2015, § 44 Rn. 19, § 464 Rn. 21).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91

    Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung -

    Deshalb findet in überwiegend vermögensrechtlich geprägten Verfahrensabschnitten entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise eine Verschuldenszurechnung statt, so bei Fristversäumungen im Kosten- und Auslagenrecht (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 242), in Strafvollzugsangelegenheiten (OLG Hamburg, NStZ 1991, 56), im Nebenklage- und Privatklageverfahren (BGH, NStZ 1982, 212; BGHSt 30, 309 ) und im Klageerzwingungsverfahren (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 193).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 339/00

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung des

    Insoweit hat der Angeklagte jedoch nicht dargelegt, die Revisionseinlegungsfrist in Folge der unterbliebenen Belehrung versäumt zu haben (OLG Düsseldorf NStZ 89, 242).".
  • OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07

    Wiedereinsetzungsantrag: Fristversäumung aufgrund unterbliebener Belehrung

    Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hebt die Vermutung des § 44 S. 2 StPO nach herrschender Auffassung - verfassungsrechtlich unbedenklich (vergl. BVerfG NJW 1991, 2277) - nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Antragstellers auf; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist aber auch in diesem Fall erforderlich (verg. BGH NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 89, 242; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rz. 22 m.w.N).
  • LG Osnabrück, 16.12.2009 - 15 Qs 98/09
    Gleichwohl muss sich der Antragsteller aber darauf berufen, dass er die Frist infolge der fehlenden Belehrung versäumt hat ( OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242).

    Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos, sondern gelangt nur dann zur Anwendung, wenn ein Betroffener durch Versäumung einer Frist durch seinen Verteidiger in die Gefahr einer - unter Umständen ungerechtfertigten - Bestrafung gebracht wird (für das Strafverfahren: BGHSt 26, 126 /127 ); OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 242).

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 2.91

    Verlust von Dienstbezügen - Zurechenbarkeit von Verschulden des

    Deshalb findet in überwiegend vermögensrechtlich geprägten Verfahrensabschnitten entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise eine Verschuldenszurechnung statt, so bei Fristversäumungen im Kosten- und Auslagenrecht (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 242), in Strafvollzugsangelegenheiten (HansOLG Hamburg, NStZ 1991, 56 [OLG Hamburg 10.04.1989 - 3 Vollz Ws 4/89]), im Nebenklage- und Privatklageverfahren (BGH, NStZ 1982, 212; BGHSt 30, 309 [BGH 11.12.1981 - 2 StR 221/81]) und im Klageerzwingungsverfahren (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 193).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2 Ws 220/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen; Ursächlicher Zusammenhang

    Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hat der Antragsteller nach obergerichtlicher Rechtsprechung darzulegen und glaubhaft zu machen, daß die Fristversäumung gerade dadurch verursacht worden ist (Senat, NStZ 1989, 242; MDR 1990, 460; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1986, 233; NJW 1993, 1344; MDR 1997, 282 jeweils m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., Rz. 22 zu § 44 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 15.06.1998 - Ws 571/98

    Zustellungen an Ausländer

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  • OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94
    Allerdings hebt die gesetzliche Vermutung dieser Vorschrift nach ganz überwiegender Auffassung lediglich das Erfordernis des fehlenden Verschuldens der Säumnis auf, nicht hingegen das des Nachweises, daß zwischen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung und Fristversäumung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 242 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0, Rdn. 22).
  • KG, 30.08.1999 - 4 Ws 205/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

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