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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89   

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BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89 (https://dejure.org/1989,373)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1989 - 2 StR 270/89 (https://dejure.org/1989,373)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89 (https://dejure.org/1989,373)
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'Ich lebe noch!'

§ 24 StGB, unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, korrigierte Vorstellung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt des Erfolges - Versuch - Rücktritt vom Versuch - Unmittelbares Ansetzen - Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eine Totschlags - Beendigung des Versuchs, wenn der Täter nachträglich erkennt, dass der Taterfolg noch nicht eingetreten ist - Bewertung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 1975 § 24 Abs. 1 § 212
    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von der Möglichkeit des Erfolgseintritts

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 224
  • NJW 1989, 3231
  • MDR 1989, 1008
  • NStZ 1989, 525
  • StV 1989, 476
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
    Wie es um den Erfolgseintritt steht, kann er erst nach der Tatausführung beurteilen, so daß es auf seine Vorstellung zu diesem Zeitpunkt ankommt (BGHSt 31, 170, 176) [BGH 03.12.1982 - 2 StR 550/82].
  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
    Denn Rücktritt durch tätige Reue käme nur in Betracht, wenn er Anlaß hätte, die Vollendung der Tat zu verhindern, also an den Eintritt des Erfolgs glauben würde (BGH NJW 1969, 1073; vgl. auch BGH NStZ 1981, 388).
  • BGH, 03.07.1981 - 2 StR 357/81

    Rücktritt vom beendeten Versuch - Strafbefreiende Wirkung - Freiwillige

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
    Denn Rücktritt durch tätige Reue käme nur in Betracht, wenn er Anlaß hätte, die Vollendung der Tat zu verhindern, also an den Eintritt des Erfolgs glauben würde (BGH NJW 1969, 1073; vgl. auch BGH NStZ 1981, 388).
  • BGH, 07.12.1983 - 3 StR 484/83

    Ermittlungsverfahren - Schweigerecht - Spätere Aussage - Nachteilige

    Auszug aus BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
    Die nun zur Entscheidung berufene Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß aus dem Schweigen des Angeklagten bei den ersten förmlichen Vernehmungen keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen (BGH Strafverteidiger 1984, 143; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 208 Nr. 11; BGHR § 261 Aussageverhalten 4, 6, 7 und 9; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Dabei kommt auch der Fall in Betracht, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung zunächst irrig angenommen hat, diese Handlung reiche zur Herbeiführung des Erfolges aus, und nunmehr in unmittelbarem Zusammenhang nach seiner korrigierten Vorstellung zu der Auffassung gelangt, daß er weiterhandeln könnte und müßte, um den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen (vgl. BGHSt 36, 224, 225 f.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters,

    Hält der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des angestrebten Erfolgs zwar zunächst für möglich, erkennt er aber unmittelbar darauf, dass er sich geirrt hat, so erlangt die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung für den "Rücktrittshorizont" maßgebliche Bedeutung mit der Folge, dass der Täter, dessen Handlungsmöglichkeiten unverändert fortbestehen, durch Abstandnahme von weiteren Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung zurücktreten kann (sog. Korrektur des Rücktrittshorizonts, BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224; Senatsbeschluss vom 5. September 2002 - 4 StR 279/02, NStZ-RR 2003, 40).
  • BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit;

    Darüber hinaus bemerkt der Senat, dass der Angeklagte nicht seinen Rücktrittshorizont korrigierte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224; Lilie/Albrecht in LK 12. Aufl., § 24 Rn. 178 ff. mwN).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Denn eine in engen Grenzen mögliche Korrektur ihres Rücktrittshorizontes (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226) scheitert bereits daran, dass der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt auch nach ihrer Vorstellung die weitere Tatvollendung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, NStZ 2005, 151) nicht mehr möglich war.

    Für die Angeklagte war damit die maßgebliche Zeitspanne, ob aus ihrer Sicht ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorlag, abgelaufen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 176; Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, aaO).

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    So liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in dem Fall, dass das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01: das Opfer verfolgte den Täter "über eine längere Strecke"; Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 f.: das Opfer lief die Treppe von der Empore zum Eingangsbereich der Diskothek hinunter; s. weiter BGH, Urteile vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, NStZ 2005, 150, 151, und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 f.).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11

    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des

    Der Versuch eines Tötungsdeliktes ist daher nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

    In diesem Fall ist ein beendeter Versuch gegeben, wenn sich die Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dieser ändert (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146).

    Der erforderliche enge zeitliche und räumliche Zusammenhang zwischen den zwei Messerstichen und dem Wechsel des Vorstellungsbildes (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146) lag noch vor.

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98

    Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Täter, der nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber erkennt, daß er sich geirrt hat, durch Abstandnahme von weiteren möglichen Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten kann (BGHSt 36, 224 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89]; 39, 221, 227, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25, 31; BGH StV 1996, 23; 1997, 128); der Versuch ist dann im Ergebnis unbeendet.

    Damit erlangt die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung des Täters für den "Rücktrittshorizont" maßgebliche Bedeutung (BGHSt 36, 224 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89]).

    Spätestens zu diesem Zeitpunkt, der infolge des engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhangs zu der vorausgegangenen Ausführungshandlung für den "Rücktrittshorizont" noch maßgebend ist (vgl. BGHSt 36, 224, 226 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25; vgl. auch Rengier JZ 1988, 931, 933), war der Versuch beendet, und es bedurfte hier des freiwilligen und ernsthaften Bemühens, die Tatvollendung zu verhindern, um Straffreiheit zu erlangen.

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Aus seiner Sicht hinreichend verläßlich kann er aber die Erfolgsaussichten seines Tuns erst in dem Zeitpunkt beurteilen, in dem er sein Handeln in dem Sinne beendet, daß er die Entscheidung trifft, im Hinblick auf das angestrebte Ziel nicht weiterzuhandeln (vgl. dazu u.a. BGHSt 31, 170, 176; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]/298; 35, 90, 91/92; 36, 224, 225/226; BGH NStZ 1990, 30).

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in BGHSt 36, 224 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89] näher dargelegt hat, erlangt in den Fällen, in denen der Täter zwar zunächst den Eintritt des angestrebten Erfolgs für sicher oder möglich gehalten hat, unmittelbar darauf aber die Erfolglosigkeit seines bisherigen Handelns erkennt, "die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung" maßgebliche Bedeutung für den "Rücktrittshorizont" (vgl. auch BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 24).

    Da der Versuch auch nicht schon wegen der kurzen irrigen Vorstellung als fehlgeschlagen beurteilt werden kann (vgl. BGHSt 36, 224, 226) [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89], bestand für den Angeklagten grundsätzlich die Möglichkeit, dadurch zurückzutreten, daß er keine weiteren Schüsse auf den Beamten abgab.

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 501/16

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit einer möglichen Korrektur des

    Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; 4 5 6 7 Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 f. und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335 f.).
  • BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung zwar zunächst den Eintritt des angestrebten Erfolgs für möglich gehalten hat, unmittelbar darauf aber zum Ergebnis kommt, dass er noch nicht alles Erforderliche getan hat (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 176 ff. mwN).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur)

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch;

  • BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04

    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der

  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

  • BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11

    Erpressung; Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Totschlagsversuch (Korrektur

  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 384/09

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts

  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08

    Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur

  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter

  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche

  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 254/04

    Versuchte Tötung (Voraussetzungen des korrigierten Rücktrittshorizonts;

  • BGH, 29.09.2004 - 2 StR 149/04

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Freiwilligkeit; Rücktrittshorizont); Mord;

  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Unbeendeter Versuch; (Korrigierter)

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89

    Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz

  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21

    Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des

  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07

    Versuch (umgekehrt geänderter Rücktrittshorizont; Abgrenzung von beendetem und

  • LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10

    Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch

  • BGH, 15.05.2002 - 4 StR 140/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; Aufgabe;

  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 231/01

    Unterlassene Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts;

  • BGH, 21.01.1998 - 2 StR 480/97

    Freischießen des Fluchtwegs - § 24 StGB, zur Abgrenzung beendeter - unbeendeter -

  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95

    Armbrust - § 24 StGB, Abgrenzung unbeendeter - beendeter Versuch,

  • BGH, 24.09.1996 - 1 StR 433/96

    Versuch - Rücktritt - Straffreiheit

  • BGH, 28.03.1995 - 1 StR 90/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Straflosigkeit - Zeuge

  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines

  • BGH, 22.01.1991 - 4 StR 3/91

    Erforderlichkeit der Erörterung der Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 195/93

    Aufhebung eines Urteils wegen gravierenden Feststellungsmängeln - Möglichkeit

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 9/92

    Sachrüge hinsichtlich Einordnung des Tatvorgangs als Rücktritt vom unbeendeter

  • BGH, 19.09.1989 - 1 StR 470/89

    Beurteilung eines Tötungsvorsatzes - Gebrauchmachen von Beweismitteln durch das

  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 397/97

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels durchgreifender Rechtsfehler

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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88   

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BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88 (https://dejure.org/1989,1393)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1989 - 2 StR 703/88 (https://dejure.org/1989,1393)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - 2 StR 703/88 (https://dejure.org/1989,1393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom beendeten Versuch - Beenden der Rücktrittshandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2068
  • MDR 1989, 556
  • NStZ 1989, 525
  • StV 1989, 527
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23

    Beweiswürdigung zum Rücktritt vom Vorwurf des versuchten Mordes; Handeln des

    Für einen strafbefreienden Rücktritt ist es dann erforderlich, dass der Täter den von ihm in Gang gesetzten Kausalverlauf bewusst und gewollt unterbricht, also mit Rettungswillen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 2 StR 703/88, NJW 1989, 2068; Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 3 StR 489/07, NStZ 2008, 329).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom beendeten Tötungsversuch durch Gestatten eines Notrufs des Opfers -

    Zwar wäre - Ursächlichkeit des Handelns unterstellt - strafbefreiender Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte zur Rettung mehr, als geschehen, hätte tun können, aber nicht getan hat (BGH StV 1981, 396), auch nicht schon dadurch, daß er weiterhin seine Täterschaft verschleiern wollte (BGH NStZ 1989, 525).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91

    Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des

    Diese Ernsthaftigkeit entfiele nicht deshalb, weil der Angeklagte zugleich von anderen Motiven als dem der Erfolgsverhinderung - nämlich dem der Nichtentdeckung - geleitet wurde (BGH NStZ 1989, 525).
  • LG Kleve, 27.10.2021 - 120 KLs 22/21

    Antizipierter Rücktritt, Psychose durch Konsum von Marihuana

    Eine Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag, eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird; er muss mithin eine zuvor bereits in Gang gesetzte Ursachenkette abbrechen (BGH, Urteil vom 01.02.1989 - 2 StR 703/88; BGH, Urteil vom 10.02.1999 - 3 StR 618/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1989 - 2 StR 703/88   

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https://dejure.org/1989,5717
BGH, 01.08.1989 - 2 StR 703/88 (https://dejure.org/1989,5717)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1989 - 2 StR 703/88 (https://dejure.org/1989,5717)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1989 - 2 StR 703/88 (https://dejure.org/1989,5717)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 525
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