Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,676
BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89 (https://dejure.org/1989,676)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1989 - 3 StR 377/89 (https://dejure.org/1989,676)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1989 - 3 StR 377/89 (https://dejure.org/1989,676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Mittäterschaft - Unerlaubte Einfuhr

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).

    Die in BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 8 abgedruckte Entscheidung betraf einen anderen Sachverhalt.

  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Er finanzierte durch den entsprechend höheren Kaufpreis die unerlaubte Einfuhr und leistete darüber hinaus den entscheidenden psychischen Tatbeitrag (vgl. BGH StV 1986, 384 ).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 22/87

    Erfordernis der Angabe von Mindestfeststellungen über den THC-Gehalt des vom

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Zur Klarstellung hat der Senat den Schuldspruch insgesamt neu gefaßt und dabei den Verbrechenstatbestand an den Beginn gestellt sowie berücksichtigt, daß sich die Einordnung der Tat als besonders schwerer Fall gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG in der Urteilsformel erübrigt (BGHSt 27, 287 [289]; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 2).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Zur Klarstellung hat der Senat den Schuldspruch insgesamt neu gefaßt und dabei den Verbrechenstatbestand an den Beginn gestellt sowie berücksichtigt, daß sich die Einordnung der Tat als besonders schwerer Fall gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG in der Urteilsformel erübrigt (BGHSt 27, 287 [289]; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 2).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Dafür sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr maßgeblich (BGH NStZ 1982, 243; 1990, 130; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Daher wird jeder vom gemeinsamen Tatplan umfaßte Tatbeitrag eines Mittäters den übrigen als eigener zugerechnet (BGH NStZ 1990, 130).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).

    Denn der Angriff der "Drahtzieher" und Finanziers auf das durch das Betäubungsmittelgesetz geschützte Rechtsgut, die Volksgesundheit, ist nicht selten von größerem Gewicht (vgl. BGH NStZ 1990, 130, 131).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht