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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89   

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https://dejure.org/1989,3423
OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89 (https://dejure.org/1989,3423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1989 - OGs 12/89 (https://dejure.org/1989,3423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1989 - OGs 12/89 (https://dejure.org/1989,3423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 144
  • StV 1990, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Düsseldorf, 15.04.1985 - XIV Qs 43/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89
    Dabei ist gegeneinander abzuwägen, wie stark einerseits das Grundrecht auf persönliche Freiheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch die Ermittlungshandlung beeinträchtigt werden kann, und andererseits, welche Bedeutung die öffentlichen Belange haben, die zur Beantragung der richterlichen Maßnahme geführt haben (vgl. OLG Zweibrücken, GoltdArch 1981, 418 = NJW 1981, 534; LG Düsseldorf, NStZ 1985, 377 ..).

    Insoweit besteht grundsätzlich eine Erweiterung der Prüfungskompetenz auch unter Notwendigkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, wenn der Antrag der StA auf offensichtlich willkürlichen oder sachfremden Erwägungen beruht (vgl. LG Düsseldorf, NStZ 1985, 377; zweifelnd LR-Rieß, 24. Aufl., § 162 StPO Rdnr. 42).

  • OLG Zweibrücken, 03.04.1980 - 1 AR 4/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89
    Dabei ist gegeneinander abzuwägen, wie stark einerseits das Grundrecht auf persönliche Freiheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch die Ermittlungshandlung beeinträchtigt werden kann, und andererseits, welche Bedeutung die öffentlichen Belange haben, die zur Beantragung der richterlichen Maßnahme geführt haben (vgl. OLG Zweibrücken, GoltdArch 1981, 418 = NJW 1981, 534; LG Düsseldorf, NStZ 1985, 377 ..).
  • OLG Stuttgart, 03.05.1983 - 1 Ws 131/83

    Anordnung der Durchsuchung eines vom Angeklagten bei einer Bankgesellschaft in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89
    "... Nach überwiegender Auffassung in Rechtspr. und Schrifttum darf der Ermittlungsrichter, der von der StA im Wege der Amtshilfe (vgl. dazu BVerfG, NJW 1971, 1308, 1309) um die Durchführung von Untersuchungshandlungen nach § 162 StPO ersucht wird, zwar nicht die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit des Antrags der StA nach § 162 Abs. 3 StPO überprüfen (vgl. KG, JR 1965, 268; OLG Stuttgart, MDR 1983, 955 ..).
  • LG Tübingen, 13.04.1989 - I Qs 85/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89
    zur vorst. erörterten Problematik auch LG Saarbrücken (Beschluß Ä 8 Qs 182/88 Ä v. 13.9. 88, in NStZ 1989, 132) mit Anmerkung Weyand, aaO.; LG Tübingen (Beschluß Ä I Qs 85/89 Ä v. 13.4. 89, in MDB 1989, 1015).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89
    "... Nach überwiegender Auffassung in Rechtspr. und Schrifttum darf der Ermittlungsrichter, der von der StA im Wege der Amtshilfe (vgl. dazu BVerfG, NJW 1971, 1308, 1309) um die Durchführung von Untersuchungshandlungen nach § 162 StPO ersucht wird, zwar nicht die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit des Antrags der StA nach § 162 Abs. 3 StPO überprüfen (vgl. KG, JR 1965, 268; OLG Stuttgart, MDR 1983, 955 ..).
  • LG Saarbrücken, 13.09.1988 - 8 Qs 182/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89
    zur vorst. erörterten Problematik auch LG Saarbrücken (Beschluß Ä 8 Qs 182/88 Ä v. 13.9. 88, in NStZ 1989, 132) mit Anmerkung Weyand, aaO.; LG Tübingen (Beschluß Ä I Qs 85/89 Ä v. 13.4. 89, in MDB 1989, 1015).
  • LG Kaiserslautern, 31.05.2007 - 5 Qs 41/07

    Prüfungskompetenz des Ermittlungsrichters

    Auch die teilweise vertretene Ansicht, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip Beachtung finden müsse (OLG Düsseldorf in NStZ 1990, 144), würde hier zu keinem anderen Ergebnis führen.
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Rechtsprechung
   KG, 16.11.1989 - (4) 1 Ss 33/89 (15/89)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4112
KG, 16.11.1989 - (4) 1 Ss 33/89 (15/89) (https://dejure.org/1989,4112)
KG, Entscheidung vom 16.11.1989 - (4) 1 Ss 33/89 (15/89) (https://dejure.org/1989,4112)
KG, Entscheidung vom 16. November 1989 - (4) 1 Ss 33/89 (15/89) (https://dejure.org/1989,4112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 144
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 18.12.2014 - 1 RVs 115/14

    Schriftform; Strafantrag; Faksimile-Unterschrift

    Vielmehr soll sie gewährleisten, dass Inhalt der Erklärung, Erklärender und fehlender bloßer Entwurfscharakter hinreichend deutlich werden (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; KG NStZ 1990, 144).
  • BGH, 06.11.2019 - 4 StR 392/19

    Strafantrag (Unterschrift des Antragstellers)

    Das Schriftformerfordernis verlangt die Unterschrift des Antragstellers (RGSt 71, 358; KG, Urteil vom 16. November 1989 - (4) 1 Ss 33/89, NStZ 1990, 144; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 158 Rn. 11 mwN).
  • AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07

    Schriftformerfordernis i.R.e. maschinellen Benennung des Urhebers ohne

    Da von der Wirksamkeit des Strafantrags die Durchführung des Strafverfahrens abhängt, können die in der Rechtsprechung für die Schriftform von Rechtsmitteln meist zu Gunsten des Angeklagten zugelassenen Ausnahmen von der strengen Einhaltung der Schriftform nicht auf die Auslegung des § 158 Abs. 2 StPO übertragen werden (KG Berlin NStZ 1990, 144).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2001 - 1 Ss 16/01

    Strafantragsbefugnis bei Hausfriedensbruch

    Allerdings ist in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (BGH NJW 1994, 1165; BOHR StGB § 77 b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1 Strafantrag; MDR bei Dallinger 1955, 143; OLG Düsseldorf VRS 71, 29, 30; BayObLG DAR 1987, 307; a.A. KG NStZ 1990, 144).
  • BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Zweck der Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO ist es, daß die Strafverfolgungsbehörde bzw. hier die Verwaltungsbehörde und die Gerichte sich anhand der vorliegenden Unterlagen Klarheit über die Identität des Antragstellers und über das Vorhandensein und den Umfang des wirklichen Verfolgungswillens verschaffen können (vgl. KG NStZ 1990, 144 ).
  • BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Erfordernis der Schriftlichkeit gemäß § 158 Abs. 2 StPO nicht ohne weiteres auch die handschriftliche Unterzeichnung voraussetzt, da die Formvorschrift nur bezweckt, daß die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte sich anhand der Antragsurkunde Klarheit über die Identität des Antragstellers und über das Vorhandensein und den Umfang des wirklichen Verfolgungswillens verschaffen können (vgl. KG NStZ 1990, 144 ; vgl. auch BayObLGSt 1989, 102 für den Fall des Eröffnungsbeschlusses; BVerwG NJW 1989, 1175 für den Fall der Klageerhebung).
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