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   BayObLG, 22.09.1989 - RReg. 4 St 200/89   

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https://dejure.org/1989,2332
BayObLG, 22.09.1989 - RReg. 4 St 200/89 (https://dejure.org/1989,2332)
BayObLG, Entscheidung vom 22.09.1989 - RReg. 4 St 200/89 (https://dejure.org/1989,2332)
BayObLG, Entscheidung vom 22. September 1989 - RReg. 4 St 200/89 (https://dejure.org/1989,2332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeugnisverweigerungsrecht; Ehegatten; Scheinehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1432 (Ls.)
  • MDR 1990, 79
  • NVwZ 1990, 302
  • NStZ 1990, 187
  • StV 1989, 535
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07

    falsche Angaben; begriff; Personenstandsfeststellung; Vaterwschaftsanerkenntnis

    Danach macht unrichtige Angaben, wer zur Erlangung eines Aufenthaltstitels angibt, mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet zu sein, obgleich die Partner von vornherein keine eheliche Lebensgemeinschaft beabsichtigen, sondern nur formell die Ehe eingegangen sind, um dem Ausländer zu einem aus anderen Gründen angestrebten, ihm aber verwehrten Aufenthalt zu verhelfen (vgl. u. a. BayObLG FamRZ 2001, S. 913, 914; NStZ 1990, S. 187, 188 m. w. N.; Renner, AufenthG, 8. Aufl., § 95 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93

    Ausschluß des Aufenthaltsrechts eines Türken nach dem Assoziationsratsbeschluß

    Der Kläger hat durch die Schließung der Scheinehe und den sich daran anschließenden Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, beruhend auf falschen Angaben, den Straftatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 7 AuslG erfüllt (vgl. dazu bei BayObLG, Beschl. v. 22.9.1989 - 4 St 200/89 - EZAR 355, Nr. 8).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Ihr Fehlen ist nur dann entbehrlich, wenn sie eindeutig den Darlegungen zur äußeren Tatseite zu entnehmen sind (BayObLG v. 22.9.1989 RReg 4St 200/89 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1990, 187/188; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1391/1392; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 267 Rn. 41; KK/Engelhardt StPO 4. Aufl. § 267 Rn. 10).
  • KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06

    Ausländerrecht: Grundlage für eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts bei

    Da das der Angeklagten zur Last gelegte Vergehen nur vorsätzlich (§ 15 StGB) begangen werden kann, müssen die Urteilsgründe Tatsachen für die Annahme darlegen, dass beide Ehegatten die ausländerrechtlich erhebliche Erklärung mit dem Wissen abgeben, mindestens ein Ehepartner werde die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufnehmen oder fortsetzen (vgl. BayObLG Beschluss vom 22. September 1989 - RReg 4 St 200/89 -).
  • VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 6 K 16.578

    Unrichtige Angaben im Aufenthaltserlaubnisverfahren kein geringfügiger Verstoß

    Unrichtige Angaben werden gemacht, wenn der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels damit begründet wird, mit einem deutschen Partner die Ehe eingegangen zu sein und mit ihm in ehelicher Gemeinschaft zu leben, obwohl keine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt und es sich nur um eine zwecks Erlangung eines Aufenthaltstitels geschlossene Scheinehe handelt (Senge, a.a.O. Rn. 57 m.w.N.; BayObLG, B. v. 22.09.1989 - RReg 4 St 200/89 -NVwZ 1990, 302/303 zu § 47 Abs. 1 Nr. 6 AuslG).
  • LG Hildesheim, 18.11.2005 - 12 Qs 73/05

    Abstammungsgutachten; Abstammungsurkunde; Anfangsverdacht;

    Denn auch sog. Scheinehen, die zu dem gleichen Zweck geschlossen werden, stellen zivilrechtlich wirksame Ehen dar und erfüllen dennoch den Tatbestand unrichtiger Angaben im Sinne des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (BayObLG, NStZ 1990, 187 m.w.N.; Senge in Erbs/Kohlhaas, AuslG, § 92, Rdnr. 38).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 2b Ss 242/99

    Einschleusen von Ausländern durch Eingehung einer Scheinehe

    Die früheren Mitangeklagten R und S - sie Deutsche, er Nepalese - haben diesen Tatbestand verwirklicht, indem sie allein zu dem Zweck, S den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen; die Ehe geschlossen haben ("Scheinehe"; vgl. BVerwGE 107, 58, 62 = DVBl 1998, 1028 = NVwZ 1999, 775 f; BayObLG NStZ 1990, 187; OLG Frankfurt NStZ 1993, 394; Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtl.
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