Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.10.1989

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   BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89   

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https://dejure.org/1989,1254
BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89 (https://dejure.org/1989,1254)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1989 - 1 StR 624/89 (https://dejure.org/1989,1254)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 1 StR 624/89 (https://dejure.org/1989,1254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Rechtfertigung der Umkehrung der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Zeitpunkt einer sinnvollen Therapie für den Angeklagen - Gefährdung des Maßregelerfolges durch den anschließenden Strafvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 67 Abs. 2
    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1124
  • MDR 1990, 350
  • NStZ 1990, 204
  • NStZ 1990, 509 (Ls.)
  • StV 1990, 260
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m.A. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).

    Das Landgericht hat auch an Hand konkreter Anhaltspunkte dargelegt (vgl. BGH NStZ 1986, 428), worin die Gefährdung des Maßregelerfolges durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich bei dem Angeklagten auswirken könnte:.

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85

    Verurteilung eines psychisch wie physisch vom Alkohol Abhängigen wegen

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m.A. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m.A. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89
    Richtig ist, daß bei fehlender Therapiefähigkeit keine Möglichkeit bestünde, durch Vorwegvollzug von Strafe den Zweck der Maßregel besser zu erreichen, der insoweit in heilender und bessernder Einwirkung auf den Täter bestehen soll (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m.A. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Vorwegvollzug

    Im übrigen gilt, daß neuen, im Laufe des Vorwegvollzuges der Strafe anfallenden Erkenntnissen über die Möglichkeiten der Behandlung des Angeklagten durch eine nachträgliche Änderung der Anordnung (gemäß § 67 Abs. 3 StGB) Rechnung getragen werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92

    Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse

    Auch die Anordnung, daß ein Teil der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollziehen (zu den Voraussetzungen des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe bei gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vgl. BGH NJW 1990, 1124), ist zwar knapp, Nach den stets maßgeblichen Umständen des Einzelfalls aber insgesamt noch hinlänglich mit rechtsfehlerfreien Erwägungen begründet.
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 212/99

    Totschlag; Vorwegvollzug; Maßregel; Aussetzung zur Bewährung

    Diese Grundsätze wendet der Bundesgerichtshof auch auf die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB an, wenn der Anordnung der Maßregel - wie hier - eine schwere andere seelische Abartigkeit zugrunde liegt (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9 - schwere seelische Abartigkeit -).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94

    Strafzumessung - Gefährlichkeit der Tathandlung - Verschuldete Tatauswirkungen -

    Allerdings kann im Einzelfall die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs auch - wie es die sachverständig beratene Strafkammer getan hat - darauf gestützt werden, daß der Verurteilte unmittelbar im Anschluß an die Behandlung in Freiheit entlassen werden soll (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94

    Vollstreckungsreihenfolge - Umkehr - Strafvollzug - Maßregelerfolg - Begründung

    Nur wenn überzeugende Gründe vorliegen (vgl. BGH NStZ 1986, 428), kann für ein Abweichen von der Vollzugsreihenfolge sprechen, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9).
  • BGH, 15.11.1995 - 2 StR 549/95

    Anordnung des Vorwegvollzugs vor der Unterbringung zwecks Entziehungsbehandlung

    Die Tatsache, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte, kann für ein Abweichen von der Vollzugsreihenfolge nur dann sprechen, wenn überzeugende Gründe vorliegen (BGH NStZ 1986, 428; MDR bei Holtz 1994, 762; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9; Vorwegvollzug, teilweiser 4).
  • BGH, 08.06.1994 - 2 StR 204/94

    Entziehungsanstalt - Rehabilitationsinteresse - Strafvollstreckung -

    Nur wenn überzeugende Gründe vorliegen (vgl. BGH NStZ 1986, 428), kann für ein Abweichen von der Vollzugsreihenfolge sprechen, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9; zum Ganzen: BGH, Beschl. v. 24. März 1994 - 4 StR 133/94).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 2 Ws 475/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2520
OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 (https://dejure.org/1989,2520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 (https://dejure.org/1989,2520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 1989 - 2 Ws 475/89 (https://dejure.org/1989,2520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 272
  • NStZ 1990, 204
  • StV 1990, 78
  • AnwBl 1990, 171
  • Rpfleger 1990, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21

    Gerichtliche Auslagenentscheidung, Bindung des Rechtspflegers, Rahmengebühren,

    Es ist nicht zulässig, bei - wie hier - uneingeschränkter Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse die Erstattung - dennoch - mit der Begründung abzulehnen, das erkennende Gericht habe Umstände im Sinne des § 467 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1, 2 oder die in § 464 Abs. 2 bis 4 eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten übersehen oder verkannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 -, NStZ 1990, 204; Hilger, a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.06.1999 - 1 Ws 65/99 -, juris Rn 9).

    Deshalb ist es auch nicht zulässig, bei - wie hier - uneingeschränkter Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse die Erstattung - dennoch - mit der Begründung abzulehnen, das erkennende Gericht habe Umstände im Sinne des § 467 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1, 2 oder die in § 464 Abs. 2 bis 4 eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten übersehen oder verkannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 -, NStZ 1990, 204; Hilger, a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.06.1999 - 1 Ws 65/99 -, juris Rn 9).

  • LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18

    Bagatellsachen, Bußgeldverfahren, Kostenerstattung

    Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts grundsätzlich zu den notwendigen Auslagen, unabhängig davon, ob dessen Hinzuziehung durch Umfang und Schwierigkeit der Sache geboten ist (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. 2018 § 464a Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.1997 - 2 AR 91/96
    Damit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden, insbesondere auch neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Hamm Anwaltsblatt 1987, 338 und Anwaltsblatt 1996, 478; OLG Hamburg MDR 1990, 272 ; OLG Düsseldorf Anwaltsblatt 1992, 402 = Rechtspfleger 1992, 496 = JurBüro 1992, 609; KG Rechtspfleger 1994, 226; OLG Karlsruhe - 3. Strafsenat - Die Justiz 1984, 29).
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