Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.08.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89   

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https://dejure.org/1990,13860
OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89 (https://dejure.org/1990,13860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.1990 - 2 Ss 103/89 (https://dejure.org/1990,13860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 2 Ss 103/89 (https://dejure.org/1990,13860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1246
  • MDR 1990, 458
  • NStZ 1990, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei Äußerungen eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (vgl. OLG Hamburg, NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).
  • BayObLG, 01.03.2023 - 203 StRR 38/23

    Bezeichnung von Polizeibeamten als "Hurensöhne" gegenüber Dritten

    Voraussetzung für die Straffreiheit ist jedoch, dass es sich um eine Äußerung gegenüber einer Vertrauensperson handelt, die in einer Sphäre fällt, die gegen die Wahrnehmung von Seiten weiterer Personen abgeschirmt ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09 -, BVerfGK 17, 311-319 Rn. 20 zitiert nach juris; KG a.a.O. Rn. 23 und 25 m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. Januar 1990 - 2 Ss 103/89 -, juris Rn. 13 m.w.N.; Eisele/Schittenhelm a.a.O.Rn. 9b).
  • LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
    Folgerichtig kann es nicht als Bagatelle behandelt werden, vielmehr ist es für einen Beamten oder Richter in hohem Maße herabwürdigend, in nahe Verbindung zum Nationalsozialismus und dessen Verbrechen oder gar mit Zielen, Methoden, Taten und führenden Personen des Nationalsozialismus gleichgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 82, 272; BayObLGSt 1993, 111; OLG Hamburg, NJW 1990, 1246).

    In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei der Äußerung eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (OLG Hamburg NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).

  • LG Trier, 28.02.2008 - 8003 Js 14267/05

    Zulässigkeit der Beschlagnahme von in der Zelle eines Häftlings befindlichen an

    Eine Ausdehnung auf das Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt wird von der Rechtsprechung abgelehnt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.1962, 1 Ss 893/61 ; HansOLG Hamburg, Urteil vom 23.01.1990, 2 Ss 103/89 ; Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., Vor § 185, Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Familienkreis im Regelfall der Beleidigungscharakter fehlt (vgl. OLG Hamburg NJW 1990, 1246, 1247 m.z.w.N.).
  • BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Berz, Bochum, in NStZ 1990, 237 .
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89   

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https://dejure.org/1989,2785
BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89 (https://dejure.org/1989,2785)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89 (https://dejure.org/1989,2785)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1989 - RReg. 1 St 203/89 (https://dejure.org/1989,2785)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 133
  • NJW 1990, 848 (Ls.)
  • NStZ 1990, 237 (Ls.)
  • NZV 1989, 479
  • BayObLGSt 1989, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    »Der Senat hält auch nach der Entscheidung des BGH vom 20.10.1988 (NJW 1989, 1227 = NZV 1989, 31 = DAR 1989, 32 = MDR 1989, 173 = VRS 76, 194 [hier: III (336) 266 c]) an seiner Rechtsauffassung fest (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70 = VRS 75, 205 [hier: III (336) 265 a]), daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht allein schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.«.
  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    »Der Senat hält auch nach der Entscheidung des BGH vom 20.10.1988 (NJW 1989, 1227 = NZV 1989, 31 = DAR 1989, 32 = MDR 1989, 173 = VRS 76, 194 [hier: III (336) 266 c]) an seiner Rechtsauffassung fest (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70 = VRS 75, 205 [hier: III (336) 265 a]), daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht allein schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.«.
  • OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89
    Auszug aus BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Berz, Bochum, in NStZ 1990, 237 .
  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Der Senat kann diese Rechtsauffassung nicht teilen, sondern hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70; BayObLGSt 1989, 125 = NJW 1990, 133 = DAR 1990, 70 ) fest, daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges nicht schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.

    Dabei wird nicht übersehen, daß die Gefährdung der Mitinsassen durch einen fahruntüchtigen Fahrzeugführer auch in Situationen eintreten kann, in denen es nicht zu gefährlichen Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen kommt (BayObLGSt 1989, 125 ).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die veröffentlichten Gründe der beiden Senatsentscheidungen Bezug genommen (vgl. auch OLG Köln NZV 1991, 358 m.w.Nachw.; Berz NStZ 1990, 237 f.; Werle JR 1990, 74).

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

    An dieser Auffassung hat es auch nach der zuletzt genannten Entscheidung des BGH (aaO) festgehalten (BayObLG, NZV 1989, 479 = NJW 1990, 133 = VRS 78, 44 = DAR 1990, 70 = BA 1990, 132).
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