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   BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90   

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BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90 (https://dejure.org/1990,4689)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - 1 StR 157/90 (https://dejure.org/1990,4689)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 (https://dejure.org/1990,4689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 449
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90
    Das gilt auch dann, wenn, wie hier, der andere Tatbestand der Alleintäterschaft wahlweise mit der in der Anklage angeführten Mittäterschaft angewandt werden soll (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85 -, veröffentlicht in NJW 1985 S. 2488; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 22; KK-Hürxthal a.a.O. Rdnr. 11; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdnr. 10; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90
    Darauf, daß die Urteilsformel nicht mitteilen muß, ob Allein- oder Mittäterschaft vorliegt (BGHSt 27, 287, 289), kommt es nicht an; entscheidend ist, daß die Annahme von Alleintäterschaft dem Schuldvorwurf eine andere oder eine weitere Grundlage gibt (BGHSt 29, 127, 277) [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79].
  • BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90
    Im Falle des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft folgt die Notwendigkeit eines solchen Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht (Senatsurteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 -, veröffentlicht in NStZ 1983 S. 569).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Damit ergibt sich hier ausnahmsweise keine Hinweispflicht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449 und vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, StV 2012, 710), da sich die Sachlage und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten vor dem Hintergrund der unverändert gebliebenen mittelbaren Täterschaft nicht geändert hatten.
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.

    Darauf, dass die Urteilsformel nicht mitteilt, welche Form der Alleintäterschaft vorliegt, kommt es nicht an; entscheidend ist, dass der Schuldvorwurf eine andere oder eine weitere Grundlage erhält (BGH, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, aaO).

  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13

    Vermögensschaden bei Verlust des illegal erlangten Besitzes (Erpressung; Betrug;

    Das war rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, StV 2012, 710); das Beruhen der Verurteilung in diesen sechs Fällen auf dem Rechtsfehler lässt sich nicht ausschließen.
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16

    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte

    Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19; Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3; vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08

    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll);

    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ansatz der Revision: Die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft ist hinweispflichtig (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02

    Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Daß der psychiatrische Sachverständige in seinem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten abweichend von seinem schriftlichen Gutachten das Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz des Angeklagten bejaht hat, die als schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen sei und die wegen ihrer fortschreitenden und sich steigernden Tendenz und mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten weitere gleichgelagerte Taten erwarten lasse, macht einen solchen in der Regel - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefällen abgesehen - vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung vorzunehmenden Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6 m.w.N).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 651/11

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Strafverfahren wegen Brandstiftung:

    Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105).
  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 547/95

    Übergang - Vorwurf der Alleintäterschaft - Vorwurf der Mittäterschaft - Hinweis

    Will das Gericht im Urteil aufgrund veränderter Sachlage von einer anderen Täterschaftsform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage (hier: Mittäterschaft statt Alleintäterschaft), muß es den Angeklagten nach § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6, 7 und 12, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 121/23

    Wahlfeststellung zwischen Anstiftung und Täterschaft

    Grundsätzlich ist weitere Voraussetzung für die Nachholung der Wahlfeststellung im Wege der Schuldspruchberichtigung ein rechtlicher Hinweis gemäß § 265 StPO (BGH, Beschl. v. 24.01.2019, BeckRS 2019, 1572; Urt. v. 20.7.1976, MDR 1977, 63; Gericke, Karlsruher Kommentar, aaO; vgl. auch allgemein zur Hinweispflicht bei Wechsel der Teilnahmeform BGH, Beschl. v. 17.5.1990, NStZ 1990, 449), der vorliegend nicht erteilt wurde.
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
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   LG Berlin, 29.05.1990 - 517 Qs 39/90   

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LG Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 517 Qs 39/90 (https://dejure.org/1990,8629)
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  • NStZ 1990, 449
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