Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 25.10.1990

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   BGH, 15.01.1991 - 1 StR 654/90   

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BGH, 15.01.1991 - 1 StR 654/90 (https://dejure.org/1991,3355)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 StR 654/90 (https://dejure.org/1991,3355)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 StR 654/90 (https://dejure.org/1991,3355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 707/86

    Anforderungen an die Anordnung eine Strafe vor einer Maßregel zu vollziehen -

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 654/90
    Der Bundesgerichtshof hat schon darauf hingewiesen, daß die gesetzliche Regelung, wonach auch ein Teil der Strafe vor der Maßregel vollzogen werden kann, vom Tatrichter eine nicht einfach zu treffende Entscheidung verlange, daß eine solche Entscheidung aber dennoch erfolgen müsse und nicht mit der Begründung unterbleiben dürfe, die Bemessungsgrundlage sei ungewiß, zudem die spätere Entscheidung der Vollstreckungskammer nicht vorauszusehen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Zweckerreichung, leichtere 6).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 654/90
    Dagegen kann eine solche Erörterung unterbleiben, wenn die Annahme eines minder schweren Falles fern liegt (BGH, Urt. vom 8. Oktober 1986 - 3 StR 368/86; Mösl NStZ 1984, 158, 161).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84

    Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 654/90
    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, muß dann ausdrücklich erörtert werden, wenn die Feststellungen hierzu drängen (BGH, Beschl. vom 2. Mai 1984 - 2 StR 193/84).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.10.1990 - Ws 223/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7005
OLG Bamberg, 25.10.1990 - Ws 223/84 (https://dejure.org/1990,7005)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.10.1990 - Ws 223/84 (https://dejure.org/1990,7005)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - Ws 223/84 (https://dejure.org/1990,7005)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 252
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von

    Insbesondere der Grundsatz in dubio pro reo gilt in diesem Verfahrensstadium nicht, er kann nur mittelbar eine Rolle spielen (vgl. OLG Bamberg, NStZ 1991, 252).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt dabei nicht, er kann nur mittelbar eine Rolle spielen (vgl. OLG Bamberg NStZ 1991, 252).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt dabei jedoch nicht, er kann nur mittelbar eine Rolle spielen (vgl. OLG Bamberg NStZ 1991, 252).
  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14

    Klageerzwingungsverfahren; Form; Kopien in Antragsschrift;

    b) Geht man aber - unter mittelbarer Anwendung des Zweifelssatzes, weil sich bei dieser Sachlage aufdrängt, dass ein späterer Tatrichter die belastenden Umstände nicht feststellen würde (vgl. OLG Bamberg NStZ 1991, 252) - von der Schilderung der Beschuldigten aus, so liegt ein hinreichender Tatverdacht für Straftaten nach den §§ 239, 240, 340 StGB nicht vor.
  • AG Worms, 14.12.2016 - 1 Ds 3200 Js 28464/16

    Annahme des hinreichenden Tatverdachts bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung

    Jedoch kann hinreichender Tatverdacht mit der Begründung verneint werden, dass in einer Hauptverhandlung nach dieser Regel wahrscheinlich Freispruch ergehen würde (OLG Köln StraFo 1998, 230; OLG Karlsruhe 1974, 806; OLG Bamberg NStZ 1991, 252; Meyer-Goßner/Schmit, a.a.O., § 203 Rn 2; KK/Tolksdorf, a.a.O., § 203 Rn 4).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Freispruch ist hinreichender Tatverdacht auch dann anzunehmen, wenn es zur Klärung einer unsicheren Sachlage notwendig erscheint, sich der besonderen Erkenntnismittel und besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung zu bedienen (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 4 Ws 189/16 - und 11. April 2014 - 4 Ws 16-17/14 - OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 117; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Bamberg NStZ 1991, 252).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 1 Ws 537/98

    Hinreichender Tatverdacht zur Eröffnung des Hauptverfahrens

    Ein hinreichender Tatverdacht kann deshalb unter Umständen mit der Begründung verneint werden, das Gericht werde nach Aktenlage bei den vorhandenen Beweismöglichkeiten am Ende wahrscheinlich unter Beachtung des Zweifelsatzes zu einem Freispruch gelangen (vgl. BGH NJW 1974, 806; BayObLG NStZ 1983, 123 ; OLG,Bamberg NStZ 1991, 252 ; OLG Celle NStE Nr. 5 zu § 203 StPO , KK - Tolksdorf, a. a. O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O.).
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