Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.04.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91   

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BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91 (https://dejure.org/1991,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1991 - 2 BvR 102/91 (https://dejure.org/1991,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 2 BvR 102/91 (https://dejure.org/1991,1618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 78a
    Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmtheitsgrundsatz - Fortgesetzte Handlung - Verjährung - Beginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 223
  • NStZ 1991, 383
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich eine zuverlässige Grundlage für den Beginn der Verfolgungsverjährung gewinnen (vgl. nur BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109 ff.]).

    Die den Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, es liege eine Handlung im Rechtssinne (fortgesetzte Handlung) vor, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 323 [325]; 23, 33 [35 f.]; 36, 105 [109 ff.]) und erscheint insgesamt plausibel.

    Mit der Annahme, als Tathandlung im Sinne des § 78a Satz 1 StGB sei nicht nur die Handlung im natürlichen Sinn anzusehen, bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, sondern auch die "fortgesetzte Handlung" als Erscheinungsform einer Handlung im Rechtssinn, bewegen sich die Gerichte des Ausgangsfalles auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses (vgl. BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist, sondern im allgemeinen nur dann, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; st. Rspr.).

    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, darüber zu befinden, ob eine andere, engere Normhandhabung einfachrechtlich vorzugswürdig wäre (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich eine zuverlässige Grundlage für den Beginn der Verfolgungsverjährung gewinnen (vgl. nur BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109 ff.]).

    Mit der Annahme, als Tathandlung im Sinne des § 78a Satz 1 StGB sei nicht nur die Handlung im natürlichen Sinn anzusehen, bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, sondern auch die "fortgesetzte Handlung" als Erscheinungsform einer Handlung im Rechtssinn, bewegen sich die Gerichte des Ausgangsfalles auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses (vgl. BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109]).

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich eine zuverlässige Grundlage für den Beginn der Verfolgungsverjährung gewinnen (vgl. nur BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109 ff.]).

    Mit der Annahme, als Tathandlung im Sinne des § 78a Satz 1 StGB sei nicht nur die Handlung im natürlichen Sinn anzusehen, bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, sondern auch die "fortgesetzte Handlung" als Erscheinungsform einer Handlung im Rechtssinn, bewegen sich die Gerichte des Ausgangsfalles auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses (vgl. BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109]).

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Die den Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, es liege eine Handlung im Rechtssinne (fortgesetzte Handlung) vor, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 323 [325]; 23, 33 [35 f.]; 36, 105 [109 ff.]) und erscheint insgesamt plausibel.
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Dies ergibt sich auch aus dem Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1361), durch das u.a. § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO , der mit dem Grundgesetz im Einklang steht (BVerfGE 35, 185 [188]), eingefügt worden ist.
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit bedeutet also nicht, daß der Gesetzgeber gezwungen ist, sämtliche Straftatbestände ausschließlich mit rein deskriptiven, exakt erfaßbaren Tatbestandsmerkmalen zu umschreiben (BVerfGE 4, 352 [358]; 11, 234 [237]; 28, 175 [183]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Ob wegen der unterschiedlichen Funktionen der einzelnen Normbestandteile unterschiedliche Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung des jeweiligen Normteils gestellt werden müssen, kann hier ebenso auf sich beruhen wie die Frage, ob die Regelung der Verfolgungsverjährung, soweit sie hier in Rede steht, einem dieser Normteile zugeordnet werden kann oder ob sie aus dem Geltungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG schon deshalb herausfällt, weil sie lediglich die Verfolgbarkeit betrifft ( für den Fall der Verlängerung von Verjährungsfristen vgl. BVerfGE 25, 269 [286 f.]).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Das Gebot der Bestimmtheit des Gesetzes darf nicht übersteigert werden; die Gesetze würden sonst zu starr und kasuistisch und könnten der Vielgestaltigkeit des Lebens, dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (BVerfGE 14, 245 [251]; 48, 48 [56]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
    Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit bedeutet also nicht, daß der Gesetzgeber gezwungen ist, sämtliche Straftatbestände ausschließlich mit rein deskriptiven, exakt erfaßbaren Tatbestandsmerkmalen zu umschreiben (BVerfGE 4, 352 [358]; 11, 234 [237]; 28, 175 [183]).
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    In der Erwägung, daß derjenige Täter die Rechtswohltat der Verjährung nicht verdiene, der das strafbare Verhalten bis in "nicht verjährte Zeit" fortgesetzt habe (vgl. BGH JR 1985, 244) findet dieses Ergebnis trotz seiner verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit (BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats - NStZ 1991, 383) keine befriedigende Erklärung.
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Dann würde auch dem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1991, 383) an die Fachgerichte, darüber zu befinden, ob andere, engere Normhandhabungen einfachrechtlich vorzugswürdig sind, Rechnung getragen.
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Wenngleich dem "auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses" keine verfassungsrechtlichen Schranken gesetzt sein mögen (a.A. Schumann StV 1992, 392), so ist doch tatsächlich "eine andere, engere Normhandhabung einfachrechtlich vorzugswürdig" (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1991, 383).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - L 15 U 50/01

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls zur Inanspruchnahme der

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur zivilrechtlichen Haftung bei Gesellschaftsgründungen ist nur dann ausnahmsweise auf die gesellschaftsinternen Vorgänge abzustellen, wenn der Alleingesellschafter als bloßer Strohmann anzusehen ist (BGHZ 118, 107 und 114 = NJW 1992, 223 und 224 f.; zitiert von BSG SozR 3-4100 § 168 AFG Nr. 18).
  • BGH, 24.03.1992 - 1 StR 323/91

    Tateinheitliche Begehung der fortgesetzten Handlungen bei Ausführung von

    Auch daß auf diese Weise Einzeltaten mitabgeurteilt wurden, deren Strafverfolgung - betrachtete man diese Taten für sich allein - verjährt wäre, entspricht der herrschenden Rechtsprechung und bewegt sich "auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses" (BVerfG NStZ 1991, 383).
  • BGH, 24.03.1992 - 1 StR 594/91

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - Beischlaf unter Verwandten -

    Daß im übrigen im Rahmen der fortgesetzten Tat auch Gesetzesverletzungen abgeurteilt werden, deren Verfolgung - betrachtete man diese Taten für sich allein - verjährt wären, entspricht der herrschenden Rechtsprechung und bewegt sich "auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses" (BVerfG NStZ 1991, 383).
  • BGH, 24.03.1992 - 1 StR 161/91

    Ablehnung des auf Vernehmung eines in der Türkei wohnenden Türken gerichteten

    Auch daß auf diese Weise Einzeltaten mit abgeurteilt wurden, deren Verfolgung - betrachtete man diese Taten für sich allein - verjährt wäre, entspricht der herrschenden Rechtsprechung und bewegt sich "auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses" (BVerfG NStZ 1991, 383).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90   

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https://dejure.org/1991,1803
BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit - Beachtung der Pflicht zur Wahrheitserforschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 181
  • NStZ 1991, 383
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84

    Entschuldigung eines Mordes durch entschuldigenden Notstand - Tötung des Ehemanns

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Weil sich das Verfahren nur noch gegen erwachsene Angeklagte richtet, war Zurückverweisung an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer angezeigt (BGHSt 35, 267 = BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 1).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn bei einem Motivbündel beruht die Tat nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGH MDR 1981, 509 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1984, 441 f [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn bei einem Motivbündel beruht die Tat nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGH MDR 1981, 509 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1984, 441 f [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Das Landgericht hat nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB für Mord vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, sondern dem Strafausspruch unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn hier lagen besondere Umstände vor, die die Strafkammer bei Beachtung ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) von Amts wegen zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen drängen mußten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; 23, 176, 187 ff [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn hier lagen besondere Umstände vor, die die Strafkammer bei Beachtung ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) von Amts wegen zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen drängen mußten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; 23, 176, 187 ff [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auch die Strafmilderung für außergewöhnliche Fälle, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem beim Heimtückemord in entsprechender Anwendung des § 49 StGB stattfinden kann, erfordert eine umfassende Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände einschließlich der Motivlage auch in der dem eigentlichen Tatgeschehen vorgelagerten Lebenssituation (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 1, 2).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Beim Vorliegen eines so genannten Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH StV 2000, 76; 2004, 205; NStZ-RR 2004, 234).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH, Urteil vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH NStZ 1997, 81; BGH StV 1983, 503, 504 und 2000, 76).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Bei der Bewertung des den Angeklagten beherrschenden Motivbündels (vgl. BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20) kam deshalb dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, daß der Angeklagte sich von dem Tatopfer "verraten" (UA 4) fühlte.
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    a) Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte H. , wie die Strafkammer "nicht ausschließbar" und "gegebenenfalls" meint, wegen Art und Folgen ihrer sexuellen Beziehung zum Angeklagten K. nur erheblich vermindert steuerungsfähig i.S.d. § 21 StGB war (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 18 "äußerst selten"), sind weder aus den Feststellungen zur Tat noch sonst erkennbar.
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2006, 338, 340 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Die insoweit erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden, schuldrelevanten Umstände (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24) hat das Bezirksgericht vorgenommen.
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände,

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Zeitpunkt der erforderlichen Motivation)

  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 393/19

    Mord (niedrige Beweggründe: Rache, Motivbündel)

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

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