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   BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91   

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BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91 (https://dejure.org/1991,715)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1991 - 4 StR 121/91 (https://dejure.org/1991,715)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91 (https://dejure.org/1991,715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe - Unterbringung in Entziehungsanstalt - Anordnung des teilweisen Vorwegvollzuges - Maßregelvollzug - Erfolgreiche Therapie - Kenntnis des Tatrichters - Anrechnung der Untersuchungshaft - Zeitpunkt der Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 1, § 64 Abs. 1, § 67 Abs. 2
    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2431
  • MDR 1992, 69
  • NStZ 1991, 508
  • StV 1991, 461
  • Rpfleger 1991, 430
  • JR 1992, 475
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 02.04.1990 - 1 Ws 118/90

    Untersuchungshaft; Maßregel; Vollzug der Strafe; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
    Der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (NStZ 1990, 407; ihr folgend Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 51 Rdn. 9, § 67 Rdn. 3a) vermag der Senat nicht zuzustimmen.
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
    Mit der Anordnung teilweisen Vorwegvollzuges der Strafe wird - namentlich im Fall der Verhängung längerer Freiheitsstrafen neben einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - vielfach das Anliegen verfolgt, den Verurteilten nach der für eine Therapie als sinnvoll erachteten Dauer im Falle des Therapieerfolges auf der Grundlage der §§ 57, 67 d Abs. 2 StGB aus dem Maßregelvollzug in die Freiheit entlassen zu können (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug, teilweiser 3; Zweckerreichung, leichtere 3; Maul/Lauven NStZ 1986, 397 (399)).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
    Der Senat hat wiederholt darauf verwiesen, daß der in § 67 Abs. 1 StGB vorgesehene Maßregelvollzug vor der Strafe die Regel ist, von der nur ausnahmsweise nach § 67 Abs. 2 StGB abgewichen werden darf, soweit es im Rehabilitationsinteresse erforderlich ist (BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug 6; Vorwegvollzug, teilweiser 4; Zweckerreichung, leichtere 10, 11).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89

    Rehabilitationsinteresse eines Angeklagten - Strafvollzug als sinnvolle Vorstufe

    Auszug aus BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
    Diese Auffassung wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 67 Abs. 2 StGB als zutreffend vorausgesetzt (vgl. nur BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug, teilweiser 5).
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Es geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Vorwegvollzugs (auf den die zum Urteilszeitpunkt etwa drei Monate andauernde Untersuchungshaft anzurechnen ist, vgl. BGH NJW 1991, 2431; Fischer, StGB 55. Aufl. § 67 Rdn. 9 m.w.N.) und einer Dauer des Maßregelvollzugs von etwa zwei Jahren sowie einer erfolgreichen Beendigung der Therapie "eine Reststrafe von etwa einem Jahr verbleiben (würde), die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte".
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00

    Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene

    Hiervon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung über die insoweit ähnlich gelagerte Frage einer Anrechnung der Untersuchungshaft auf den gemäß § 67 Abs. 2 StGB vorab zu vollziehenden Teil der Strafe ausgegangen (BGH NStZ 1991, 508; s. ferner BGH NJW 1972, 730, 731): Aus Anlaß der abgeurteilten Tat erlittene Untersuchungshaft ist nämlich gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB kraft Gesetzes auf zeitige Freiheitsstrafe - und auf Geldstrafe - anzurechnen; einer gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht.

    Die Anrechnung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB erstreckt sich nämlich auf die Untersuchungshaft, die der Angeklagte bis zu dem Tag erlitten hat, an dem die Entscheidung in Rechtskraft erwächst (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 StVollstrO), ohne daß sich das - im wesentlichen von etwaigen Rechtsmitteln abhängige - Ausmaß dieser Zeitspanne verläßlich einschätzen ließe (vgl. BGH NStZ 1991, 508; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 51 Rdn. 6).

  • BGH, 24.11.2009 - 4 ARs 18/09

    Erstreckung der Revision bei Verstoß gegen § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB

    Diese dürfen beim Nichtrevidenten vom Revisionsgericht nicht überprüft werden (§ 352 Abs. 1 StPO; vgl. zur alten Fassung von § 67 Abs. 2 StGB auch Senat, Beschl. v. 23. April 1991 - 4 StR 121/91, NJW 1991, 2431, 2432).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung

    Bei dem Angeklagten G., dessen Revision insgesamt erfolglos bleiben muss, hat die Strafkammer allerdings hinsichtlich der Bestimmung des Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 StGB nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne weiteres in die Dauer eines angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen ist, der mithin nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft abzukürzen ist (vgl. BGH NJW 1991, 2431; Fischer aaO § 67 Rdn. 9).
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09

    Nachholung der Einzelstrafenverhängung durch das Revisionsgericht

    Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH NStZ 2008, 213, 214; NStZ 2003, 257; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09

    Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)

    Eine an einer mutmaßlichen Zwei-Drittel-Reststrafenaussetzung orientierte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzuges, wie sie die Strafkammer vorgenommen hat, ist dem Tatrichter grundsätzlich versagt (vgl. hierzu bereits BGH NStZ 1991, 508, 509).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09

    Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Betäubungsmittelabhängigkeit (rechtsfehlerhafte

    Hinsichtlich des von der Strafkammer bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB hat sie allerdings nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist (BGH NJW 1991, 2431; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Fischer, StGB 56. Aufl. § 67 Rdn. 9).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02

    Teilweiser Vorwegvollzug der Strafhaft vor der Maßregel (Anforderungen an die

    Diese Regelung, wonach der Vorwegvollzug erst nach der Untersuchungshaft beginnt, entspricht auch nicht der Rechtsprechung, nach der die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich auf den nach § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH NJW 1991, 2431).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Suchtdruck;

    Hinsichtlich des Ausspruchs über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel und seiner Bemessung weist der Senat auf folgendes hin: Die erlittene Untersuchungshaft ist gemäß § 51 StGB von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweise 8); dieser ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen.
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten M. S., bei dem ebenfalls eine Drogensucht festgestellt wurde, der jedoch keine Revision eingelegt hat, scheidet aus, da die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. zu § 67 Abs. 2 StGB: BGH NJW 1991, 2431, 2432; BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91 - insoweit nicht in NStZ 1992, 205, 206 abgedruckt).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Teilvorwegvollzug)

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 54/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzuges

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 87/09

    Urteilsformel (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft)

  • OLG Frankfurt, 18.09.2002 - 17 U 277/01

    Haftung aus Verkehrssicherungspflichtverletzung für Fußgängerunfall:

  • BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Bezüglich der Höhe einbezogener Freiheitsstrafe

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98

    Anordung des Vorwegvollzugs der Hälfte der Freiheitsstrafe vor Vollzug der

  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

  • BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91

    Zulässigkeit des Vorwegvollzugs einer gesamten Haftstrafe vor der Unterbringung

  • BGH, 12.08.1994 - 3 StR 227/94

    Beschwer des Angeklagten durch fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung -

  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

  • BGH, 07.05.1997 - 2 StR 212/97

    Erleichterung der Erreichbarkeit des Zweckes der Maßregel als Voraussetzung für

  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 200/94

    Unterbringung - Revision - Zurückverweisung - Aufhebung

  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflage in Form einer Drogentherapie

  • LG Hamburg, 11.12.2019 - 627 KLs 40/18

    Verurteilung von Heranwachsenden zu Jugendstrafen wegen schwerer räuberischen

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 370/92

    Verwerfung der Revision - Anordnung einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung -

  • BGH, 17.08.1993 - 4 StR 445/93

    Voraussetzungen für den Vorwegvollzug der Strafe - Berücksichtigung der

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