Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.08.1991

Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2031
BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91 (https://dejure.org/1991,2031)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1991 - 1 StR 438/91 (https://dejure.org/1991,2031)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91 (https://dejure.org/1991,2031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Ehemalige Richterin als Staatsanwältin

§ 22 StPO, Beteiligung einer Staatsanwältin, die im gleichen Verfahren als Richterin tätig war, ist revisionsrechtlich unbedenklich (Hinweis: vgl. für Baden-Württemberg aber § 11 Nr. 4 AGGVG)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Staatsanwalt - Hinderung an Amtsausübung - Mitwirkung als Richter - Verfahrensbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 22 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 19
  • NStZ 1991, 595
  • StV 1991, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, anders als bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen ein von ihm erlassenes Urteil (§ 23 Abs. 1 StPO), an der durch die Revisionsentscheidung erforderlich gewordenen erneuten Hauptverhandlung mitwirken darf (vgl. u.a. BVerfG DRiZ 1968, 141, BGHSt 20, 252, 253; 21, 142, 144; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 298; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 354 Rdn. 39 m.w.Nachw.) und daß bei ihm auch keine "Befangenheit kraft Gesetzes" eintritt (BGHSt 21, 142, 145; 21, 334, 342; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; Kleinknecht/Meyer a.a.O. m.w.Nachw.).

    Dies beruht darauf, daß kein Grund zu der Besorgnis besteht, Richter könnten schon allein deshalb voreingenommen sein, weil ihr Urteil aufgehoben worden ist (BGHSt 24, 336, 337 f.) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, anders als bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen ein von ihm erlassenes Urteil (§ 23 Abs. 1 StPO), an der durch die Revisionsentscheidung erforderlich gewordenen erneuten Hauptverhandlung mitwirken darf (vgl. u.a. BVerfG DRiZ 1968, 141, BGHSt 20, 252, 253; 21, 142, 144; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 298; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 354 Rdn. 39 m.w.Nachw.) und daß bei ihm auch keine "Befangenheit kraft Gesetzes" eintritt (BGHSt 21, 142, 145; 21, 334, 342; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; Kleinknecht/Meyer a.a.O. m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74

    Gründe für die Ausschließung eines Staatsanwalts von der Ausübung seines Amtes;

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Unbeschadet der Frage, ob und bei welchen Fallgestaltungen sich aus der richterlichen Vorbefassung eines Staatsanwalts gleichwohl ein revisibler Rechtsfehler ergeben kann (vgl. OLG Stuttgart NJW 1974, 1394 f. [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]; BayObLG GA 1983, 327 f.) und ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Verfahrensrüge präkludiert sein kann (vgl. Tolksdorf, Mitwirkungsverbot für den befangenen Staatsanwalt 1989, S. 125 f.), war die Mitwirkung der Staatsanwältin hier rechtlich unbedenklich:.
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 210/65

    Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, anders als bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen ein von ihm erlassenes Urteil (§ 23 Abs. 1 StPO), an der durch die Revisionsentscheidung erforderlich gewordenen erneuten Hauptverhandlung mitwirken darf (vgl. u.a. BVerfG DRiZ 1968, 141, BGHSt 20, 252, 253; 21, 142, 144; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 298; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 354 Rdn. 39 m.w.Nachw.) und daß bei ihm auch keine "Befangenheit kraft Gesetzes" eintritt (BGHSt 21, 142, 145; 21, 334, 342; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; Kleinknecht/Meyer a.a.O. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, anders als bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen ein von ihm erlassenes Urteil (§ 23 Abs. 1 StPO), an der durch die Revisionsentscheidung erforderlich gewordenen erneuten Hauptverhandlung mitwirken darf (vgl. u.a. BVerfG DRiZ 1968, 141, BGHSt 20, 252, 253; 21, 142, 144; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 298; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 354 Rdn. 39 m.w.Nachw.) und daß bei ihm auch keine "Befangenheit kraft Gesetzes" eintritt (BGHSt 21, 142, 145; 21, 334, 342; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; Kleinknecht/Meyer a.a.O. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Die §§ 22 ff. StPO sind weder unmittelbar noch analog auf den Staatsanwalt anzuwenden (vgl. u.a. BVerfGE 25, 336, 345; BGH NJW 1980, 845; NJW 1984, 1907, 1908; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 22 Rdn. 8; Paulus in KMR 8. Aufl. vor § 22 Rdn. 17; Pfeiffer in KK 2. Aufl. § 22 Rdn. 16; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. vor § 22 Rdn. 3 jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Die §§ 22 ff. StPO sind weder unmittelbar noch analog auf den Staatsanwalt anzuwenden (vgl. u.a. BVerfGE 25, 336, 345; BGH NJW 1980, 845; NJW 1984, 1907, 1908; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 22 Rdn. 8; Paulus in KMR 8. Aufl. vor § 22 Rdn. 17; Pfeiffer in KK 2. Aufl. § 22 Rdn. 16; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. vor § 22 Rdn. 3 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
    Die §§ 22 ff. StPO sind weder unmittelbar noch analog auf den Staatsanwalt anzuwenden (vgl. u.a. BVerfGE 25, 336, 345; BGH NJW 1980, 845; NJW 1984, 1907, 1908; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 22 Rdn. 8; Paulus in KMR 8. Aufl. vor § 22 Rdn. 17; Pfeiffer in KK 2. Aufl. § 22 Rdn. 16; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. vor § 22 Rdn. 3 jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Dies ist grundsätzlich hinzunehmen (Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 354 Rn. 39); für die wiederholte Bestellung desselben Richters zum Berichterstatter gilt dasselbe (BGH, NStZ 1981, 298; BGH, NStZ 1991, 595).
  • BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02

    Unbegründetes Befangenheitsgesuch gegen Richter des BGH (Vorbefassung mit einer

    Dem entspricht es, dass ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGH NStZ 1991, 595; 1994, 447).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15

    Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines

    Ein Richter ist demgegenüber nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

    Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1991, 595).
  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12

    Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung

    Zwar ist ein Richter nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95

    Ablehnung von Richtern des Bundesgerichtshofes wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3659
BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91 (https://dejure.org/1991,3659)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1991 - 1 StR 505/91 (https://dejure.org/1991,3659)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1991 - 1 StR 505/91 (https://dejure.org/1991,3659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 19
  • NStZ 1991, 595
  • StV 1991, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
    Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).

    Vielmehr hat es der Bundesgerichtshof zugelassen, daß die nochmalige Beratung in der Form einer kurzen Verständigung zwischen dem Vorsitzenden und den beisitzenden Richtern darüber stattfindet, daß es bei dem beschlossenen Urteil verbleiben soll (BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Bei diesem nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendenden Verfahren muß das Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und dieses Verfahren ist nur dort zulässig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Dabei haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf, daß die erneute Beratung zwischen allen Gerichtsmitgliedern - auch den Laienrichtern - für sie äußerlich erkennbar ist (BGHSt 19, 156, 158).

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
    Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).

    Vielmehr hat es der Bundesgerichtshof zugelassen, daß die nochmalige Beratung in der Form einer kurzen Verständigung zwischen dem Vorsitzenden und den beisitzenden Richtern darüber stattfindet, daß es bei dem beschlossenen Urteil verbleiben soll (BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Bei diesem nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendenden Verfahren muß das Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und dieses Verfahren ist nur dort zulässig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
    Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).

    Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).

    Ein Beruhen des Urteils auf dem dargelegten Verfahrensverstoß läßt sich nicht ausschließen, weil ungewiß ist, was eine in ausreichender Weise durchgeführte nochmalige Beratung ergeben hätte (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211; BGH NStZ 1988, 470).".

  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
    Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).

    Ein Beruhen des Urteils auf dem dargelegten Verfahrensverstoß läßt sich nicht ausschließen, weil ungewiß ist, was eine in ausreichender Weise durchgeführte nochmalige Beratung ergeben hätte (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211; BGH NStZ 1988, 470).".

  • BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
    Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92

    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in

    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in späteren Beschlüssen vom 9. Juni 1987 und vom 27. August 1991 (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4) diese Voraussetzung dahin formuliert hat, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben ist, handelt es sich nicht um eine inhaltliche Änderung dieser Rechtsprechung, sondern lediglich um eine mißverständliche Wiedergabe.
  • BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme und Verkündung des Urteils ohne erneute

    Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch einen Anspruch darauf, daß die erneute Beratung zwischen allen Gerichtsmitgliedern einschließlich der Schöffen für sie äußerlich erkennbar ist (BGH StV 1991, 547).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Da die Verfahrensrüge wegen der Auswirkung auf die Mitwirkungsform und den Schuldumfang die Aufhebung des Schuldspruchs gegen die Angeklagte S. nach sich zieht, bedarf es keiner Entscheidung über die weitere Verfahrensrüge der Verletzung des § 260 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1, 2; BGH, Beschluß vom 27. August 1991 - 1 StR 505/91; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 260 Rdn. 4).
  • OLG Köln, 15.09.1994 - Ss 309/94

    Urteil; Berufung; Unentschuldigtes Fernbleiben des Angeklagten; Schlußvorträge

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGH NStZ 1991, 595 und NStZ 1992, 552 = NJW 1992, 3182 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht