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   BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91   

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BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91 (https://dejure.org/1992,1534)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1992 - 5 StR 673/91 (https://dejure.org/1992,1534)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 5 StR 673/91 (https://dejure.org/1992,1534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung - Abwesenheit des Verteidigers - Entgegennahme eines Beweisantrages - Unterbrechung der Sitzung - Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53; StPO § 246 Abs. 1, § 345 Abs. 2, § 142

  • rechtsportal.de

    BRAO § 53 ; StPO § 246 Abs. 1, § 345 Abs. 2, § 142

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • europa-uni.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisanträge kurz vor oder während der Verkündung des Strafurteils

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 635
  • NStZ 1992, 248
  • StV 1992, 218
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 301/67

    Urteilsberatung - Urteilsverkündung - Stellungsnahme der Verteidigung -

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    a) Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1967, 2019) , insoweit dem Reichsgericht (RGSt 59, 420 (421); 68, 88 (89)) folgend, hat bereits ausgesprochen, daß es nicht zulässig ist, einen Verteidiger nach der Urteilsberatung, aber vor der Urteilsverkündung nicht zu Wort kommen zu lassen und ihn dadurch an der Stellung eines Beweisantrages zu hindern.
  • BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75

    Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    Die Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch dessen amtlich bestellten Vertreter im Sinne des 53 Abs. 3 BRAO ist zulässig (BGH NJW 1975, 2351 BGHR StPO § 349 Abs. 1 - Einlegungsmangel 2).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    Heroinabhängigkeit als solche reicht noch nicht zur Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85

    Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    In einem solchen Fall würden die allgemeinen Grundsätze für während der Urteilsverkündung gestellte Beweisanträge (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 24; NStZ 1986, 182) gelten.
  • BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89

    Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    Die Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch dessen amtlich bestellten Vertreter im Sinne des 53 Abs. 3 BRAO ist zulässig (BGH NJW 1975, 2351 BGHR StPO § 349 Abs. 1 - Einlegungsmangel 2).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    Eine obligatorische Milderung des Strafrahmens des § 29 Abs. 3 BtMG (wegen Beihilfe zum Handeltreiben gemäß §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB) kommt dann nicht in Betracht, wenn die Beihilfe in Tateinheit (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 - Konkurrenzen 1) mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG steht.
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    Auch wird die Beihilfe selbst nicht allein deshalb zu einem besonders schweren Fall im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG, weil das strafschärfende Merkmal der Gewerbsmäßigkeit gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG beim Haupttäter vorliegt (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 2 - Merkmal 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2).
  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 815/81

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Prozessvollmacht

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    Zwar kann der bestellte Verteidiger seine Befugnisse grundsätzlich nicht auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen (BGH StV 1981, 393; 1982, 213; BGH bei Miebach NStZ 1990, 230; KK StPO 2. Aufl. § 142 Rdn. 10; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. 142 Rdn. 15).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    Zwar kann der bestellte Verteidiger seine Befugnisse grundsätzlich nicht auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen (BGH StV 1981, 393; 1982, 213; BGH bei Miebach NStZ 1990, 230; KK StPO 2. Aufl. § 142 Rdn. 10; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. 142 Rdn. 15).
  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
    a) Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1967, 2019) , insoweit dem Reichsgericht (RGSt 59, 420 (421); 68, 88 (89)) folgend, hat bereits ausgesprochen, daß es nicht zulässig ist, einen Verteidiger nach der Urteilsberatung, aber vor der Urteilsverkündung nicht zu Wort kommen zu lassen und ihn dadurch an der Stellung eines Beweisantrages zu hindern.
  • RG, 26.02.1934 - 3 D 1483/33

    1. Müssen schriftliche in das Beratungszimmer gesandte Anträge berücksichtigt

  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Einem Vertreter stehen die anwaltlichen Befugnisse des Vertretenen zu (§ 53 Abs. 7 BRAO), die Bestellung des vertretenen Rechtsanwalts zum Verteidiger gilt auch für den vertretenden Rechtsanwalt (vgl. BGH NStZ 1992, 248; BGH, Beschl. vom 15. August 2007 - 1 StR 341/07 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Gericht verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung, auch nach abgeschlossener Beratung, Beweisanträge entgegenzunehmen und über sie prozessordnungsmäßig zu entscheiden (BGH NStZ 1992, 248 und 346).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01

    Revisionseinlegung (Wirksame Unterzeichnung durch einen allgemeinen Vertreter

    Auch der Umstand, daß die Revisionserklärungen nicht vom bestellten Verteidiger unterzeichnet wurden, macht diese nicht unwirksam, da davon auszugehen ist, daß Rechtsanwalt K. als dessen allgemeiner Vertreter (§ 53 Abs. 2 Satz 1 BRAO) tätig wurde (BGH NStZ 1992, 248).
  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung;

    Einem Vertreter stehen die anwaltlichen Befugnisse des Vertretenen zu (§ 53 Abs. 7 BRAO), die Bestellung des vertretenen Rechtsanwalts zum Verteidiger gilt auch für den vertretenden Rechtsanwalt (vgl. BGH NStZ 1992, 248; OLG Frankfurt StV 1988, 195; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 142 Rdn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Zeitpunkt; letztes Wort);

    Entsprechendes gilt, wenn nach Unterbrechung einer Verkündung mit dieser erneut und vollständig von vorne begonnen wird, nachdem dem Vorsitzenden zuvor die Stellung eines Beweisantrages angekündigt worden war (BGH NStZ 1992, 248 m. w. N.).
  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Der bestellte Verteidiger kann sich bei vorübergehender Verhinderung mit Genehmigung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327, 328 und StraFo 2008, 349; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Oktober 1983, 1 Ws 144/83, juris; OLG Frankfurt NJW 1980, 1703; LR-Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl. 2007, Rdnr. 36 zu § 142; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., Rdnr. 15 zu § 142) und der allgemeine Vertreter des beigeordneten Verteidigers i. S. von § 53 BRAO kann die Pflichtverteidigung für den beigeordneten Verteidiger führen (BGH NStZ 1992, 248; NStZ-RR 2002, 12).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 118/21

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung der Revision als unzulässig (Zustellung an den

    Es kann deshalb dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vertretung eines Pflichtverteidigers bei der Bewirkung von Zustellungen überhaupt möglich ist (zur Vertretung bei der Revisionseinlegung s. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 410/18, juris; vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01, BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 2; vom 5. Februar 1992 - 5 StR 673/91, NStZ 1992, 248).
  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 500/04

    Unterlassene Beschlussentscheidung über unbedingte Beweisanträge (keine

    Das Gericht ist vielmehr gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung bereits abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 389, 391; 21, 118, 123, 124 m.w.N.; BGH StV 1992, 218, 219; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 246 Rdn. 1, § 244 Rdn. 33 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 15.09.2011 - I Ws 201/11

    Pflichtverteidigervergütung: Gebührenanspruch des sogenannten "Terminsvertreters"

    Im Normalfall bestellt der Rechtsanwalt selbst nach § 53 Abs. 2 BRAO einen allgemeinen Vertreter, welcher dem durch die Rechtsanwaltskammer nach § 53 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 BRAO bestellten Vertreter gleichgestellt ist (BGH, Beschl. v. 05.02.1992 - 5 StR 673/91, NstZ 1992, 248).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05

    Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv

    Die Revision wurde nicht fristgerecht eingelegt, weil die Rechtsmittelschrift vom 3. Dezember 2004 nicht von dem Pflichtverteidiger, sondern von seinem Sozius unterzeichnet war, der die Pflichtverteidigung nicht ohne Weiteres für den bestellten Verteidiger führen darf (vgl. BGH StV 1981, 393); dass der Sozius als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gehandelt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 12; NStZ 1992, 248), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92

    Entgegennahme von Beweisanträgen nach Schluß der Beweisaufnahme

  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 144/23

    Form und Frist der Revisionseinlegung

  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 410/18

    Bewertung von Vorabauszahlungen an die Anleger einer Aktiengesellschaft

  • OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15

    Maßregel; Unterbringung; Entlassungsvorbereitung; Aufhebung; Maßregelvollzug;

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

  • BGH, 23.03.1993 - 3 StR 106/93

    Übertragung der Befugnisse eines Pflichtverteidigers durch Untervollmacht auf

  • OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses

  • BGH, 28.04.1992 - 4 StR 69/92
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