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   BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92   

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BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92 (https://dejure.org/1992,1700)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1992 - 4 StR 170/92 (https://dejure.org/1992,1700)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 4 StR 170/92 (https://dejure.org/1992,1700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung Selbständiger Straftaten - Fortsetzungszusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 497
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß der Begriff des Handeltreibens die gesamte Tätigkeit vom Erwerb des Betäubungsmittels bis zu dessen entgeltlicher Besitzübertragung auf einen anderen umfaßt (BGH, Beschluß vom 16. August 1991 - 3 StR 254/91, bei Holtz - MDR 1992, 18; Beschluß vom 6. März 1992 - 2 StR 69/92).

    Daß nach den gescheiterten Verkaufsverhandlungen über 2 kg Heroin der Absatz dieser Menge auf einem neuen Entschluß beruhte, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung (BGH, Beschluß vom 16. August 1991 aaO).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Alle im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte werden deshalb zu einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden (BGHSt 30, 28 (31)).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung nach Ort, Zeit, ungefährer Ausführungsart und Umfang (Gesamterfolg) vorwegbegreift (vgl. BGHSt 36, 105 (110) m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Die Feststellungen lassen es auch als nicht fernliegend erscheinen, daß sich der Angeklagte mit C. mit dem ernsthaften Willen verbunden hatte, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu begehen (vgl. BGH StV 1991, 517 (518), zum Abdruck in BGHSt 38, 26 bestimmt; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bandenmitglied 1).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Der Gesamtvorsatz darf deshalb auch nicht zugunsten des Angeklagten unterstellt werden (ständ. Rechtspr.; BGHSt 35, 318 (322)).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Zwar ist der Revision zuzugeben, daß sich der Angeklagte schon durch die von ihm und C. geführten konkreten Verkaufsverhandlungen am 20. Dezember 1990 wegen vollendeten Handeltreibens strafbar gemacht hat; denn Handeltreiben im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige, den Umsatz von Betäubungsmitteln fördernde Handlung; ein Erfolg der Bemühungen wird nicht vorausgesetzt (ständ. Rechtspr.; BGH NStZ 1992, 38); auch das Scheitern von Verkaufsverhandlungen steht deshalb der Annahme bereits vollendeten Handeltreibens nicht entgegen (vgl. Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 91, 117).
  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Daß hier die einzelnen Taten als nach und nach verwirklichte Einzelakte eines letztlich auf einen Gesamterfolg gerichteten Handelns erscheinen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 6) und der Angeklagte sich dabei eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems bediente, hat das Landgericht weder ausdrücklich festgestellt, noch läßt sich dies aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen.
  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 3, 5 f).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 3, 5 f).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
    Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 3, 5 f).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92

    Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen

  • BGH, 12.12.1990 - 2 StR 540/90

    Täterbegriff - Zweck der Verbindung - Mitglied einer Bande - Anwendungsbereich

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 599/87

    Anwendung des Bandenbegriffs auf § 30 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Der Bundesgerichtshof hat bisher daran festgehalten, daß die bandenmäßige Tatausführung (bei Diebstahl, Raub und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) einen Zusammenschluß mit dem Willen voraussetzt, mehrere selbständige, noch unbestimmte Taten zu begehen, und daß die Verbindung zur Verübung einer einzigen, sei es auch fortgesetzten Tat dafür nicht genügt (BGHSt 39, 216, 217; 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 I Nr. 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; BGH NStZ 1992, 497; 1986, 408; BGH, Urteil vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92, insoweit in NStZ 1993, 294 nicht abgedruckt; offen gelassen für den bandenmäßigen Schmuggel in BGHSt 35, 374, 378; vgl. auch BGH wistra 1994, 57).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Bandenmäßige Begehung setzt jedoch voraus, daß sich die Beteiligten mit dem ernsthaften Willen zusammengetan haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bandenmitglied 1, Bande 3; BGH NStZ 1992, 497 f.).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß es für die Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nicht genügt, wenn sich die Täter von vorneherein nur zu einer einzigen, wenn auch fortgesetzten Tat verbunden haben (BGH NStZ 1992, 497; BGHR BtMG § 30 I 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; etwas anderes ist auch nicht aus BGHSt 35, 374, 378 zu folgern).

    Die Rechtsprechung hat bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems ersichtlich auch aus praktischen Erwägungen insbesondere bei Kleindealern im täglichen sich ständig gleichförmig wiederholenden Kleinstmengengeschäft ausreichen lassen, wenn der Täter sich eines solchen eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (für viele BGH StV 1983, 19, 20; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 8, 9; StGB fH Gesamtvorsatz 26), wenn also die einzelnen Taten als nach und nach verwirklichte Einzelakte eines letztlich auf einen Gesamterfolg gerichteten Handelns erscheinen (BGH NStZ 1992, 497), also durch Routine gewissermaßen ein "automatisierter" Tatablauf vorliegt.

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Hier reicht es aus, wenn sich der Täter eines "eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems" bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (zuletzt BGH, Urteil vom 12. Mai 1993 - 3 StR 2/933 StR 2/93 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NStZ 1993, 443; vgl. auch BGHSt 35, 318; BGH NStZ 1992, 497).
  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Erforderlich sei vielmehr ein Zusammenschluß mit dem Willen, m e h r e r e s e l b s t ä n d i g e, im einzelnen noch unbestimmte Taten zu begehen (StV 1991, 519; BGHSt 38, 26, 31;Urt. vom 19. Mai 1992 - 1 StR 162/92 = BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3; NStZ 1992, 497; ebenso Körner, BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 28).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Vielmehr erfordert die Annahme eines Bandenwillens, daß die Täter mehrere selbständige Taten begehen wollen (BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGH NStZ 1992, 497).
  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

    Die Feststellungen lassen es als nicht fernliegend erscheinen, daß sich die Angeklagten im Fall B 1 der Urteilsgründe mit dem ernsthaften Willen verbunden hatten, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Einbruchsdiebstähle zu begehen (vgl. BGH NStZ 1992, 497; BGHSt 38, 26).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 401/92
    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den gewinnbringenden Umsatz desselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel richten, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu beurteilen (vgl. BGHSt 30, 28; BGH bei Holtz MDR 1992, 18; BGH, Beschl. v. 6. März 1992 - 2 StR 69/92 und Beschl. v. 4. Juni 1992 - 4 StR 170/92).
  • BGH, 01.09.1992 - 3 StR 401/92

    Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs - Beurteilung sämtlicher

    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den gewinnbringenden Umsatz desselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel richten, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu beurteilen (vgl. BGHSt 30, 28; BGH bei Holtz MDR 1992, 18; BGH, Beschl. v. 6. März 1992 - 2 StR 69/92 und Beschl. v. 4. Juni 1992 - 4 StR 170/92).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Fortgesetzte Tat

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 349/95

    Bande - Ernsthafter Wille - Verbindung - Selbständige Straftat - Unbestimmte

  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 127/94

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Fortgesetzte Tat - Fortgesetzte

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