Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,808
BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92 (https://dejure.org/1992,808)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1992 - 5 StR 239/92 (https://dejure.org/1992,808)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92 (https://dejure.org/1992,808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - DNA-Analyse - Genanalyse - Beweis - Laboranalyse - Beweisumstände - Beweisaufnahme

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Beweiswert der sogenannten DNA-Analysen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 261
    Umfassende Beweiswürdigung bei DNA-Analyse

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 320
  • NJW 1992, 2976
  • MDR 1992, 988
  • NStZ 1992, 554
  • StV 1992, 455
  • StV 1993, 174 (Ls.)
  • JR 1993, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91

    Unbegründetheit eines Rechtsmittels im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO - Berechnung

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92
    bb) Der Sachverständige Dr. Ro. hat die Häufigkeit der Merkmalskombination mit 0, 014 % im Sinne einer Merkmalswahrscheinlichkeit errechnet (vgl. dazu Senat StV 1992, 312); er hat dabei die Häufigkeit der einzelnen Merkmale miteinander multipliziert.
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92
    Der Senat hat im Urteil vom 21. August 1990 (BGHSt 37, 157) im Hinblick auf kritische Stimmen über die mangelnde wissenschaftliche Absicherung (vgl. ferner BGH - XII. Zivilsenat - NJW 1991, 749 m.w.N.; McLeod, The Criminal Law Review 1991, 583; Lander in: J. Ballantyne u.a. (Hrsg.), DNA Technology and Forensic Science, 1989, S. 143 ff Cold Spring Harbor, New York) auf die Grenzen des Beweiswertes der DNA-Analyse hingewiesen.
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89

    Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92
    Der Senat hat im Urteil vom 21. August 1990 (BGHSt 37, 157) im Hinblick auf kritische Stimmen über die mangelnde wissenschaftliche Absicherung (vgl. ferner BGH - XII. Zivilsenat - NJW 1991, 749 m.w.N.; McLeod, The Criminal Law Review 1991, 583; Lander in: J. Ballantyne u.a. (Hrsg.), DNA Technology and Forensic Science, 1989, S. 143 ff Cold Spring Harbor, New York) auf die Grenzen des Beweiswertes der DNA-Analyse hingewiesen.
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90

    Zulässigkeit der DNA-Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß das Ergebnis einer solchen Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur Täterfeststellung verwendet werden darf (BGH NStZ 1991, 399 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass zufällig eine andere Person identische Merkmale aufweist, desto höher kann das Tatgericht den Beweiswert einer Übereinstimmung einordnen und sich - gegebenenfalls allein aufgrund der Übereinstimmung - von der Täterschaft überzeugen (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324: Wahrscheinlichkeit von 1 : 6.937 reicht allein zum Nachweis der Täterschaft nicht aus; andererseits BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159: Seltenheitswert im Millionenbereich, im konkreten Fall 1 : 256 Billiarden, kann ausreichen; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; zur Vaterschaftsfeststellung BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 155/92, NJW 1994, 1348, 1349).

    Dem stehen die Urteile des 5. Strafsenats vom 21. August 1990 (5 StR 145/90, BGHSt 37, 157, 159) und 12. August 1992 (5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 322 ff.) nicht entgegen.

    Zwar hat das Tatgericht zu beachten, dass die (durch eine DNA-Analyse ermittelte) hohe Wahrscheinlichkeit einer Spurenverursachung durch den Angeklagten eine Würdigung aller Beweisumstände gerade mit Blick auf die bloß statistische Aussagekraft nicht überflüssig macht (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, NStZ 1994, 554, 555; vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; zur Vaterschaftsfeststellung BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - XII ZR 195/03, BGHZ 168, 79, 82 f.).

  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Der Tatrichter muss nämlich berücksichtigen, dass die DNA-Analyse lediglich eine statistische Aussage enthält, die eine Würdigung aller weiteren Beweisumstände nicht überflüssig macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92 ­ BGHR StPO § 26 ­ Identifizierung 8).
  • OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05

    Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens;

    In jedem Fall ist im Gutachten und in den Urteilsgründen offen zu legen, inwieweit die Häufigkeit des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zutreffend wiedergespiegelt werden kann oder aber ob es sich nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativieren (BGH NStZ 2000, 106; 1992, 554).

    Die Zusammenfassung der Wahrscheinlichkeitshinweise aus einzelnen Merkmalen zu einer Gesamtwahrscheinlichkeit erfolgt zwar - bei unkorrelierten (also voneinander unabhängig variierenden) Merkmalen - nach dem Multiplikationssatz der Wahrscheinlichkeitslehre (Knußmann, a.a.O.; Standards für die anthropologische Identifikation lebender Personen aufgrund von Bilddokumenten (Arbeitsgruppe mehrerer Autoren), im Folgenden: Standards, NStZ 1999, 230, 231; BGHSt 38, 320; BGH StV 1994, 580).

    Jedoch ist diese Bedingung häufig nicht erfüllt, weil viele Merkmale miteinander korrelieren, also gehäuft kombiniert miteinander vorkommen, und die Gesamtwahrscheinlichkeit nicht durch Multiplikation ermittelt werden kann, sondern (nur) durch das vom Sachverständigen dann anzuwendende Bayessche Theorem, das meist zu weitaus geringeren Werten führt (Knußmann a.a.O.; Standards a.a.O.; BGHSt 38, 320; BGH StV 1994, 580).

    In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGHSt 38, 320) gelangte der Sachverständige im Rahmen einer DNAAnalyse zu der Wahrscheinlichkeit von 99, 986 %, dass die beim Opfer festgestellten Spermien vom Angeklagten stammten.

    Kommt der Gutachter beispielsweise zu einer Wahrscheinlichkeit von 99 %, so setzt dies eine Anfangswahrscheinlichkeit von 50 % voraus (vgl. BGHSt 38, 320).

    Es liegt auf der Hand, dass allein aufgrund eines solchen anthropologischen Vergleichsgutachtens - ohne weitere Beweismittel - eine Täteridentifizierung nicht möglich ist (vgl. BGHSt 38, 320 sowie oben unter Ziffer 3.).

  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht davon aus, dass das Ergebnis eines DNA-Vergleichsgutachtens nur als ein - wenn auch bedeutsames - Indiz anzusehen ist, das der Würdigung im Zusammenhang mit anderen für die Täterschaft sprechenden Beweisanzeichen bedarf; denn ein solches Gutachten enthält lediglich eine abstrakte, biostatistisch begründete Aussage über die Häufigkeit der festgestellten Merkmale bzw. Merkmalskombinationen innerhalb einer bestimmten Population (Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Das Ergebnis einer solchen Analyse kann im Strafprozeß sowohl zum Täterausschluß als auch zur Täterfeststellung verwertet werden (vgl. BGH, NJW 1992, S. 2976 f.).

    Ihr Aussagegehalt darf nicht als bindend, sondern lediglich als - im Einzelfall mehr oder minder bedeutsames - Indiz betrachtet werden (vgl. BGH, NJW 1992, S. 2976 f.).

  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Die Urteilsausführungen werden nämlich den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.; 37, 157, 159 f.) aufgestellten Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse nicht gerecht.

    Auch hätte näher ausgeführt werden sollen, weshalb der Gutachter zu der Aussage derart hoher Wahrscheinlichkeit der Identität gelangt, obwohl nur der Einsatz von zwei und nicht wie im Sinne einer gewissen Standardisierung üblich von vier oder gar fünf Sonden (vgl. Kimmich/Spyra/Steinke NStZ 1990, 318, 319, 321; Keller JZ 1993, 103 [BGH 12.08.1992 - 5 StR 239/92] - Anmerkung zu BGHSt 38, 320) möglich war.

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 38, 320 im einzelnen dargelegt hat, muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die DNA-Analyse lediglich eine statistische Aussage enthält, die eine Würdigung aller Beweisumstände nicht überflüssig macht.

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Diese Belastungswahrscheinlichkeit hängt von der bestehenden Anfangswahrscheinlichkeit ab und kann mathematisch korrekt nur unter Verwendung des Bayes'schen Theorems berechnet werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 323).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt (vgl. zu dem Problem der Merkmalshäufigkeit und zur Berechnung Knußmann, NStZ 1991, 175, 176; zum gleichgelagerten Problem bei der DNA-Analyse BGHSt 38, 320; BGHR StPO § 261 Identifizierung 11), d.h. ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der männlichen Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt, oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99; Standards für die anthropologische ldentifikation lebender Personen auf Grund von Bilddokumenten NStZ 1999, 230, Knußmann aa0 177).
  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

    Jedenfalls bei einem Seltenheitswert im Millionenbereich kann wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der molekulargenetischen Untersuchung das Ergebnis der DNA-Analyse für die Überzeugungsbildung des Tatrichters dahin, dass die am Tatort gesicherte DNA-Spur vom Angeklagten herrührt, ausreichen, wenn die Berechnungsgrundlage den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.) aufgestellten Anforderungen entspricht.
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Insofern wird sich die Beauftragung eines biostatistischen Sachverständigen empfehlen (vgl. BGH NStZ 2000, 106, 107; s. auch BGHSt 38, 320, 322 f.).

    Sollte der genannte Vergleich durchgeführt werden können, wird der Frage nachzugehen sein, ob die Untersuchungsergebnisse der Kern-DNA einerseits und der mitochondrialen DNA andererseits im Sinne der Produktregel dergestalt voneinander unabhängig sind (vgl. hierzu BGHSt 38, 320, 323; BGH NStZ 1992, 601, 602), dass sie als Faktoren - mit der Folge eines ggf. deutlich gesteigerten Beweiswertes - miteinander kombiniert werden können.

  • OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

  • BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12

    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 339/07

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes rechtskräftig

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 520/10

    Beweiswert einer kombinierten Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95

    Beweiswürdigung - Beweiswert - Faserspuren

  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08

    Unzulässige Verwertung eines anthropologischen Identitätsgutachtens ohne Angaben

  • OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; anthropolisches

  • OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität

  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95

    Beweiswürdigung - Gravierende Fehlbewertung - Blutspur - Rechtsfehler

  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 707a Ns 53/13
  • LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht