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   BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91   

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BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91 (https://dejure.org/1991,6422)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1991 - 5 StR 366/91 (https://dejure.org/1991,6422)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1991 - 5 StR 366/91 (https://dejure.org/1991,6422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Kenntnis des Hehlers von den Vorgehensweisen während der Haupttat - Irrtümliche Annahme der Voraussetzungen einer Vortat durch einen Hehler - Untauglicher Versuch der Hehlerei beim Fehlen der Voraussetzungen der Vortat entgegen seinem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 682/82

    Annahme einer versuchten Hehlerei bei Vorliegen eines bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91
    Fehlt es entgegen der Vorstellung des Täters an den tatsächlichen Voraussetzungen einer geeigneten Vortat, so liegt ein untauglicher Versuch der Hehlerei vor (vgl. RGSt 64, 130, 131 f; BGH NStZ 1983, 264 m.w.N.; Ruß a.a.O.).
  • RG, 12.02.1921 - IV 1758/20

    Wird die Bestrafung wegen einer im Inland begangenen Hehlerei dadurch

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91
    Für den Tatbestand der Hehlerei ist nicht erforderlich, daß der Täter die Vortat in allen Einzelheiten kennt (RGSt 55, 234; Ruß in LK 10. Aufl. § 259 StGB Rdn. 33).
  • RG, 25.03.1930 - IV 13/30

    1. Beginn der Ausführung beim versuchten Betrug. 2. Versuch des Verbrechens nach

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91
    Fehlt es entgegen der Vorstellung des Täters an den tatsächlichen Voraussetzungen einer geeigneten Vortat, so liegt ein untauglicher Versuch der Hehlerei vor (vgl. RGSt 64, 130, 131 f; BGH NStZ 1983, 264 m.w.N.; Ruß a.a.O.).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Wenn aber der Angeklagte für möglich hielt und billigte, daß das Fahrzeug gestohlen sei, läge - selbst wenn es möglicherweise doch nicht gestohlen war - jedenfalls ein untauglicher Versuch vor (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84 jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

    Die genaue Kenntnis des Hehlers von der Vortat ist nicht erforderlich; vielmehr muss er sich lediglich eine strafbare Handlung vorstellen, die als Vortat für eine Hehlerei prinzipiell geeignet ist, also fremde Vermögensinteressen verletzt und eine rechtswidrige Vermögenslage schafft (vgl. BGH NStZ 1992, 84).
  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs der Hehlerei - Voraussetzungen

    Wer eine Sache ankauft, dabei für möglich hält, daß der Verkäufer sie gestohlen oder durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich, wenn die Sache nicht nachweisbar aus einer Vermögensstraftat herrührt, wegen eines Versuchs der Hehlerei (§ 259 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 Abs. 2 StGB), strafbar (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84; jeweils m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3).
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   OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I   

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OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I (https://dejure.org/1991,3622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I (https://dejure.org/1991,3622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I (https://dejure.org/1991,3622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 502
  • NStZ 1992, 84
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).

    19 cc) Auf die Frage, ob auch derjenige, der bereits bei dem Betreten des Beförderungsmittels in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck bringt, er wolle sich in Widerspruch zu den Beförderungsbedingungen setzen und für die Beförderungsleistung den geschuldeten Fahrpreis nicht entrichten, eine Beförderung erschleicht (so LG Hannover NdsRpfl 2009, 221; Hauf DRiZ 1995, 15) oder den objektiven Tatbestand nicht erfüllt (so OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Naumburg a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; BayObLG JR 1969, 390; Fischer, StGB 58. Aufl., § 265 a Rdn. 5a; Tiedemann in LK-StGB 11. Aufl., § 265 a Rdn. 45; Wohlers in MüKo-StGB, § 265 a Rdn. 35; Perron in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 265 a Rdn. 11; Saliger in SSW-StGB, § 265 a Rdn. 5 und 17; SK-Hoyer, StGB 115. Lieferung, § 265 a Rdn. 6; Lackner/Kühl, StGB 27. Aufl., § 265 a Rdn.6a; Falkenbach, Die Leistungserschleichung 1983, S. 89), kommt es hier nicht an.

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Da das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung für sich genommen eine weite Auslegung zuläßt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die herrschende Auffassung im Schrifttum sowie die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (so OLG Hamburg, NStZ 1988, S. 221, 222; OLG Stuttgart, NJW 1990, S. 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, S. 84; Lackner, a.a.O., Rn. 8; für die gegenteilige Auffassung vgl. AG Hamburg, NStZ 1988, S. 221; Alwart, JZ 1986, S. 563; Albrecht, NStZ 1988, S. 222).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen

    Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06

    Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung

    "Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08
    Nicht erforderlich ist es, dass der Täter eine Kontrolleinrichtung - menschlicher oder technischer Art - umgeht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; OLG Stuttgart NJW 1990, 924, 925; BayObLG StV 2002, 428, 429; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 55. Aufl., § 265a Nr. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.04.1991 - 1 Ws 61/91   

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https://dejure.org/1991,5115
OLG Zweibrücken, 29.04.1991 - 1 Ws 61/91 (https://dejure.org/1991,5115)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.04.1991 - 1 Ws 61/91 (https://dejure.org/1991,5115)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. April 1991 - 1 Ws 61/91 (https://dejure.org/1991,5115)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatskasse; Jugendarrest; Gemeinnützige Einrichtung ; Auflagen ; Weisungen; Anrchnung; Ungehorsamsarrest; Weiterer Arrest; Höchstmaß

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 84
  • StV 1991, 425
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Pirmasens, 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17

    Jugendstrafsache: Verhängung eines über vier Wochen hinausgehenden Jugendarrestes

    Sofern das Landgericht Zweibrücken zur Begründung seiner Ansicht, dass der durch Urteil und nachfolgend im Vollstreckungsverfahren verhängte Jugendarrest die Gesamtdauer von vier Wochen nicht überschreiten darf, auf den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 29.04.1991 - 1 Ws 61/91 - Bezug nimmt, vermag dies nicht zu überzeugen.

    Hierzu führte das Pfälzische Oberlandesgericht völlig zutreffend aus, dass die Höchstdauer des im Bewährungsverfahren verhängten Jugendarrestes vier Wochen nicht überschreiten darf (Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Beschluss vom 29.04.1991 - 1 Ws 61/91, zitiert nach juris, Rn. 5).

  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 619/99

    Auflage; Zahlung eines Geldbetrages; Gemeinnützige Einrichtungen

    Hintergrund dieser abweichenden Regelung sind erzieherische Gründe: Dem verurteilten Jugendlichen oder Heranwachsenden ist eine finanzielle Einbuße eher verständlich zu machen, wenn sie einer gemeinnützigen Einrichtung zu Gute kommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1992, 84 m.w.N.)" - vgl. auch Eisenberg JGG 4. Aufl. Rdn. 14 zu § 15 JGG.
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