Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 31.08.1992

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2376
BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,2376)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1992 - 1 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,2376)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,2376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verabredung - Verbrechen - Gehilfe - Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Hoheitsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307 (308); BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335 (337)).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten darüber hinaus (kurz) darzustellen (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3).

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten darüber hinaus (kurz) darzustellen (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom willen des Betreffenden abhängen (BGHR aa0 Einfuhr 17, 19 = NStZ 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]; vgl. BGHSt 36, 363 (367)).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Schon einzelne Handlungen wie Anwerben oder Betreuen des Kuriers oder seine Ausstattung mit Geld oder Fahrzeug können die Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 423).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Schon einzelne Handlungen wie Anwerben oder Betreuen des Kuriers oder seine Ausstattung mit Geld oder Fahrzeug können die Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 423).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307 (308); BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335 (337)).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Schon einzelne Handlungen wie Anwerben oder Betreuen des Kuriers oder seine Ausstattung mit Geld oder Fahrzeug können die Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 423).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Notwendig ist allerdings, daß der Betreffende auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, welcher sich nach seiner Willensrichtung nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt, und der dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen läßt (BGHR aa0 Einfuhr 17 = NStZ 1990, 130).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Schon einzelne Handlungen wie Anwerben oder Betreuen des Kuriers oder seine Ausstattung mit Geld oder Fahrzeug können die Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 423).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom willen des Betreffenden abhängen (BGHR aa0 Einfuhr 17, 19 = NStZ 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]; vgl. BGHSt 36, 363 (367)).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08

    Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist

    Denn eine Strafbarkeit nach dieser Tatbestandsalternative des § 30 Abs. 2 StGB setzt die vom ernstlichen Willen getragene Einigung mehrerer Personen voraus, an der Verwirklichung eines bestimmten Verbrechens mittäterschaftlich, also nicht nur als Gehilfen, mitzuwirken (BGH NStZ 1988, 406; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74, 75; Fischer StGB 56. Aufl. § 30 Rn. 12 m. w. Nachw.).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Eine Verurteilung nach § 30 Abs. 2 StGB (Verabredung zu einem Verbrechen) käme nach der Rechtsprechung (vgl. u. a. BGH NStZ 1993, 137, 138) und der einhelligen Meinung im Schrifttum (vgl. Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 71 und 72) nur in Betracht, wenn der in Aussicht genommene Tatbeitrag des Angeklagten täterschaftliche Qualität erreichen sollte.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr; vgl. u.a. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3; Senatsurteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92).
  • BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der

    (3) Eine im Vorbereitungsstadium allein strafbare Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Var. 3 StGB) liegt nicht vor, wenn ein daran Beteiligter nur als Gehilfe tätig werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92, NStZ 1993, 137 f.); denn eine Verbrechensverabredung kommt nur unter prospektiven Tätern in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244).
  • BGH, 26.06.2007 - 4 StR 115/07

    Verabredung der Begehung eines Verbrechens (Herbeiführen einer

    § 30 Abs. 2 StGB stellt aber nur die Einigung, an der Begehung eines Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken, unter Strafe, nicht die Zusage, sich lediglich als Gehilfe zu beteiligen (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1982, 244; 1993, 137f.; NStZ-RR 2002, 74f.; jeweils mit weiteren Nachweisen).".
  • BGH, 09.02.1994 - 2 StR 557/93

    Vereinbarung - Verabredung - Verbrechen - Mittäter - Urteil

    Diese pauschalen Ausführungen bieten keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, daß die Angeklagten übereingekommen sind, eine bestimmte Tat als Mittäter zu begehen (BGH NStZ 1993, 137; BGHR StGB 30 Abs. 2 Verabredung 2, 3).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Verlangt ist dies jedoch nur im Hinblick auf die Entscheidung, welches Gesetz die schwerste Strafe androht Steht aber die Vorschrift fest, nach der die Strafe gemäß § 52 Abs. 2 StGB zu bestimmen ist, so muss der Tatrichter nicht zusätzlich erörtern, ob bei der nicht zum Zuge kommenden milderen Strafvorschrift außerdem ein minder schwerer Fall vorgelegen hätte (BGH NStZ 1993, 137, 138 unter Verweis auch auf BGHR StGB, vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1, 0LG Rostock, Beschluss vom 09.01.2002, 1 Ss 165/01 I 69/01).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 347/96

    Teilnahmeformen bei Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz richten sich nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.08.1992 - 1 Ws 790/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2726
OLG Düsseldorf, 31.08.1992 - 1 Ws 790/92 (https://dejure.org/1992,2726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.1992 - 1 Ws 790/92 (https://dejure.org/1992,2726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 1992 - 1 Ws 790/92 (https://dejure.org/1992,2726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC-Archiv

    Computer kein Tatwerkzeug für Herstellung eines beleidigenden Schriftsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3050
  • MDR 1993, 69
  • NStZ 1993, 137
  • StV 1993, 312
  • Rpfleger 1993, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1956 - 4 StR 406/56
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.1992 - 1 Ws 790/92
    Einziehbar sind nicht solche Gegenstände, die lediglich im Zusammenhang mit der Tat stehen, sondern nur solche, die darüber hinaus nach der Absicht des Täters als eigentliches Mittel der Verwirklichung eines Straftatbestandes eingesetzt werden (vgl. BGHSt 10, 28; Dreher/Tröndle, aaO., Rdnr.7), deren Verwendung für die Begehung der Tat kausal geworden oder zumindest dazu bestimmt gewesen ist (vgl. Schönke-Schröder, aaO., Rdnr.11).
  • LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11

    Abofallen-Verfahren: Freiheits- und Geldstrafen verhängt

    Die Voraussetzungen für eine Einziehung sichergestellter Gegenstände, insbesondere der von den Angeklagten verwendeten Computer und Speichermedien, nach § 74 StGB lagen nicht vor, da nicht festzustellen war, dass diese Gegenstände nicht lediglich in Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten standen, sondern darüber hinaus als eigentliche Mittel zur Verwirklichung der Straftatbestände eingesetzt wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.1992, Az. 5 Ss 378/92 - 120/92 I, zit. nach Juris; OLG Düsseldorf NJW 1992, 3050, 3050 f.).
  • OLG Köln, 16.09.2005 - 2 Ws 336/05

    Unzulässige Einziehung eines Grundstücks als Tatmittel

    Es muß sich um "Werkzeuge" handeln, die die Tat gefördert haben und fördern sollten (vgl. BGHSt 10, 28; OLG Düsseldorf, NJW 92, 3050 und NJW 93, 1485; OLG Frankfurt NStZ-RR 00, 45; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 74 Rn 9a f; Tröndle/Fischer, a.a.O. § 74 Rn 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht