Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 06.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92   

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BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92 (https://dejure.org/1992,1567)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1992 - 3 StR 478/92 (https://dejure.org/1992,1567)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92 (https://dejure.org/1992,1567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 145
  • StV 1993, 118
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92
    Hierzu gehören neben den vom Landgericht aufgeführten Gesichtspunkten auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten (vgl. BGHZ 18, 149).

    Nicht erkennbar in seine Erwägungen einbezogen hat das Landgericht ferner, daß der Schmerzensgeldanspruch gemäß § 847 BGB eine Doppelfunktion ausübt: Er dient sowohl dem angemessenen Ausgleich nicht vermögensrechtlicher Schäden als auch der Genugtuung des Geschädigten (vgl. BGHZ 18, 149, 154 f.).

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89

    Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237 und MDR 1988, 875; BGHR StPO § 403 Anspruch 1 und § 404 Antragstellung 1).
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237 und MDR 1988, 875; BGHR StPO § 403 Anspruch 1 und § 404 Antragstellung 1).
  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237 und MDR 1988, 875; BGHR StPO § 403 Anspruch 1 und § 404 Antragstellung 1).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Dem folgend erachten auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014,  185 nicht abgedruckt;  BGH,  Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3).

    Begründet wird dies hinsichtlich des Schädigers regelmäßig damit, dass die Verpflichtung zur Schmerzensgeldzahlung für diesen nicht zu einer unbilligen Härte werden dürfe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4).

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Dem folgend haben auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände erachtet, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3).

    Begründet wird dies hinsichtlich des Schädigers regelmäßig damit, dass die Verpflichtung zur Schmerzensgeldzahlung für diesen nicht zu einer unbilligen Härte werden dürfe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4).

    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte' für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Dem folgend haben auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände erachtet, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3).

    Begründet wird dies hinsichtlich des Schädigers regelmäßig damit, dass die Verpflichtung zur Schmerzensgeldzahlung für diesen nicht zu einer unbilligen Härte werden dürfe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4).

    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte" für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Insgesamt drängten die Feststellungen nicht dazu, den Einfluß der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Verletzten auf die Bemessung des Schmerzensgeldes eigens zu erörtern; nur in solchem Fall kann das Unterlassen derartiger Erörterung einen Rechtsfehler darstellen (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4; BGH, Beschluß vom 22. November 1994 - 4 StR 619/94).

    Sie kann nach Lage des Falles dazu führen, "eine strafrechtliche Ahndung der Tat zu berücksichtigen" (BGHR StPO § 403 Anspruch 3); sie verlangt aber nicht, in Fällen wie dem hier zu beurteilenden jeweils ausdrücklich eine Beziehung zwischen Strafe und Schmerzensgeld herzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 09.04.1999 - 5 Ss 385/98
    Im übrigen wird die bloße Bezugnahme auf eine gesetzliche Vorschrift (oder die Wiedergabe ihres Wortlauts) den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung im Sinne des § 251 Abs. 4 S. 2 StPO regelmäßig nicht gerecht (vgl. BGH NStZ 1993, 145 ).

    Anders könnte es allenfalls sein, wenn der Grund der Verlesung allen Beteiligten klar gewesen wäre und zwischen ihnen Einigkeit darüber bestanden hätte, daß die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt waren (vgl. BGH NStZ 1993, 145 ).

    Das kann hier aber schon deshalb nicht angenommen werden, weil der Verteidiger der beabsichtigten und beschlossenen Verlesung der fraglichen Niederschriften über die Vernehmung der Zeugen W von vornherein widersprochen hat (vgl. dazu Senat NStE, a. a. O.; ferner BGH NStZ 1993, 145 ).

  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

    Durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers soll insbesondere verhindert werden, daß die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer unbilligen Härte für diesen wird (BGHR StPO § 403 Anspruch 3, 4; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02

    Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch;

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

    Eine solche floskelhafte Begründung ist hier keine tragfähige Grundlage für die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, NStZ 1993, 145).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97

    Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an

    Hierzu gehören in der Regel auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten, damit verhindert wird, daß die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zur unbilligen Härte für ersteren wird (BGHR StPO § 403 Anspruch 3, 4).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 2b Ss 222/99
    Anders könnte es allenfalls sein, wenn der Grund der Verlesung den Beteiligten klar gewesen wäre und zwischen ihnen Einigkeit darüber bestanden hätte, daß die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt waren (vgl. BGH NStZ 1993, 145 ; ferner Senatsbeschluß a.a.O.).

    Das kann hier aber schon deshalb nicht angenommen werden, weil der Verteidiger der beabsichtigten und beschlossenen Verlesung der fraglichen Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung des Zeugen W von vornherein widersprochen hat (vgl. dazu Senat NStE § 251 StPO , Rdnr. 12; ferner Senatsbeschluß, a.a.O., sowie BGH NStZ 1993, 145 ).

  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

  • BGH, 21.05.2003 - 2 StR 112/03

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Glaubwürdigkeit eines Zeugen; fehlende

  • BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

  • BGH, 24.02.2011 - 2 StR 461/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung einer

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 263/96

    Überprüfug der Bemessung von Entschädigungsleistungen des Täters in der Revision

  • BGH, 30.04.1993 - 3 StR 169/93

    Entschädigung einer Nebenklägerin - Bemessung eines Schmerzensgeldes

  • BGH, 30.08.1995 - 3 StR 311/95

    Obhutsverhältnis - Häusliche Gemeinschaft

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94

    Strafzumessung - Gefährlichkeit der Tathandlung - Verschuldete Tatauswirkungen -

  • BGH, 26.08.1998 - 2 StR 151/98

    Zu Bemessung eines Schmerzensgeldes maßgebliche Umstände

  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 433/95

    Unangemessene Höhe des Schmerzensgeldes nach abgeändertem Schuldspruch entgegen

  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 208/94

    Schmerzensgeld - Maßgebliche Umstände - Wirtschaftliche Verhältnisse

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4353
OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92 (https://dejure.org/1992,4353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.05.1992 - 2 Ws 128/92 (https://dejure.org/1992,4353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 2 Ws 128/92 (https://dejure.org/1992,4353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tonbandaufnahme; Hauptverhandlung ; Persönlichkeitsrecht; Wille des Zeugen ; Unzulässigkeit; Ordnungsgeld; Aufhebung des Ordnungsgeldes

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 399
  • NStZ 1993, 145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Im Urteil BGHSt 19, 193 hat der Bundesgerichtshof keineswegs eine Tonbandaufnahme für zulässig erachtet, die ohne Einverständnis der Beteiligten gemacht worden war.

    Demgemäß enthält diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder einen Hinweis darauf, daß die Zeugin in die abgelehnte Tonbandaufnahme eingewilligt hatte, noch eine Auseinandersetzung mit den in BGHSt 19, 193 eingehend dargelegten Bedenken.

    Die im Urteil BGHSt 19, 193 dargelegten Bedenken werden im übrigen noch in einer weiteren, von der Kammer nicht erörterten Entscheidung (mitget. bei Dallinger MDR 1968, 729) wiederholt.

    Der Tonbandaufnahme gegen den Widerspruch der Zeugen steht jedoch das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit entgegen (vgl. dazu bereits die Hinweise in BGHSt 19, 193 [194] und BGH bei Dallinger MDR 1968, 729).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Grundsätzlich darf jedermann selbst und allein bestimmen, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und vor wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wiederum abgespielt werden darf (BVerfGE 34, 238 [246]) .

    Der Bundesgerichtshof hat in der von Dallinger angeführten Entscheidung aus dem Jahr 1968 offengelassen, ob etwa die fortschreitende technische Entwicklung Tonbandaufnahmen in der Hauptverhandlung für gerichtliche Zwecke als unbedenklich erscheinen lassen werde, weil sie vielleicht allgemein für selbstverständlich gehalten würden; auf entsprechende Grenzen des Rechts am gesprochenen Wort hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 34, 238 [247]) hingewiesen.

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Denn Tonbandaufnahmen greifen schon deshalb weiter in die Persönlichkeitssphäre des Zeugen ein, weil der Klang der Stimme mit allen Besonderheiten und Unvollkommenheiten festgehalten wird und weil auch besonders weitgehende Möglichkeiten mißbräuchlicher Anwendung bestehen (vgl. BGHZ 27, 284, 288).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
    Die Entscheidung BGH NStZ 1982, 42 auf die sich die Strafkammer außerdem beruft, betrifft die hier zu entscheidende Rechtsfrage nicht.
  • OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06

    Zulässigkeit der Tonaufzeichnung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung zum

    Soweit von der Verteidigung darauf hingewiesen wird, dass in älteren Entscheidungen Tonaufzeichnungen ohne Zustimmung der Mitwirkenden als unzulässig angesehen wurden (BGHSt 19, 193, 194; 34, 39; OLG Schleswig, NStZ 1992, 399, 400; vgl. auch MDR 1968, 729; anders jetzt allerdings Wickern in: Löwe-Rosenberg, aaO., § 169 GVG Rdn. 47 mit Blick auf die inzwischen eingeführten §§ 58a, 168e und 247a Satz 4 StPO ), ist darauf hinzuweisen, dass jenen Entscheidungen vergleichbare Fälle nicht zugrunde lagen.
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