Weitere Entscheidung unten: KG, 14.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 3 VAs 55/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6542
OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 3 VAs 55/92 (https://dejure.org/1992,6542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.1992 - 3 VAs 55/92 (https://dejure.org/1992,6542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 3 VAs 55/92 (https://dejure.org/1992,6542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsbehörde; Lebenslange Freiheitsstrafe; Absehen von Vollstreckung; Fortsetzung der Vollstreckung; Verbindliche Festlegung; Prozeßgrundrecht; Faires rechtsstaatliches Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 456a

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15

    Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde;

    Im Rahmen des § 456 a StPO bewirkt demgemäß ein Mehr an Schuld gegenüber dem für eine lebenslange Freiheitsstrafe erforderlichen "Regelmaß" an Schuld keine automatische Verlängerung der zulässigen Vollstreckungsdauer (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Frankfurt, NStZ 1993, 303).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 VAs 1/13

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der Strafvollstreckung:

    Im Rahmen des § 456a StPO bewirkt demgemäß ein "Mehr an Schuld" gegenüber dem für eine lebenslange Freiheitsstrafe erforderlichen "Regelmaß" an Schuld gerade keine "automatische" Verlängerung der zulässigen Vollstreckungsdauer (OLG Frankfurt, NStZ 1993, 303).

    Auch der zu berücksichtigende Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung ist gegenüber dem Zeitablauf nicht resistent, sondern abhängig von der weiteren Entwicklung der Kriminalität und des Rechtsempfindens der Bevölkerung sowie deren Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen (OLG Frankfurt, NStZ 1993, 303).

  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Ws (L) 19/03

    Lebenslängliche Freiheitsstrafe; besondere Schwere der Schuld;

    Demgemäß bewirkt ein "Mehr an Schuld" gegenüber dem für eine lebenslange Freiheitsstrafe erforderlichen "Regelmaß" keine "automatische" Verlängerung der zulässigen Vollstreckungsdauer (OLG Frankfurt, NStZ 1993, 303).
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Rechtsprechung
   KG, 14.01.1993 - 5 Ws 372/92 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7911
KG, 14.01.1993 - 5 Ws 372/92 Vollz (https://dejure.org/1993,7911)
KG, Entscheidung vom 14.01.1993 - 5 Ws 372/92 Vollz (https://dejure.org/1993,7911)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - 5 Ws 372/92 Vollz (https://dejure.org/1993,7911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalakte; Akte; Gefangener; Vermerk; Rückverlegung; Vorbereitung; Straftaten; Anfechtung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVollzG § 4 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 303
  • NStZ 1993, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 30.12.2013 - 1 Ws 345/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme im Strafvollzug:

    Letzteres ist etwa der Fall bei dem Vermerk "Rückverlegung aufgrund des Verdachts der Vorbereitung neuer Straftaten" in der Personalakte eines Gefangenen, da sich dieser in der Wiedergabe eines Teils der Begründung des von dem Gefangenen nicht angefochtenen Entscheidung der Vollzugsbehörde über seine Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug (vgl. KG Berlin, NStZ 1993, 304) erschöpft.
  • OLG Naumburg, 28.01.2015 - 1 Ws (RB) 2/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug: Maßnahmencharakter des

    Letzteres ist etwa der Fall bei dem Vermerk "Rückverlegung aufgrund des Verdachts der Vorbereitung neuer Straftaten" in der Personalakte eines Gefangenen, da sich dieser in der Wiedergabe eines Teils der Begründung des von dem Gefangenen nicht angefochtenen Entscheidung der Vollzugsbehörde über seine Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug (vgl. KG, Beschluss vom 14.01.1993, 5 Ws 372/92 Vollz, NStZ 1993, 304) erschöpft.
  • LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Durch die vollzugliche Maßnahme müssen die Lebensverhältnisse des Gefangenen in irgendeiner Weise mit - zumindest auch - rechtlicher Wirkung gestaltet werden (KG NStZ 1993, 304).
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