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   BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92   

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https://dejure.org/1993,2446
BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92 (https://dejure.org/1993,2446)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1993 - 3 StR 461/92 (https://dejure.org/1993,2446)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92 (https://dejure.org/1993,2446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Kassenarzt - Abrechnungssystem - Gebührenordnungsnummer - Bewertungsmaßstab

  • kkh.de PDF

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte im budgetären Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 263
    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 388
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92
    Sie sind im Verhältnis zwischen ihnen verbindlich (vgl. BSGE 52, 70, 74).

    Soweit in dieser positiven Stellungnahme des UHM-Ausschusses eine "Selbstbindung der Verwaltung" gesehen wird, die eine Übernahmeverpflichtung der Krankenkassen gegenüber dem Versicherten begründet (vgl. BSGE 52, 70), hat das Landgericht dem Rechnung getragen und die Abrechnungsfälle, die der Behandlung einer der vier genannten Krankheiten dienten, vom Vorwurf des Betruges ausgenommen.

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92
    Zur Bemessung der Strafhöhe hat es auch zutreffend auf die in der Entscheidung BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89] aufgeführten Umstände abgehoben (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91 S. 16, insoweit in BGHR StGB § 263 I Täuschung 11 nicht abgedruckt).".
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92
    Zur Bemessung der Strafhöhe hat es auch zutreffend auf die in der Entscheidung BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89] aufgeführten Umstände abgehoben (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91 S. 16, insoweit in BGHR StGB § 263 I Täuschung 11 nicht abgedruckt).".
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92
    Trifft dies, wie es bei den Angeklagten der Fall war, nicht zu, so wird die Kassenärztliche Vereinigung über einen für dieses Abrechnungssystem maßgeblichen Umstand getäuscht; die auf dieser - falschen - Abrechnungsgrundlage erfolgte Vergütung beruht auf einem entsprechenden Irrtum und führt zu einem dem Umfang der unberechtigt geltend gemachten Leistungen entsprechenden Schaden (vgl. auch BGH Wistra 1992, 95).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung zum Abrechnungsbetrug bei Vertragsärzten (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 258/93; BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91), für privatliquidierende Ärzte gilt nichts anderes.

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum vertragsärztlichen Abrechnungsbetrug (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02; BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94; BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. September 1997 - 2 BvR 2414/97), deren zugrunde liegende Wertung - unbeschadet sozialrechtlicher Besonderheiten - auf den Bereich privatärztlicher Leistungserbringung und Abrechnung übertragbar ist (vgl. auch Peickert, MedR 2000, 352, 354; a.A. Gercke/Leimenstoll, MedR 2010, 695).

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Bei der Vergütung von ärztlichen Leistungen nimmt die Rechtsprechung dementsprechend an, der Arzt bringe mit der Abrechnung auch zum Ausdruck, die Voraussetzungen der hierfür zugrundeliegenden Rechtsvorschriften seien eingehalten worden (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 12; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 101; siehe auch BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 1 StR 280/93, NStZ 1994, 236 zur Erklärung eines "Nicht-Arztes').
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass ein Kassenarzt mit seiner Abrechnung gegenüber der Kasse nicht nur erklärt, dass die abgerechnete Leistung unter die Leistungsbeschreibung der Gebührennummer fällt, sondern auch, dass seine Leistung zu den kassenärztlichen Versorgungsleistungen gehört und nach dem allgemeinen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden kann (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 12; vgl. auch Täuschung 9, 11).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach zivil- oder gegebenenfalls auch öffentlichrechtlichen Maßstäben (vgl. BGHSt 19, 206, 214 f.; BGH NStZ 1993, 388; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 172; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 61).
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Mit der Übersendung der Rechnung an die gesetzlichen Krankenkassen oder deren Rechenzentren hat der Angeklagte einen sozialrechtlichen Erstattungsanspruch konkludent behauptet (zur parallelen Situation beim Arztabrechnungsbetrug vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92, NStZ 1993, 388) bzw. durch den Verkauf an die privat versicherten Patienten einen entsprechenden, tatsächlich nicht existenten Kaufpreisanspruchs geltend gemacht (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 mwN).
  • LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17

    Betrug bei Betreibung eines MVZ durch Nichtberechtigte

    Durch die gegenüber der TK oder KVH eingereichten Verordnungen bzw. Quartalsabrechnungen wurde durch die jeweiligen erklärenden Mitarbeiter als gutgläubige Werkzeuge (soweit die Quartalsabrechnung nicht eigenhändig vom Angeklagten Dr. F. unterzeichnet wurde) unter Berücksichtigung der Anschauungen des einschlägigen Verkehrskreises konkludent erklärt, dass die dort enthaltenen Vergütungsansprüche auch tatsächlich bestehen und die insoweit maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten worden seien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 StR 46/17, juris Rn. 44 f; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 44; BGH, Urteil vom 10.03.1993 - 3 StR 461/92, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 27.04.2004 - 1 StR 165/03, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 17 f.).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht eine objektive Täuschung der Krankenversicherung - naheliegend war hier eine Täuschung nicht durch Falschcodierung, sondern durch die gleichzeitige Behauptung der grundsätzlichen Abrechenbarkeit der Leistung (vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11, und vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92, NStZ 1993, 388, 389; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11) - angenommen.
  • BGH, 25.11.2003 - 4 StR 239/03

    Abgrenzung von Untreue und Betrug gegenüber Krankenkasse und Apotheker beim Bezug

    Insoweit hat das Landgericht die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des kassenärztlichen Abrechnungs- und Sachleistungssystems, die der Prüfung des Betrugsvorwurfs gemäß § 263 Abs. 1 StGB zugrunde zulegen sind (vgl. auch BGH NStZ 1993, 388), außer acht gelassen.
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kassenarzt mit seiner Abrechnung gegenüber der Krankenkasse nicht nur erklärt, dass die abgerechnete Leistung unter die Leistungsbeschreibung der Gebührennummer fällt, sondern auch, dass seine Leistung zu den kassenärztlichen Versorgungsleistungen gehört und nach dem allgemeinen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden kann (BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 12).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Zwar liegt hier in der Rezeptabrechnung neben der Behauptung eines sozialrechtlichen Erstattungsanspruchs auch die konkludent miterklärte Aussage der Angeklagten, die Berechnung unter Einhaltung der abrechnungsrechtlichen Maßgaben vorgenommen zu haben (vgl. schon RGSt 42, 147, 150 zur Abrechnung nach einer Arzneimittel-Taxe; siehe auch BGH, Urteile vom 2. November 1951 - 4 StR 27/51, LM Nr. 5 zu § 263 StGB, und vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 12; eingehend Senat, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13 mwN).
  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

  • OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren

  • OLG Stuttgart, 06.08.2019 - 4 Ws 151/19

    Hinreichender Tatverdacht bezüglich eines hautärztlichen Abrechnungsbetrugs

  • LG Köln, 07.04.2016 - 118 KLs 6/13

    Abrechnung von Speziallaborleistungen von Privatpatienten als persönliche

  • BVerfG, 08.09.1997 - 2 BvR 2414/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Verurteilung eines Arztes wegen

  • LG München I, 17.02.2016 - 9 O 20894/14

    Landgerichtsarzt muss Honorare nicht zurückzahlen

  • LG Köln, 11.02.2015 - 118 KLs 9/13

    Freispruch eines Arztes vom Betrug an Privatpatienten bei der Abrechnung von

  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 2 Ws 747/00

    Haftbefehl; Untersuchungshaft; Abrechnungsbetrug; Fluchtgefahr; Haftgrund

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2003 - L 11 KA 66/02

    Rechtmäßigkeit von Aufhebungsbescheiden und Rückforderungsbescheiden;

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