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   BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92   

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BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92 (https://dejure.org/1992,1791)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1992 - 1 StR 243/92 (https://dejure.org/1992,1791)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 (https://dejure.org/1992,1791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des Ausnutzens der Sorge um das eigene Wohl zu einer Erpressung - Völliges zeitliches Zusammenfallen von Bemächtigung und Erpressung mit Gewalt - Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 39
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    In solchen Fällen, in denen der Täter die Absicht sowohl der Erpressung als auch der Nötigung hat, mithin das Rechtsgut des Vermögens und dasjenige der allgemeinen Entscheidungsfreiheit angreift, stehen die Tatbestände des § 239 a und des § 239 b StGB in Tateinheit zueinander (BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; Eser in Schönke/Schröder § 239 b Rdn. 20).

    Spätestens damit waren sowohl die Geiselnahme als auch der erpresserische Menschenraub beendet; beide Delikte konnten daher ihrerseits nicht mehr in Tateinheit mit dem auf einem neuen Entschluß beruhenden Mordversuch stehen (vgl. BGHSt 26, 27 f. [BGH 06.11.1974 - 3 StR 200/74]).

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten (tatsächlichen) Ausführungshandlung an (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5 m.w.Nachw.; BGHR a.a.O. Versuch, fehlgeschlagener 1 = BGHSt 35, 90).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    In solchen Fällen, in denen der Täter die Absicht sowohl der Erpressung als auch der Nötigung hat, mithin das Rechtsgut des Vermögens und dasjenige der allgemeinen Entscheidungsfreiheit angreift, stehen die Tatbestände des § 239 a und des § 239 b StGB in Tateinheit zueinander (BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; Eser in Schönke/Schröder § 239 b Rdn. 20).
  • BGH, 21.11.1974 - 4 StR 502/74

    Tatbestandsausschließende oder rechtfertigende Wirkung des Einverständnisses

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Daß das Verhalten des Angeklagten - für sich betrachtet - den Tatbestand des § 239 a StGB erfüllt, steht außer Frage; denn der Angeklagte hat sich seines Opfers bemächtigt, indem er Frau D. in dem umschlossenen Raum ihres PKW's mit der Pistole bedrohte und sie auf diese Weise in seine physische Gewalt brachte (vgl. BGHSt 26, 70, 72).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten (tatsächlichen) Ausführungshandlung an (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5 m.w.Nachw.; BGHR a.a.O. Versuch, fehlgeschlagener 1 = BGHSt 35, 90).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Beide Bestimmungen stehen daher entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht in Gesetzeskonkurrenz; vielmehr liegt Tateinheit vor, wenn - wie hier - beide Tatbestände erfüllt sind (BGHSt 16, 316, 320; BGHR StGB § 239 a Sichbemächtigen 1; BGH NStZ 1986, 166 und 1987, 222; Eser in Schönke/Schröder a.a.O. Rdn. 45).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist beim fehlgeschlagenen Versuch der Rücktritt ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92; Beschluß vom 12. Januar 1993 - 1 StR 834/92).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Der erpresserische Menschenraub unterscheidet sich von der (vollendeten) Erpressung schon dadurch, dass hier die Absicht der Erpressung für die Vollendung der Tat genügt; zudem engt § 239a StGB die in Betracht kommenden Nötigungsmittel gegenüber § 253 StGB ein (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 Rn. 8 mwN, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Dass eines der von der Zusammenfassung betroffenen Delikte - die schwere räuberische Erpressung - einen höheren Unrechtsgehalt als das die Verbindung begründende Delikt - die Urkundenfälschung - aufweist, steht einer Verklammerung nicht entgegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39, 40; Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29).
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