Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.04.1993 | BGH, 04.06.1993

Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2953
BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2953)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1993 - 4 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2953)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1993 - 4 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Kriterien einer verminderten Schuldfähigkeit - Aggressives Verhalten eines Angeklagten in ähnlichen Situationen zu früheren Zeitpunkten - Annahme eines hochgradigen Affekts zur Tatzeit - Vorliegen einer affektbedingten Bewusstseinsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 501
  • StV 1993, 637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

    Auszug aus BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93
    Für einen affektiven Ausnahmezustand können etwa Ansteigen chronischer Affektspannungen, psychopathologische Disposition der Persönlichkeit, konstellative Faktoren wie Alkoholgenuß oder Erschöpfung, abrupter Tatablauf mit elementarer Wucht, gleichsam rechtwinkliger Affektverlauf, schwere Erschütterung nach der Tat, hochgradige Einengung des Wahrnehmungsfeldes und der seelischen Abläufe, starke Erinnerungsstörungen, Persönlichkeitsfremdheit, Störung der Sinn- und Erlebniskontinuität sprechen, während gegen eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung etwa aggressive Vorgestaltung der Tat in der Phantasie, Ankündigungen der Tat, aggressive Handlungen in der Tatanlaufzeit, Tatvorbereitungen, Herbeiführen der Tatsituation durch den Täter, Fehlen eines Zusammenhanges zwischen Provokation, Erregung und Tat, Gestaltung des Tatablaufes vorwiegend durch den Täter, lang hingezogenes Tatgeschehen, komplexer Handlungsablauf in Etappen, erhaltene Introspektionsfähigkeit bei der Tat, exakte, detailreiche Erinnerung, zustimmende Kommentierung des Tatgeschehens, Fehlen von vegetativen, psychomotorischen und psychischen Begleiterscheinungen heftiger Affekterregung sprechen können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4 m.w.N.; zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle, 1989 S. 201; Detter NStZ 1991, 177, 179).
  • BGH, 08.09.1992 - 4 StR 283/92

    Hochgradiger Affekt bei Gewalttaten

    Auszug aus BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93
    Für die Annahme, daß das Persönlichkeitsgefüge des Angeklagten bei der Tatausführung schwer erschüttert war, sprechen hingegen die schon längere Zeit vor der Tat bestehende ambivalente Täter-Opfer-Beziehung mit chronischen Affektspannungen (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 6), das mit elementarer Wucht ablaufende Tatgeschehen sowie das von Besorgnis um das Wohlergehen seiner Lebensgefährtin geprägte Nachtatverhalten des Angeklagten.
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Danach lagen in der Tatsituation selbst - was die Revision auch nicht in Frage stellt - wesentliche Merkmale vor, die in Psychiatrie und Rechtsprechung als mögliche Indizien gegen einen rechtlich relevanten affektiven Ausnahmezustand gewertet werden (vgl. hierzu BGH StV 1990, 493; 1993, 637; zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle 1989, 201 f.; Ziegert in Saß , Affektdelikte, 1993, S. 43, 46 ff; krit. gegenüber dem Kriterienkatalog u.a. Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl., 1999, S. 251 ff., 256),.

    Die Rechtsprechung nimmt an, daß eine schon längere Zeit vor der Tat bestehende ambivalente Täter-Opfer-Beziehung mit chronischen Affektspannungen auch die Annahme begründen kann, daß das Persönlichkeitsgefüge des Täters bei der Tatausführung schwer erschüttert war (BGHR StGB § 21 Affekt 61 BGH StV 1993, 637; zu den einzelnen Phasen Glatzel StV 1993, 220, 223 ff.; ferner u.a. Foerster/Venzlaff in Venzlaff/Foerster Psychiatrische Begutachtung 3. Aufl., 2000, S. 181, 185 f.; Theune NStZ 1999, 273, 275 f.).

  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Das hat die Kammer allerdings im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Sachverständigen nach einer Gesamtbewertung aller dafür und dagegen sprechender Gesichtspunkte verneint (vgl. u.a. BGH, StV 1993, 637-638).

    Das hat die Kammer allerdings im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen nach einer Gesamtbewertung aller dafür und dagegen sprechender Gesichtspunkte verneint (vgl. u.a. BGH, StV 1993, 637-638).

  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4, 7, 9 jew. m.w.N.; BGH StV 1993, 637).
  • BGH, 03.02.2016 - 2 StR 159/15

    Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche

    (2) Ebenso rechtsfehlerfrei hat das Landgericht unter Berücksichtigung der anerkannten Beurteilungskriterien (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 1993 - 4 StR 138/93, StV 1993, 637; Sass in Kröber/Dölling/Leygraf/Sass, Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Bd. 2, 2010, S. 351 ff.) eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung infolge eines Affektsturms ausgeschlossen.
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Insoweit hätte das Schwurgericht insbesondere zu bedenken gehabt, daß die ersichtlich ambivalente Täter-Opfer-Beziehung mit immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen auf eine Affekttat hindeuten kann, deren Opfer eine enge Bezugsperson des Täters ist (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 6; Senatsbeschluß vom 3. August 1993 - 4 StR 138/93).

    Ebenso kann das von Rettungsbemühungen und Besorgnis um das Tatopfer geprägte Nachtatverhalten des Angeklagten (vgl. Senatsbeschluß vom 3. August 1993 - 4 StR 138/93) im Zusammenhang mit dem Erfahrungssatz zu sehen sein, daß ein effektiver Erregungszustand meist unmittelbar nach der Tat abklingt (BGH, Urteil vom 7. Juni 1979 - 4 StR 102/79).

  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende

    c) Jedenfalls aber lässt die Begründung des Schwurgerichts besorgen, dass es wesentliche, für einen affektiven Ausnahmezustand sprechende Kriterien bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht erwogen hat (vgl. BGH StV 1993, 637; zusammenfassend zu den wesentlichen Merkmalen der Affektdelikte: Salger in Festschrift für Tröndle, 1989 S. 201, 208 f. m.w.N.), wie vor dem Hintergrund der spannungsgeladenen Ausgangssituation insbesondere die Persönlichkeitsfremdheit der Tat, den von elementarer Wucht gekennzeichneten Tatablauf ohne Sicherungstendenzen, eine Einengung der Wahrnehmung des Angeklagten auf den Verlust des "Liebsten" durch eine ihn zudem angreifende Person, ein plötzliches Abklingen des Aggressionsschubs unmittelbar nach der Tat mit anschließendem Suizidversuch.
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07

    Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und

    Hierfür hätte angesichts des Vorliegens mehrerer für einen Affekt sprechenden Kriterien (vgl. BGH StV 1993, 637; zusammenfassend zu den wesentlichen Merkmalen der Affektdelikte: Salger in Festschrift für Tröndle, 1989 S. 201, 208 f. m.w.N.) Anlass bestanden.
  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 495/95

    Affekt - Enger Zusammenhang - Äußeres Ereignis - Auslösendes Ereignis

    Beim Angeklagten fehlen nahezu alle Merkmale, die in Psychiatrie und Rechtsprechung als mögliche Indizien für einen affektiven Ausnahmezustand genannt werden, und liegen sehr viele der Merkmale vor, die gegen einen Affekt sprechen können (vgl. hierzu BGH StV 1990, 493; 1993, 637).
  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
    * etwa aggressive Vorgestaltung der Tat in der Phantasie, * Ankündigungen der Tat, * aggressive Handlungen in der Tatanlaufzeit, * Tatvorbereitungen, * Herbeiführen der Tatsituation durch den Täter, * Fehlen eines Zusammenhanges zwischen Provokation, Erregung und Tat, * Gestaltung des Tatablaufes vorwiegend durch den Täter, * lang hingezogenes Tatgeschehen, * komplexer Handlungsablauf in Etappen, * erhaltene Introspektionsfähigkeit bei der Tat, * exakte, detailreiche Erinnerung, * zustimmende Kommentierung des Tatgeschehens, * Fehlen von vegetativen, psychomotorischen und psychischen Begleiterscheinungen heftiger Affekterregung sprechen können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH StV 1993, 637; BGH NStZ 1996, 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2071
BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2071)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1993 - 3 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2071)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1993 - 3 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Mindestanforderungen an Urteilsgründe, welche einen bestimmten unverwechselbaren Lebenssachverhalt betreffen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 501
  • StV 1994, 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
    In eine sich mit konkreten Tatsachen auseinandersetzende Beweiswürdigung sind sie nur schwer einzubeziehen (vgl. BGHSt 37, 162, 165 f.).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
    Sogenannte "Rechtstatsachen" (Notwehr) beinhalten keine "Behauptung" gemäß § 267 Abs. 2 StPO, sondern eine zusammenfassende Bewertung zugrundeliegender Tatsachen mit einem Rechtsbegriff (vgl. BGHR StPO § 359 neue Tatsache 2 a.E.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

    Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 3 StR 9/74 und Beschluss vom 23. April 1993 3 StR 138/93).
  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

    Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 3 StR 9/74 MDR 1974, 548 und Beschluss vom 23. April 1993 3 StR 138/93 NStZ 1993, 501 ).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    Ähnlich einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NStZ 1993, 501 = StV 1994, 7 = BGHR StPO § 267 Abs. 2 Umstände 1) könnten auch die hier vorliegenden Ausführungen als "Textbaustein" in jedem Fall verwendet werden, in dem die Notwehreinlassung des Angeklagten durch Zeugenaussagen widerlegt wird.
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 501) und insbesondere besondere Umstände zu erörtern (Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 StPO Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 501) und insbesondere besondere Umstände zu erörtern (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 261 StPO Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 501) und insbesondere besondere Umstände zu erörtern.
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 256/97

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bezüglich der Beweiswürdigung des

    Entgegen dem Vorbringen der Revision ist die Aussage der Angeklagten mitgeteilt und gewürdigt worden (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH NStZ 1992, 49; 1993, 501, 502; G. Schäfer StV 1995, 147, 151).
  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 494/01

    Jugendgerichtsverfahren

    Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten ( vgl. BGH MDR 1974, 548; NStZ 1993, 501 ), was aber nicht bedeutet, dass in den Urteilsgründen in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist.
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

    Sie müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (BGH NStZ 1993, 501; NStZ-RR 2013, 51; 14, 152).
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3479
BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93 (https://dejure.org/1993,3479)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1993 - 2 StR 70/93 (https://dejure.org/1993,3479)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1993 - 2 StR 70/93 (https://dejure.org/1993,3479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge - Sachrüge - Hinweis - Revision - Verwertung

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 154, 265 Abs. 4, § 344 Abs. 2 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 501
  • StV 1993, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93
    Der Senat nimmt insofern Abstand von seiner früheren Auffassung hinsichtlich der Beanstandung der Verwertung von Verfahrensstoff, der gemäß § 154 StPO ausgeschieden war, zu Lasten des Angeklagten ohne vorherigen Hinweis auf die Sachrüge hin (BGH NStZ 1983, 20; StV 1981, 236; StV 1984, 364).

    Ob ein Tatgeschehen, von dessen Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten stets (so BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]) oder erst nach einem entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO (so BGH - 2. Strafsenat -, NStZ 1983, 20) verwertet werden darf, ist in der Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt BGH, NStZ 1994, 195).

    Soweit der 2. Strafsenat bislang die Verwertung ausgeschiedenen Verfahrensstoffes ohne vorangegangenen Hinweis zu Lasten des Angeklagten allein auf die Sachrüge hin beanstandet hat (BGH, NStZ 1983, 20; StV 1981, 236; 1984, 364), hält er hieran jetzt nicht mehr fest: Jedenfalls dann, wenn sich den Urteilsgründen nicht entnehmen läßt, ob ein Hinweis erfolgt ist, kann eine unzulässige Verwertung ausgeschiedener Tatkomplexe nur mit der den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge geltend gemacht werden.

  • BGH, 02.03.1984 - 2 StR 102/84

    Tatsachen - Tatkomplexe - Vorläufige Einstellung - Verwertung - Hinweispflicht -

    Auszug aus BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93
    Der Senat nimmt insofern Abstand von seiner früheren Auffassung hinsichtlich der Beanstandung der Verwertung von Verfahrensstoff, der gemäß § 154 StPO ausgeschieden war, zu Lasten des Angeklagten ohne vorherigen Hinweis auf die Sachrüge hin (BGH NStZ 1983, 20; StV 1981, 236; StV 1984, 364).

    Soweit der 2. Strafsenat bislang die Verwertung ausgeschiedenen Verfahrensstoffes ohne vorangegangenen Hinweis zu Lasten des Angeklagten allein auf die Sachrüge hin beanstandet hat (BGH, NStZ 1983, 20; StV 1981, 236; 1984, 364), hält er hieran jetzt nicht mehr fest: Jedenfalls dann, wenn sich den Urteilsgründen nicht entnehmen läßt, ob ein Hinweis erfolgt ist, kann eine unzulässige Verwertung ausgeschiedener Tatkomplexe nur mit der den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge geltend gemacht werden.

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93
    Ob ein Tatgeschehen, von dessen Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten stets (so BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]) oder erst nach einem entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO (so BGH - 2. Strafsenat -, NStZ 1983, 20) verwertet werden darf, ist in der Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt BGH, NStZ 1994, 195).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93
    Ob ein Tatgeschehen, von dessen Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten stets (so BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]) oder erst nach einem entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO (so BGH - 2. Strafsenat -, NStZ 1983, 20) verwertet werden darf, ist in der Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt BGH, NStZ 1994, 195).
  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93
    Wird aus den Urteilsgründen nicht deutlich, ob das Gericht einen Hinweis darauf erteilt hat, daß es in Erwägung zieht, zuvor ausgeschiedenen Verfahrensstoff zulasten des Angeklagten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, kann dies nur unter den Voraussetzungen der Verfahrensrüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO (so für die Verfolgungsbeschränkung gemäß § 154 a; BGH StV 1986, 528); allein aufgrund der Sachrüge kann das Revisionsgericht nicht die Strafakten hinzuziehen, um festzustellen, ob der fragliche Hinweis erteilt wurde oder nicht.
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Der Fall ist dem vergleichbar, daß der Tatrichter ausgeschiedenen Verfahrensstoff dem Angeklagten bei der Strafzumessung angelastet hat, ohne vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen zu haben; auch in diesem Fehler hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach einigem Schwanken einen Verfahrensfehler gesehen (BGHR StPO § 154 Abs. 1 Verwertungsverbot 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht