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   BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92   

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BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
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BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92 (https://dejure.org/1992,563)
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Falsche Steuererklärung

Mitbestrafte Nachtat, Verjährung der Straftat

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 78 StGB; § 302 Abs. 2 StPO; § 318 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung eines beschränkten Rechtsmittels auch ohne besondere Ermächtigung für den Verteidiger; Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision - Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • Wolters Kluwer

    Mitbestrafte Nachtat - Verjährung - Vortat - Erweiterung - Revisionseinlegungsfrist

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StPO § 302
    Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision - Strafbarkeit der mitbestraften Nachtat bei Verjährung der Vortat

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 ; StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 366
  • NJW 1993, 476
  • MDR 1993, 73
  • NStZ 1993, 96
  • StV 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).

    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).

    Dies gilt aber entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Hanack aaO § 344 Rdn. 7; Steindorf in KK, OWiG § 79 Rdn. 76; Frisch aaO § 318 Rdn. 14, 20; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964 S. 72; ausdrücklich offengelassen in BGHSt 38, 4, 6 f) nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist des § 341 Abs. 1 StPO (RG JW 1912, 1070; BayObLG JR 1968, 106; Kleinknecht/Meyer aaO § 344 Rdn. 4; § 302 Rdn. 31; Meyer aaO § 344 Rdn. 7; Ruß in KK, StPO 2. Aufl. § 302 Rdn. 21; Paulus aaO § 318 Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 5. Aufl. Rdn. 79); denn durch das beschränkt eingelegte Rechtsmittel wird der Eintritt der Rechtskraft nur so weit gehemmt, wie die Anfechtung erklärt ist (§ 343 Abs. 1 StPO).

    Daher liegt der Fall anders als in der Entscheidung BGHSt 38, 4.

  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Zwar ist der Zeitpunkt des § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Jahreserklärung auch für die Beendigung der durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerhinterziehung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1990 - BGHR AO § 370 Verjährung 3 - für den Fall, daß weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben wurden, und Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 - BGHSt 38, 165, 169 - für den Fall, daß unrichtige Voranmeldungen, aber keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wurden).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Zwar ist der Zeitpunkt des § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Jahreserklärung auch für die Beendigung der durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerhinterziehung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1990 - BGHR AO § 370 Verjährung 3 - für den Fall, daß weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben wurden, und Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 - BGHSt 38, 165, 169 - für den Fall, daß unrichtige Voranmeldungen, aber keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wurden).
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 23.08.1968 - 5 StR 384/68
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Der Senat hält an seiner Auffassung, daß die Nachtat nur dann und deshalb "straflos" gelassen wird, wenn und weil sie durch die Strafe für die Haupttat schon hinreichend gesühnt wird, fest (BGH bei Dallinger, MDR 1955, 269; BGH NJW 1968, 2115; offengelassen für die Frage der Verjährung vom 3. Strafsenat GA 1971, 83).
  • RG, 12.03.1909 - V 79/09

    1. Welche Wirkung äußert die zulässig beschränkte Anfechtung eines Urteils auf

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Daher kommt es insoweit weder auf die Anwendung der Grundsätze zur Straflosigkeit einer allein der Sicherung, Ausnutzung oder Verwertung einer durch eine Vortat erlangten Position dienenden Tat im Sinne einer sog. "mitbestraften Nachtat" an (vgl. BGHSt 38, 366, 368 f.; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl., vor § 52 Rdn. 123, Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. vor § 52 Rdn. 65; jeweils m.w.N.) noch auf die von den Revisionen erörterte Frage, ob den Angeklagten die Offenbarung ihrer früheren Tathandlungen unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit zugemutet werden konnte.
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    bb) Allerdings entfällt die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat - z.B. wegen Verjährung - nicht mehr verfolgbar ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105, 106 sowie BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, jeweils mwN).
  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    Jedoch hätte im Falle der Unrichtigkeit und nachträglich erstmals positiver Kenntnis durch A hiervon die weitere Möglichkeit der Steuerhinterziehung durch bisheriges Unterlassen einer Nacherklärung bestanden (dazu und zu dem Verhältnis zu einer ggf. vorangegangenen Straftat durch aktives Tun s. BGH Beschluss vom 17.03.2009 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210 Tz. 30: offengelassen, ob straflose Nachtat oder Straftat mit eigenständigem Schuldgehalt; zudem: nur solange mitbestrafte Nachtat, wie die Vortat verfolgt werden kann, d.h. nicht verjährt ist: BGH Beschluss vom 10.02.2015 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Tz. 28; BGH Beschluss vom 27.10.1992 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366 Tz. 6).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19

    Mögliche Rechtfertigung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Zum einen ist eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Rechtsbeschwerde nur bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist zulässig (vgl. BGHSt 38, 366).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung);

    Damit lebt die Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" - hier dem versuchten Prozessbetrug (§§ 263, 22, 23 StGB) - wieder auf (BGHSt 38, 366, 368 f.; 39, 233, 235; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 164).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Da die Hehlerei in diesem Fall nicht als mitabgegoltene Nachtat des Diebstahls zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 7, 134 (138ff.)), bedarf die Frage, ob die Nichtverfolgbarkeit der Vortat auch im Falle der Verjährung zum Wiederaufleben der Strafbarkeit der Nachtat führt (vgl. BGH JZ 1993, 475 mit ablehnender Anmerkung Stree, vgl. auch BGH GA 1971, 83), keiner Erörterung.
  • OLG Köln, 19.03.2010 - 1 RVs 48/10

    Verwendung eines richtigen Schlüssels durch einen Unbefugten; Entwidmung eines

    Auch ist eine nachträgliche Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision nur innerhalb der Revisionseinlegungsfrist (§ 341 StPO) und nicht mehr innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) möglich (BGHSt 38, 366; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 344 Rn. 4).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Zum Verhältnis zwischen dem Unterlassen der fristgerechten Umsatzsteuerjahreserklärung und der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung (Fortführung BGH, 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366).

    Bleibt die Haupttat jedoch, aus welchen Gründen auch immer, straffrei, so entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat und ihre Strafbarkeit lebt wieder auf (vgl. BGHSt 38, 366, 368 f. m.w.N. = JZ 1993, 475 mit abl. Anm. Stree).

  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    Erst durch diese Erklärung werde der Umfang der Revision rechtlich bindend festgelegt (s. auch BGH, Beschluss v. 23. Oktober 1991, 3 StR 321/91, NStZ 1992, 126; Beschluss v. 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, NStZ 1993, 96, 97; Beschluss vom 22. Januar 2020, 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222; zustimmend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 302 Rn. 29; Cirener in BeckOK StPO, 40. Ed., Stand 01.07.2021, § 302 Rn. 1.2; Paul in KK-StPO, § 302 Rn. 20a).

    Keiner besonderen Ermächtigung bedarf es hingegen dafür, von der Einlegung eines Rechtsmittels ganz abzusehen oder es von vorneherein im Umfang zu beschränken (BGH, Beschluss v. 27. Oktober 1992, 5 StR 517/92, NJW 1993, 476; Brunner in KMR StPO, 63. EL Stand Mai 2012, § 318 Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 302 Rn. 31).

  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

    Ihre Besonderheit besteht lediglich darin, dass ihre Strafbedürftigkeit entfällt, weil durch sie nur die Erfolge einer vorangegangenen Haupttat gesichert, ausgenutzt oder verwertet werden und ihr gegenüber der Vortat kein eigenständiger Unrechtsgehalt zukommt (BGHSt 38, 366 ; Fischer, aaO, vor § 52 Rdnr. 65; Rissing-van Saan, aaO).

    Kann eine Bestrafung der Haupttat aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat und diese lebt wieder auf (BGHSt 38, 366 mwN; OLG Jena StV 2007, 417, zit. n. Juris Rdnr. 40 f.; OLG Frankfurt wistra 2006, 198 f., zit. n. Juris Rdnr. 11; Stree/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, aaO, vor § 52 ff., Rdnr. 135).

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18

    Verjährung (Wiederaufleben der subsidiären Tat; Verschaffung und Besitz

  • KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10

    Revision im Strafverfahren: Aufhebung eines Schuldspruchs wegen

  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03

    Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der

  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95

    Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und

  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 525/18

    Staufener Missbrauchsfall

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93

    Beschränkung der Strafverfolgung hinsichtlich einzelner Teilakte einer

  • BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93

    Mittäterschaftliche versuchte Steuerhinterziehung eines Steuerberaters aufgrund

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13

    Teilrücknahme der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12

    Unzulässige Revision bei Beschränkung ihres Umfanges auf die Nichtanordnung der

  • OLG Frankfurt, 11.07.2005 - 1 Ws 11/04

    Steuerverkürzung: Kein Eingreifen des "nemo-tenetur-Grundsatzes" bei Abgabe einer

  • BGH, 11.11.2009 - 2 StR 499/09

    Unzulässige Revision (Erhebung unzulässiger Revisionsrügen); keine Revision gegen

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02

    Strafzumessung; doppelte Berücksichtigung von dem Täter günstigen Tatumständen

  • OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08

    Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen

  • OLG Jena, 01.11.2006 - 1 Ws 290/06

    Verjährung

  • BGH, 21.06.2016 - 5 StR 183/16

    Rechtskraft des Schuldspruchs nach Ablauf der Revisionsfrist bei der auf den

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • KG, 20.04.2023 - 4 ORs 1/23

    Feststellung einer Rechtmittelbeschränkung durch Auslegung der

  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98

    Voraussetzungen für die Rücknahme der Beschränkung eines Rechtsmittels "auf das

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 50/99

    Unzulässige Revision des Nebenklägers bei Beschränkung auf den Strafausspruch

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 231/93

    Berechnung des Frist der Unterbrechung der Hauptverhandlung bei während einer

  • LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05

    Bewusste und gewollte Abgabe einer inhaltlich unrichtigen

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 658/93

    Möglichkeit der Nachprüfung des Schuldspruchs bei mit der Einlegung

  • BGH, 10.07.2001 - 1 StR 254/01

    Unzulässige Revision des Nebenklägers; Gesetzesverletzung; Erweiterung der

  • BayObLG, 22.10.1998 - 4St RR 144/98

    Zum Verhältnis des Wertersatzverfalls zu Verfall und erweitertem Verfall

  • KG, 17.08.1998 - 1 Ss 190/98
  • BayObLG, 24.01.1996 - 2 ObOWi 934/95
  • BFH, 01.11.1995 - V R 535/95

    Falsche Umsatzsteuerjahreserklärung - Erklärungsabgabe - Monatliche

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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92   

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https://dejure.org/1992,1566
BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92 (https://dejure.org/1992,1566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 96
  • StV 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Hat der Vorsitzende unter dem Urteil vermerkt, daß ein Richter an der Unterzeichnung des Urteils verhindert sei, und hat er als Grund für die Verhinderung eine Tatsache angegeben, die einen Verhinderungsgrund darstellen kann, so kann allerdings vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachgeprüft werden, ob diese Tatsache im einzelnen Fall objektiv einen Verhinderungsgrund dargestellt hat (BGH NJW 1961, 782; vgl. auch BGHSt 28, 194 (195)).

    Schon dadurch unterscheidet der vorliegende Fall sich wesentlich von denjenigen, die den Entscheidungen BGHSt 28, 194 sowie BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2 zugrunde lagen.

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Indes erleidet dieser Grundsatz eine Ausnahme in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer geltend macht, daß der Verhinderungsvermerk auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen beruhe, und die die Willkür begründenden Umstände substantiiert und schlüssig darlegt (BGHSt 31, 212 (214)).

    Insbesondere steht dem Vorsitzenden bei der Entscheidung darüber, ob ein Beisitzer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu (vgl. BGHSt 31, 212 (215); ähnlich Gollwitzer aaO.: "gewisser Beurteilungsspielraum").

  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Dem ist der Fall gleichzustellen, in dem geltend gemacht wird, der Vorsitzende habe zu Unrecht eine Verhinderung eines Beisitzers aus rechtlichen Gründen angenommen (Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).

    Er konnte Urteile des Landgerichts Lüneburg, an denen er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92 (93)) mitwirken (vgl. Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).

  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Diese Bedenken können hier schon angesichts des Umfangs des Handeltreibens mit Haschisch nicht durchgreifen (vgl. auch BGH Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Hat der Vorsitzende unter dem Urteil vermerkt, daß ein Richter an der Unterzeichnung des Urteils verhindert sei, und hat er als Grund für die Verhinderung eine Tatsache angegeben, die einen Verhinderungsgrund darstellen kann, so kann allerdings vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachgeprüft werden, ob diese Tatsache im einzelnen Fall objektiv einen Verhinderungsgrund dargestellt hat (BGH NJW 1961, 782; vgl. auch BGHSt 28, 194 (195)).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Er konnte Urteile des Landgerichts Lüneburg, an denen er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92 (93)) mitwirken (vgl. Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Auch die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind - nach den Maßstäben von BGH StV 1981, 125 und 1983, 19; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5 und 9 - hinreichend festgestellt.
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Die Feststellungen zur Sache sind - insbesondere nach den Maßstäben von BGH NStZ 1986, 275 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StV 1992, 6 f. - hinreichend konkret, um den Schuldspruch zu tragen.
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Die Tätigkeit eines Richters bei einem anderen Gericht kann seine Verhinderung aus tatsächlichen Gründen bewirken (BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 1).
  • BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    An die Hinderungsgründe sind nicht die strengen Anforderungen zu stellen, die für den "im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand" im Sinne des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO gelten (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 275 Rdn. 48; vgl. auch BGH NStZ 1988, 513).
  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das

  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • RG, 07.01.1921 - IV 164/20

    1. Genehmigung der Wahl eines Verteidigers für die Einlegung einer Revision. Kann

  • LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90
  • RG, 16.10.1883 - 2485/83

    1. Kann auf Grund einer Vollmacht des Beschuldigten jede beliebige Person die

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92 -,.
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 352/15

    Absetzung des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter; urlaubsbedingte

    (1) Nach in der Sache übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Vorsitzenden ein Spielraum hinsichtlich der Annahme der Verhinderung eines Beisitzers aus tatsächlichen Gründen zu (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96; BGH, Beschluss vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 sowie Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Teils wird dieser Spielraum als Ausübung pflichtgemäßen Ermessens verstanden (BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96), teils als Beurteilungsspielraum gedeutet (BGH, Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Ungeachtet der Unterschiede in den Formulierungen besteht in der Sache Einigkeit darüber, dass der im Verhinderungsvermerk genannte Grund generell geeignet sein muss, den Richter von der im Gesetz als Grundsatz vorgesehenen Unterschriftsleistung (§ 275 Abs. 2 Satz 1 StPO) abzuhalten (BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215 und vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).

    Wurde - wie vorliegend - eine Verhinderung fristgerecht beurkundet und auf einen diese grundsätzlich tragenden Grund gestützt, kann das Revisionsgericht die Entscheidung des Vorsitzenden lediglich daraufhin überprüfen, ob dabei der eingeräumte Spielraum in rechtsfehlerhafter Weise überschritten ist oder die Annahme der Verhinderung auf sachfremden Erwägungen beruht und sie sich deshalb als willkürlich erweist (BGH, aaO BGHSt 31, 212, 214; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 56/11 Rn. 13; Greger in Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 275 Rn. 70; Frister in Systematischer Kommentar zur StPO, aaO, § 275 Rn. 47 i.V.m. Rn. 33).

    cc) Wollten die Revisionen weitergehend Umstände geltend machen, aus denen sich eine rechtsfehlerhafte Überschreitung des Spielraums der Vorsitzenden oder der Einbeziehung sachfremder Erwägungen ergeben soll, wäre dazu substantiierter und schlüssiger Vortrag erforderlich gewesen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).

  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Dem innerhalb der Revisionsbegründungsfrist Vorgetragenen kann nicht entnommen werden, daß der Vorsitzende denjenigen Beurteilungsspielraum überschritten hat, der ihm bei der Entscheidung darüber, ob ein Beisitzer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, zugebilligt wird (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 3 unter Hinweis auf Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 275 Rdn. 48).
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Zwar kann die Versetzung an ein anderes Gericht - wie hier die Versetzung an das Amtsgericht Bad Arolsen - im Einzelfall der Unterzeichnung des Urteils entgegenstehen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 1 und 3; BGH NStZ-RR 1999, 46; 2003, 288 (B) sowie Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 275 Rn. 23).
  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    Nur dann, wenn ein Verhinderungsvermerk - auch ohne Angabe eines Verhinderungsgrundes - vorliegt, kann das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren nachprüfen, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war zu unterschreiben (vgl. BGHSt 28, 194 ff., BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2, 3, 4; BayObLG GA 1981, 475; KG StV 1986, 144, 145).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Das ist jedoch unschädlich, da die Zulassung eines weiteren Verteidigers nach § 138 Abs. 2 StPO sogar stillschweigend erfolgen kann (vgl. BGH, NStZ 1993, 96; BGHR, StPO § 138 Abs. 2 Zulassung 1).
  • LAG Hamm, 29.08.2006 - 19 Sa 668/06

    Betriebsübergang

    Eine tatsächliche Verhinderung liegt nicht vor (Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 195 Rz 11; BGH NStZ 1993, 96; LAG Chemnitz NZA RR 2000, 609).
  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Denn: Zwar ist hinsichtlich der schriftlichen Urteilsgründe (§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO) anerkannt, dass dem Vorsitzenden ein Ermessen zusteht, ob er die Unterschrift eines an der zuvor verkündeten Entscheidung beteiligten Richters ersetzt oder den Wegfall der Verhinderung abwartet (vgl. BGH NStZ 1993, 96; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 275 Rdn. 21).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche

    bb) Bei der Beurteilung, ob ein Richter aus tatsächlichen Gründen daran gehindert ist, das Urteil zu unterschreiben, steht dem Vorsitzenden ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02; Beschluss vom 10. Februar 1998 - 4 StR 634/97, NStZ-RR 1999, 46; Urteil vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97

    Umdeutung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Antrag auf

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer zu der von ihm erhobenen Verfahrensrüge nach §§ 338 Nr. 7, 275 Abs. 1 Satz 2 StPO substantiiert und schlüssig dargelegt hat, der Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden beruhe auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen (vgl. BGHSt 31, 212, 214; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 57).
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 495/93

    Verwerfung einer Revision

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