Rechtsprechung
BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 53 Abs. 1 StGB; § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 57b StGB; § 260 Abs. 4 StPO
Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Tenor; Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe) - Wolters Kluwer
Lebenslange Freiheitsstrafe - Besonders schwere Schuld - Mord - Täterprognose
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur besonderen Schwere der Schuld und ihrer Feststellung im Urteilsspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 57a, § 57b; StPO § 260
Erforderliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteilsspruch - Schuldschwere bei Gesamtwürdigung mehrerer Tatbestände
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 121
- NJW 1993, 1084
- MDR 1993, 364
- NStZ 1993, 235
- StV 1993, 130
- JR 1993, 250
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92
Will das Schwurgericht in Befolgung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vergleiche BVerfG 3. Juni 1992, 2 BvR 1041/88 und 2 BvR 78/91, BVerfGE 86, 288) die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten i.S.d. §§ 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 57b StGB bejahen, so muss es diese Feststellung im Urteilsspruch treffen; die Feststellung in den Urteilsgründen genügt nicht.a) Das Schwurgericht hat diese Feststellung - die in Befolgung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89 = BVerfGE 86, 288 = NJW 1992, 2947 = EuGRZ 1992, 225) ergangen ist - allerdings nur in den Gründen seines Urteils getroffen.
Hier wird eine über die "normale" Schuld im Sinne des § 211 StGB hinausgehende Schuldschwere verlangt; die Schuld muß insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "weit über das Normalmaß" hinausgehen (BVerfGE 86, 288, 311 ff = NJW 1992, 2947, 2948/2949 m.w.N.).
- BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92
Eine Gesamtstrafe aus mehreren zeitigen Freiheitsstrafen ist nach feststehender Rechtsprechung in der Regel um so niedriger zu bemessen, je enger dieser Zusammenhang ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
- BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14
Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere …
a) Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer von fünfzehn Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 StR 637/13, NStZ 2014, 212; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, BGHSt 39, 121, 125; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370). - BGH, 08.11.2016 - 5 StR 390/16
Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren …
Der Bundesgerichtshof hat hierfür namentlich angeführt, dass der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte erwachsene Angeklagte einen Anspruch darauf habe, bereits durch den Urteilsspruch zu erfahren, ob er bei günstiger Prognose mit seiner bedingten Entlassung aus der Strafhaft nach 15 Jahren rechnen könne oder ob wegen der besonderen Schwere der Schuld eine längere Haftdauer zu erwarten sei; ferner würde der Urteilstenor andernfalls entwertet und seien Aussagen in den Urteilsgründen nach allgemeinen Regeln nicht revisibel (im Einzelnen BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, BGHSt 39, 121, 124). - BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Dieser hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, die Schuld des Täters wiege im Sinne des § 57 a StGB nur dann besonders schwer, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Prognose unangemessen wäre (Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 - NStZ 1993, 235; Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 4 StR 468/93 - und vom 14. Juni 1993 - 4 StR 304/93).Es erscheint daher nicht fernliegend, daß auch nach der Auffassung des 4. Strafsenats auf Grund der von ihm in der Entscheidung BGHSt 39, 121, 125 bezeichneten Kriterien hier die Revisionen der Angeklagten zu verwerfen wären.
Hierbei ist jedoch stets zu bedenken, daß solche Umstände nicht ohne weiteres, sondern nur im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zur Bejahung der besonderen Schwere der Schuld führen können (vgl. auch BGHSt 39, 121).
- BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
Die Beschwer ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß dies aus prozessualen Gesichtspunkten nur in den Urteilsgründen geschehen ist; denn die Verneinung der besonderen Schuldschwere bedarf - im Gegensatz zu ihrer Bejahung - keiner Aufnahme in den Urteilstenor, weil das Fehlen im Tenor einer Nichtentscheidung oder Verneinung gleichkommt (vgl. BGH NJW 1993, 1084).a) Wie der Gesetzgeber mit der Androhung lebenslanger Strafe zum Ausdruck gebracht hat, wiegt die Schuld bei einer Mordtat stets außerordentlich schwer (BVerfGE 45, 187, 256, 259; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 = StV 1993, 130 = NJW 1993, 1084, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92; Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (NJW 1993, 1084) ausgeführt hat, ist deshalb bei der Bemessung der besonderen Schuldschwere an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen eines besonders schweren Falles anzuknüpfen: Von besonderer Schwere der Schuld kann demnach nur gesprochen werden, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine - vorbehaltlich der günstigen Prognose nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB - Strafverbüßung von (nur) 15 Jahren unangemessen erscheinen würde.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (aaO) bereits entschieden, daß im Falle der Bildung einer lebenslangen Gesamtstrafe nicht schematisch aufgerechnet werden darf (vgl. auch Stree NStZ 1992, 465).
Den Anforderungen des verfassungsgerichtlichen Beschlusses wird Genüge getan, wenn die besondere Schuldschwere in den Urteilsgründen verneint wird; einer Aufnahme dieses Ausspruchs in den Tenor bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 aaO).
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
Hierbei ist jedoch stets zu bedenken, dass solche Umstände nicht ohne weiteres, sondern nur im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zur Bejahung der besonderen Schwere der Schuld führen können (vgl. auch BGHSt 39, 121). - BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz; …
Seine Auffassung, die Schuld des Angeklagten wiege i.S. des § 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB besonders schwer, ist hier nicht zu beanstanden, unabhängig davon, ob er zugrundegelegt hat, die Schwere der Schuld habe das für die lebenslange Freiheitsstrafe vorausgesetzte "Mindestmaß" an Schuld deutlich überschritten (so BVerfGE 64, 261, 272; Senatsurteil vom 5. Januar 1993 - 1 StR 785/92;… Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 57 a Rdn. 7;… Ruß in LK 10. Aufl. § 57 a Rdn. 6), oder das Maß an Schuld, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist, sei deutlich überschritten (BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92), oder das Tatbild weiche von den gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in besonderem Maße nach oben ab (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92) - in jedem Fall war die tatrichterliche Wertung vertretbar, die Schuld wiege so schwer, daß eine Strafaussetzung nach 15 Jahren unangemessen wäre. - BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des …
Soweit mit der Antwort eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verbunden ist, wird sie bei der Aufstellung der Mitwirkungsgrundsätze für das kommende Geschäftsjahr zu beachten sein; bis dahin verbleibt eine Übergangszeit (vgl. BGHSt 33, 303, 306; 39, 121, 125; BGHZ 71, 353, 357; 114, 127, 137). - BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
Zwar leitet das Schwurgericht seine Überlegungen zur Schuldschwere damit ein, daß es sich in der Frage des Schuldmaßstabes der bisher vom 4. Senat des Bundesgerichtshofes vertretenen Rechtsauffassung anschließe (Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, abgedruckt in NStZ 1993, 235; Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 4 StR 368/93 - und vom 14. Juni 1993 - 4 StR 304/93). - LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz …
Solche gewichtigen schuldsteigernden Umstände können insbesondere sein die Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale, die besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten (BGHSt 39, 121 = NJW 1993, 1084 f.; BGHSt 40, 360, 370 = NJW 1995, 407 ff.).Die entsprechende Feststellung war im Tenor auszusprechen (vgl. BGHSt 39, 121; BGH, NStZ 2000, 194).
Solche gewichtigen schuldsteigernden Umstände können insbesondere sein die Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale, die besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten (BGHSt 39, 121 = NJW 1993, 1084 f.; BGHSt 40, 360, 370 = NJW 1995, 407 ff.).
- BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners); …
örtlichen, situativen und motivatorischen Zusammenhangs der Straftaten (vgl. BGHSt 39, 121, 126; BGHSt GS 40, 360, 370) - noch im Rahmen des dem Tatrichter eingeräumten Bewertungsspielraums. - LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15
Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft
- OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in …
- BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08
Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter …
- BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
Besondere Schwere der Schuld im Falle eines Mordes - Auslegung des Merkmals der …
- BGH, 23.01.2014 - 2 StR 637/13
Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe …
- BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord
- BGH, 14.06.1993 - 4 StR 304/93
Indizien für eine besondere Schwere der Schuld bei einem nicht vorbestraften …
- BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen
- BGH, 07.12.1993 - 5 ARs 65/93
Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht …
- OLG Karlsruhe, 27.07.1993 - 1 Ws 103/93
- BGH, 29.12.1993 - 3 ARs 40/93
Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals
- BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld …
- BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93
Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der …
- BGH, 19.10.1993 - 1 StR 504/93
Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals
- LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord
- LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg
- LG Kassel, 22.05.2020 - 10 Ks 3610 Js 44002/18
- VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
- OLG Hamm, 07.05.1998 - 2 Ws 167/98
Straferlass, Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes, Zurückstellung der …
- BGH, 25.04.2001 - 5 StR 12/01
Tötungsvorsatz (Feststellungsvoraussetzungen); Totschlag; Mord; Besondere Schwere …
- LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18
Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg
- BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der …
- BGH, 14.05.1993 - StB 10/93
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
- BGH, 27.10.1993 - 2 StR 577/93
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- BGH, 06.05.1993 - 3 StR 131/93
Negative Feststellung zur besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen
- LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20
Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe
- BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub - …
- BGH, 28.01.2004 - 2 StR 430/93
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Rechtskraft; besondere Schwere der Schuld …
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 2267/00
Bewertung der besonderen Schwere der Schuld bei sog. Altfällen
- OLG Koblenz, 15.07.2002 - 1 Ws 301/02
Strafvollstreckung, lebenslange Freiheitsstrafe, Mindestverbüßungsdauer, …
- BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber …
- BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99
Nachholen der Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld durch das …
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit; …
- BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme - …
- OLG Brandenburg, 23.01.2006 - 1 Ws 186/05
Nachträgliche Feststellung der Schuld durch die Strafvollstreckungskammer: …
- OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 152/94
Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe
- BVerfG, 02.03.1994 - 2 BvR 869/93
Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Majdanek-Verfahren
- LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
- BGH, 31.03.1993 - 3 StR 92/93
Verwerfung der Revision - Schwere der Schuld
- OLG Koblenz, 08.03.1994 - 2 Ws 151/94
- BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93
Verwerfung der Revision - Aufnahme der Feststellung der besonderen Schwere der …
- LG Hildesheim, 09.11.2010 - 25 KLs 5443 Js 40026/04
Insolvenzverschleppung; Firmenbestatter
- BGH, 17.03.1994 - 4 StR 40/94
Besondere Schuldschwere - Urteilstenor - Erörterung - Urteilsgründe
- LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks
- OLG Brandenburg, 11.05.1999 - 2 Ws 55/99
Isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld …
- BGH, 19.01.1994 - 3 StR 488/93
Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum …
- BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93
Anforderungen an die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld
- BGH, 13.08.1993 - 3 StR 244/93
Erfordernis der Aufnahme der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in …
- OLG Jena, 12.11.2007 - 1 Ws 359/07
Reststrafenaussetzung
- OLG Hamm, 05.09.2000 - 4 Ws 322/00
Voraussetzungen für einen Straferlass, Aufhebung, Zurückverweisung, …
Rechtsprechung
BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer - Anforderungen an die Darlegung von Abwägungskriterien bei der Bildung von Gesamtstrafen - Berücksichtigung der besonderen Härte bei Einbeziehung einer Strafe in eine nicht mehr ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 235
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Eine Strafaussetzung zur Bewährung im früheren Urteil steht einer Einbeziehung nicht entgegen, auch wenn die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (vgl. BGHSt 7, 180, 182; 36, 378).Dafür spricht auch der Umstand, daß die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, ob und in welchem Umfang der Angeklagte im Rahmen der Bewährung Leistungen nach § 56 b Abs. 2, 3 StGB erbracht hat, die nach §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 56 f Abs. 3 StGB bei einer Einbeziehung in eine nicht aussetzungsfähige Gesamtstrafe in der Regel anzurechnen sind (vgl. BGHSt 36, 378, 381 m.w.N.;… Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 58 Rdn. 4 m.w.N.).
- BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90
Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer - …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Allerdings war das Landgericht Bremen gehalten, bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, daß er nach Ablauf der Bewährungszeit - ohne daß ein Widerrufsgrund nach § 56 f StGB gegeben wäre - durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BVerfG wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330). - BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter bei der Gesamtstrafenbildung auf eine dem Angeklagten günstigere Strafe - möglicherweise auch unter Aufrechterhaltung der im Fall 1 der Urteilsgründe verhängten Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 53 II Nichteinbeziehung 2) - erkannt hätte, wenn er sich der aufgezeigten Grundsätze bewußt gewesen wäre.
- BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Der Täter soll durch die getrennte Aburteilung seiner Taten in verschiedenen Verfahren keinen Nachteil erleiden, aber auch keinen Vorteil erlangen (BGHSt 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 35, 208, 211). - BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Der Täter soll durch die getrennte Aburteilung seiner Taten in verschiedenen Verfahren keinen Nachteil erleiden, aber auch keinen Vorteil erlangen (BGHSt 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 35, 208, 211). - BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Entgegen der Auffassung der Revision hat das Landgericht dem strafmildernden Gesichtspunkt der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 3) ausreichend Rechnung getragen. - BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90
Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Allerdings war das Landgericht Bremen gehalten, bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, daß er nach Ablauf der Bewährungszeit - ohne daß ein Widerrufsgrund nach § 56 f StGB gegeben wäre - durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BVerfG wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330). - BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Denn über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung entscheidet ausschließlich die materielle Rechtslage (BGHSt 32, 190, 192) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]. - BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Eine Strafaussetzung zur Bewährung im früheren Urteil steht einer Einbeziehung nicht entgegen, auch wenn die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (vgl. BGHSt 7, 180, 182; 36, 378).
- BVerfG, 08.06.2009 - 2 BvR 847/09
Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf eines Straferlasses; Rechtstaatsprinzip …
Der Straferlass muss deshalb grundsätzlich erst erfolgen, sobald das Gericht zu der Feststellung gelangt, dass Widerrufsgründe fehlen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92 -, NStZ 1993, S. 235). - BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08
Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche …
Etwas anderes gilt hingegen, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Strafe erlassfähig war; in diesen Fällen ist wiederum ein Härteausgleich zu gewähren (BGH NStZ 1993, 235; Beschluss vom 10. Januar 2001 - 3 StR 516/00). - BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei …
Dies ist rechtsfehlerfrei, weil eine Strafaussetzung zur Bewährung im früheren Urteil einer Einbeziehung nicht entgegensteht, auch wenn die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92, NStZ 1993, 235 mwN).Das Landgericht war gehalten, bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, dass er nach Ablauf der Bewährungszeit durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BGH, aaO, NStZ 1993, 235; BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09, wistra 2009, 317).
- KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
Vergewaltigung, erzwungener Oralverkehr
Soweit aber bei Ablauf der Bewährungszeit noch Strafverfahren gegen den Verurteilten anhängig sind, ist deren Ausgang abzuwarten und die Entscheidung über den Erlass zurückzustellen, damit sich das Gericht Gewissheit über das endgültige Fehlen der Widerrufsvoraussetzungen verschaffen kann (vgl. BGH NStZ 1993, 235). - BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen …
Hinzu kommt, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung in dem (teil-)aufgehobenen früheren Urteil die Anwendung des § 55 StGB ebenso wenig hindert, wenn die neu zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (s. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 2;… Beschluss vom 22. November 2001 - 1 StR 488/01, juris Rn. 2;… KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 19). - BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur …
Ein Ausnahmefall, bei dem die nicht erlassene Strafe so zu behandeln ist, als wäre sie erlassen (vgl. BGH NStZ 1993, 235), lag zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts nicht vor.Denn ohne dass ein Widerrufsgrund nach § 56f StGB gegeben wäre, wird der Angeklagte nach Ablauf der Bewährungszeit so gestellt, als wäre die Strafaussetzung widerrufen worden (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330; 1993, 235).
- BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der …
Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass etwaige Härten, die sich aus der Einbeziehung bereits erlassener Strafen in eine nachträgliche Gesamtstrafe ergeben, im Rahmen der Strafzumessung mildernd zu berücksichtigen sind; denn der Angeklagte wird, ohne dass ein Widerrufsgrund im Sinne des § 56f StGB gegeben wäre, dadurch nach Ablauf der Bewährungszeit so gestellt, als wäre die Strafaussetzung widerrufen worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15, StV 2016, 562; vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08, insoweit nicht abgedruckt in wistra 2009, 271; Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92, wistra 1993, 144;… siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1240). - KG, 10.09.2012 - 2 Ws 55/12
Straferlass während Ermittlungsverfahren
Der Straferlass setzt voraus, dass sich das Gericht die Überzeugung verschafft hat, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung endgültig fehlen (vgl. BGH NStZ 1993, 235; OLG Hamm NStZ 1998, 478; OLG Düsseldorf VRS 89, 365;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 56g Rdn. 1) und insbesondere auch innerhalb des Zeitraums nach Ablauf der Bewährungszeit, während dessen der Widerruf noch zulässig wäre, nicht mehr eintreten können (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1989, 178).Denn wenn aufgrund eines anhängigen Strafverfahrens der Verdacht besteht, dass ein Widerrufsgrund nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB vorliegt, ist die Entscheidung über den Straferlass vorübergehend - gegebenenfalls bis zum Abschluss des neuen Strafverfahrens - zurückzustellen, damit Täterschaft und Schuld in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise festgestellt werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 235; OLG Hamm NStZ 1998, 478; OLG Düsseldorf VRS 89, 365; OLG Schleswig SchlHA 2007, 276; Senat…, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 Ws 580-583/11 - Fischer, StGB 59. Aufl., § 56g Rdn. 2;… Stree, a.a.O., § 56g Rdn. 1).
- BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe
Die Kammer hat bei der Gesamtstrafenbildung erkennbar auch die Härten besonders gewichtet, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, daß er nach Ablauf der Bewährungszeit - ohne daß ein Widerrufsgrund gemäß § 56 f StGB gegeben wäre - durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (BGHR StGB § 55 I Einbeziehung 2; vgl. auch BVerfG wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330). - BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
Betrug (Individualisierung einzelner Taten bei Serienstraftaten); nachträgliche …
c) Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 3. März 2009 darauf hin, dass im Fall des Bestehens einer Gesamtstrafenlage mit der zu a) erörterten Vorverurteilung bei der Bildung der Gesamtstrafe das Spannungsverhältnis zwischen § 55 StGB und § 56g StGB zu würdigen ist (dazu BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 2;… BGH aaO Rdn. 4). - BGH, 14.02.2019 - 4 StR 283/18
Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine …
- BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
Beweiswürdigung (sexueller Missbrauch; Widerspruch von schriftlichem …
- OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 3 Ws 685/07
- OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16
Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; …
- OLG Dresden, 20.01.2022 - 2 Ws 373/21
Widerruf einer Strafaussetzung nach § 56f StGB ; Widerruf und …
- BGH, 22.11.2001 - 1 StR 488/01
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Einbeziehung
- KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13
Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger …
- KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14
Bewährungswiderruf wegen Auslandstat
- KG, 18.12.2013 - 2 Ws 594/13
Widerruf wegen einer mit Geldstrafe geahndeten Tat
- BGH, 03.07.2012 - 4 StR 191/12
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung von Strafen nach Ablauf …
- OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
- BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung …
- KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13
Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der …
- OLG Zweibrücken, 07.07.2000 - 1 Ws 324/00
Konkurs; Steuerhinterziehung; Bewährungszeit; Bewährung; Strafaussetzung; …
- OLG Nürnberg, 02.12.1998 - Ws 1507/98
Zulässigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung ; Möglichkeit der …
- OLG Oldenburg, 11.09.1998 - 1 Ws 475/98
Die fehlenden Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung als …
- BGH, 10.12.1996 - 4 StR 599/96
Voraussetzungen der Aufhebung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 1 Ws 207/97
- BGH, 06.09.1994 - 5 StR 288/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug
- LG Magdeburg, 04.10.2011 - 24 Qs 72/11
Gesamtstrafe: Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach Ablauf der …