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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1993 - 2 StR 534/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3314
BGH, 05.11.1993 - 2 StR 534/93 (https://dejure.org/1993,3314)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1993 - 2 StR 534/93 (https://dejure.org/1993,3314)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1993 - 2 StR 534/93 (https://dejure.org/1993,3314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr - Betäubungsmittel - Sachlicher Zusammenhang - Handeltreiben - Geringe Menge - OrgKG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 135
  • StV 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 05.11.1993 - 2 StR 534/93
    Diese seit Inkrafttreten des OrgKG als Verbrechen eingestufte Tat nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verbindet die beiden Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu einer Tat (siehe auch BGHSt 33, 4 ff. [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84] zu § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F.).

    Diese seit Inkrafttreten des OrgKG als Verbrechen eingestufte Tat nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verbindet die beiden Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu einer Tat (siehe auch BGHSt 33, 4 ff. [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84] zu § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG aF.).

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Auch der durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) geschaffene Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist im Verhältnis zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht als minder schwere Tat angesehen worden mit der Folge, dass eine Verklammerung mehrerer Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine jeweils teilidentische Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bejaht worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, StV 1997, 471; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, aaO).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auch der durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) geschaffene Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist im Verhältnis zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht als minder schwere Tat angesehen worden mit der Folge, dass eine Verklammerung mehrerer Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine jeweils teilidentische Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bejaht worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, StV 1997, 471; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, aaO).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    In späteren Entscheidungen ist sodann ohne nähere Begründung von einer sozialethischen Vergleichbarkeit der Straftatbestände des § 29a und des § 30 BtMG ausgegangen worden (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135 und vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Denn beim (Haupt-)Täter verbindet eine Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zwei zu dessen Verwirklichung vorgenommene Einfuhrfahrten zu einer Tat; eine Entklammerung findet insofern nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; hiervon abweichend für Fälle einer Überschneidung von Übernahme neuer Betäubungsmittel und Zahlung der früher gelieferten Drogen: BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Von Tateinheit zwischen den Tatbeständen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 und des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ist auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 5. November 1993 (2 StR 534/93 = StV 1994, 84) ohne weiteres ausgegangen.
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 213/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen:

    Während der 1. und 2. Strafsenat sowie der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Tateinheit durch Klammerwirkung angenommen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1996 ? 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 380/17 Rn. 4; Urteil vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; Beschluss vom 5. November 1993 ? 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; offen gelassen in Urteil vom 22. August 2012 ? 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd in Beschluss vom 24. Oktober 2013 ? 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 ? 4 StR 223/13 Rn. 9 ff.; vom 6. Dezember 2017 ? 4 StR 395/17 Rn. 3), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2011 ? 3 StR 3/11; vom 6. Februar 2014 ? 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 380/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zeitnaher Umtausch nicht als

    Die einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verbindet die beiden Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu einer Tat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135 und vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Umtausch von Betäubungsmitteln;

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die zunächst gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (BGH NStZ 2005, 232 und 1994, 135 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 43, 252, 259).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Während der 1. und der 2. Strafsenat ebenso wie der erkennende Senat entschieden haben, dass in diesen Fällen eine einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17, juris Rn. 3 (dort offengelassen); vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, juris Rn. 9 ff.; Beschlüsse vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; offengelassen in BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris).
  • BGH, 23.10.2014 - 4 StR 377/14

    Verfall (Anforderungen an die Anordnung im Urteil); unerlaubtes Handeltreiben mit

    Gemäß § 357 StPO erstreckt sich die Änderung des Schuldspruchs auf den Haupttäter, den Mitangeklagten A. S. Der infolge der Bewertungseinheit nur einmal verwirklichte Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die zweimalige Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zueinander in Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit

  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 395/17

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3209
BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,3209)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,3209)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,3209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und Tatversucht bei Taten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz - Zeitpunkt der Vollendung des Verbrechens der unerlaubten Vermittlung eines Kriegswaffengeschäfts - Einfluss der zivilrechtlichen Beurteilung des Vertrages über den ...

  • rechtsportal.de

    KWKG § 4a Abs. 1, § 22a Abs. 1 Nr. 7; StGB § 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Danach ist entscheidend, ob der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 f. = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; vgl. ferner BGHR a.a.O. Vertragsabschluß 1 sowie Versuch 2; ebenso BayObLG NJW 1991, 855 f.).

    Für die Frage, ob die Schwelle zum Versuch überschritten ist, kommt es nicht darauf an, ob all die Angaben, die § 5 a Abs. 1 der 2. DVO zum KWKG für einen Genehmigungsantrag vorschreibt, hätten gemacht werden können (vgl. BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1).

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einer der Verteidiger unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Bestimmtheit der Strafnorm und deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 25, 269, 285; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 1993, 1909, 1910; 1911) gegen die hier angewendeten Vorschriften erhoben hat (ebenso BGH NStZ 1983, 172).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch das Verbrechen der unerlaubten Vermittlung eines Kriegswaffengeschäfts erst dann vollendet, wenn es - im Sinne einer tatsächlichen Einigung - zum Vertragsabschluß gekommen ist; das gilt unabhängig davon, ob der angestrebte Vertrag nach § 134 BGB nichtig wäre (BGH NStZ 1983, 172 sowie BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Nachweis 1; ebenso Steindorf in Erbs/Kohlhaas, StrNebenG § 22 a KWKG Anm. 2 g).

  • BGH, 05.05.1976 - 3 StR 111/76

    Vortäuschen der Bereitschaft zur Mitwirkung beim Absatz von Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Doch spricht, wie dem Generalbundesanwalt und der Verteidigung zuzugeben ist, vieles dafür, daß die Vollendung eines Verbrechens nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 4 a Abs. 1 KWKG jedenfalls dann ausscheidet, wenn sich der Vertrag auf Kriegswaffen bezieht, die überhaupt nicht existieren und die nach dem Willen zumindest eines der Beteiligten auch nicht entstehen sollen, wenn also eine der Vertragsparteien keine ernsthafte Bereitschaft zur Lieferung oder Abnahme solcher Waffen hat (vgl. dazu Pottmeyer, KWKG 1991 § 4 a Rdn. 17, 21, § 22 a Rdn. 139; zum vorgetäuschten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 StR 437/87).
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 75/87

    Vollendung beim Erwerb von Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch das Verbrechen der unerlaubten Vermittlung eines Kriegswaffengeschäfts erst dann vollendet, wenn es - im Sinne einer tatsächlichen Einigung - zum Vertragsabschluß gekommen ist; das gilt unabhängig davon, ob der angestrebte Vertrag nach § 134 BGB nichtig wäre (BGH NStZ 1983, 172 sowie BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Nachweis 1; ebenso Steindorf in Erbs/Kohlhaas, StrNebenG § 22 a KWKG Anm. 2 g).
  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Doch spricht, wie dem Generalbundesanwalt und der Verteidigung zuzugeben ist, vieles dafür, daß die Vollendung eines Verbrechens nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 4 a Abs. 1 KWKG jedenfalls dann ausscheidet, wenn sich der Vertrag auf Kriegswaffen bezieht, die überhaupt nicht existieren und die nach dem Willen zumindest eines der Beteiligten auch nicht entstehen sollen, wenn also eine der Vertragsparteien keine ernsthafte Bereitschaft zur Lieferung oder Abnahme solcher Waffen hat (vgl. dazu Pottmeyer, KWKG 1991 § 4 a Rdn. 17, 21, § 22 a Rdn. 139; zum vorgetäuschten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 StR 437/87).
  • BayObLG, 31.01.1989 - RReg. 4 St 244/88

    Versuchsbeginn; Verbrechen; Vermittlung; Auslandsgeschäft; Kriegswaffen;

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Danach ist entscheidend, ob der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 f. = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; vgl. ferner BGHR a.a.O. Vertragsabschluß 1 sowie Versuch 2; ebenso BayObLG NJW 1991, 855 f.).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 625/89

    Erwerb von Kriegswaffen: Versuch der Vermittlung eines Vertrages ohne die

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Das war, wie das Landgericht zutreffend ausführt, spätestens bei der am 17. Juli 1991 in Landshut getroffenen Absprache der Fall: Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt wurde das Stadium der Sondierung, ob auf beiden Seiten Vertragsbereitschaft bestehe, sowohl objektiv als auch in der Vorstellung der Angeklagten überschritten (anders verhielt es sich in dem Fall, den der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89 - entschieden hat).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einer der Verteidiger unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Bestimmtheit der Strafnorm und deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 25, 269, 285; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 1993, 1909, 1910; 1911) gegen die hier angewendeten Vorschriften erhoben hat (ebenso BGH NStZ 1983, 172).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einer der Verteidiger unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Bestimmtheit der Strafnorm und deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 25, 269, 285; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 1993, 1909, 1910; 1911) gegen die hier angewendeten Vorschriften erhoben hat (ebenso BGH NStZ 1983, 172).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Handlungen der Angeklagten, die auf die Vermittlung eines Auslandsgeschäfts über Kriegswaffen zielten, das Versuchsstadium noch nicht erreicht hatten; denn es lag noch kein bindendes Vertragsangebot über die Lieferung vor, das alle wesentlichen für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthielt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93, NStZ 1994, 135, 136; Beschluss vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88, BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 2).

    Sie hatten in zumindest stillschweigender Übereinkunft den unbedingten Entschluss gefasst, als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) den in den wesentlichen Grundzügen bereits konkretisierten Kaufvertrag über die Kampfflugzeuge zu vermitteln (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93, aaO; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Nr. 7 Vermitteln 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - III-1 Ws 391/06, NStZ 2007, 647, 648; MüKoStGB/Heinrich, 2. Aufl., § 22a KWKG Rn. 87).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06

    Bindendes Angebot als Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen versuchten

    b) Eine Straftat gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 7 KWKG ist erst mit dem Abschluss des Vertrages vollendet (BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Vertragsabschluss 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1993 - 1 StR 339/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9576
BGH, 27.07.1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,9576)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 62 (Ls.)
  • NStZ 1994, 135
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.03.2023 - AK 10/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Für die Vollendung ist der tatsächliche Abschluss des Überlassungsvertrages erforderlich, selbst wenn der Vertrag nach § 134 BGB nichtig sein sollte (BGH, Urteil vom 27. Juli 1993 - 1 StR 339/93, BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Vertragsschluss 1; Steindorf/Heinrich, Waffenrecht, 11. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 23 mwN; MüKoStGB/Heinrich, 4. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 90 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.08.1993 - 1 Ws 187/93   

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https://dejure.org/1993,2831
OLG Karlsruhe, 05.08.1993 - 1 Ws 187/93 (https://dejure.org/1993,2831)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.1993 - 1 Ws 187/93 (https://dejure.org/1993,2831)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 1993 - 1 Ws 187/93 (https://dejure.org/1993,2831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentlicher Beweis; Asyl; Bescheinigung; Vorläufige; Falsche Personalien; Falschbeurkundung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 271

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 291
  • NStZ 1994, 135
  • NStZ 1995, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Das trifft für die Personalangaben in der Bescheinigung nach § 20 Abs. 4 AsylVfG a.F. nicht zu (a.A. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135; OLG Hamm JMBl. 1989, 248).

    Aus dieser Zweckbestimmung kann aber nicht gefolgert werden, daß der Bescheinigung in bezug auf die Personalangaben die für die Anwendung von § 271 StGB erforderliche gesteigerte Beweiskraft zukommt (a.A. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135; OLG Hamm JMBl. 1989, 248).

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    a) Dies trifft nach verbreiteter Auffassung auf die Bescheinigung nach § 63 AsylVfG zu (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135; Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht, Diss.
  • OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 2 Ss 19/01

    Mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Bewirken

    Die in einer solchen Bescheinigung enthaltenen Personalangaben genießen keinen öffentlichen Glauben; sie unterfallen damit nicht dem strafrechtlichen Schutz nach § 271 StGB (so schon OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135), und zwar aus folgenden Gründen:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2007 - 11 N 3.06

    Frage der Falschbeurkundung bei unklarer Staatsangehörigkeit und

    Insofern ist mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16. April 1996 - 1 StR 127/96 -, BGHSt 42, 131 ff. = NJW 1996, 2170, 2171; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135; a. A. noch zur Bescheinigung nach § 20 AsylVfG aF der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95 -, in Juris) jedoch davon auszugehen, dass die Bescheinigung nach § 63 AsylVfG als solche eine öffentliche Urkunde darstellt und sich der öffentliche Glaube auch auf die Beurkundung der Identität des Antragstellers erstreckt.
  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
    Ist eine behördliche Überprüfung offenkundig noch nicht möglich, wird hingegen die besondere Beweiskraft im Sinne von § 271 StGB abgelehnt, etwa bei einer durch Behörden ausgestellten vorläufigen Bescheinigung eines Asylantrages (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135 [OLG Karlsruhe 05.08.1993 - 1 Ws 187/93] ; OLG Brandenburg StV 2002, 311, 312).
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