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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93   

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https://dejure.org/1993,4115
BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,4115)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1993 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,4115)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1993 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,4115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung - Tatbestandsalternative - Schwerer Raub - Strafzumessung - Tateinheit - Gleichzeitigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2034
  • NStZ 1994, 284
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 424/77

    Mitführen eines Werkzeugs mit dem Ziel der gewaltsamen Wegnahme von Geld -

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
    Der 1. Strafsenat hatim Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - ohne nähere Ausführungen eine Verurteilung "wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Raub" nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB gebilligt.
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
    Der 2. Strafsenat ist in seinerEntscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1970, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
  • BAG, 05.12.1969 - 5 AZR 215/68

    Wehrpflicht - Betriebszugehörigkeit - EWG

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
    Der 2. Strafsenat ist in seinerEntscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1970, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1994 - 1 ARs 38/93   

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BGH, 04.01.1994 - 1 ARs 38/93 (https://dejure.org/1994,7865)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1994 - 1 ARs 38/93 (https://dejure.org/1994,7865)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1994 - 1 ARs 38/93 (https://dejure.org/1994,7865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geiselnahme - Nötigung - Konkurrenzen - Zwei-Personen-Verhältnis - Tod oder schwere Körperverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Dagegen hat der 1. Strafsenat in seinem Beschluß vom 4. Januar 1994 (1 ARs 38/94 = NStZ 1994, 284) eingewandt, daß das Vorliegen eines Tatbestandes nicht davon abhängig gemacht werden könne, ob (bei gleicher objektiver und subjektiver Tathandlung) das Opfer die Drohung mit dem Tode oder der schweren Körperverletzung mehr oder weniger ernst nimmt oder die Verwirklichung der Drohung als mehr oder weniger nahe bevorstehend empfindet.
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der

    Inzwischen haben der 1. Strafsenat (Beschluß vom 4. Januar 1994 - 1 ARs 38/93 -) und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Mitteilung des Vorsitzenden vom 10. Februar 1994 - 2 ARs 383/93 - über die Beschlußfassung dieses Senats vom 19. Januar 1994) mitgeteilt, daß die Rechtsprechung dieser Senate der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegensteht.
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 87/94

    Geiselnahme - Todesfolge - Vorsatz - Mord - Tateinheit

    Die Auffassung des 1. Strafsenats, daß der allgemeine Entführungstatbestand des § 237 StGB gegenüber dem qualifizierten Entführungstatbestand des § 239 b StGB die speziellere Vorschrift sei, erscheint wenig überzeugend, zumal er in Übereinstimmung mit dem 5. Strafsenat die Auffassung vertritt, daß im Verhältnis des allgemeinen Nötigungstatbestands des § 240 StGB zu § 239 b StGB das Gegenteil gelte, § 240 StGB also zurücktrete(Beschluß vom 4. Januar 1994 - 1 ARs 38/93;Urteil vom 2. März 1994 - 5 StR 494/93, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 ARs 3/94

    Gewaltverhältnis - Tätervorstellung - Außenwirkung - Subsidiarität

    Demgegenüber aber ist § 239 b StGB - entgegen dem Wortlaut - aus den im genannten Urteil dargelegten Gründen, insbesondere nach seinem Normzweck und aus Gründen der Gesetzessystematik, im Verhältnis zu §§ 177, 237 StGB als den spezielleren Bestimmungen nicht anwendbar (vgl. hierzu auch Antwort des Senats auf die Anfrage des 5. Senats, Beschluß vom 4. Januar 1994 - 1 ARs 38/93).
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