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   BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93   

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https://dejure.org/1994,1245
BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93 (https://dejure.org/1994,1245)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93 (https://dejure.org/1994,1245)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 (https://dejure.org/1994,1245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafgefangener - Äußerung - Meinungsfreiheit - Sanktion - Persönliche Ehre - Disziplinarvorschriften - Strafvollzugsgesetz - Strafgesetz - Vollzugsbediensteter - Beleidigung - Ehrenrührigkeit - Geordnetes Zusammenleben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1016
  • NStZ 1994, 357
  • StV 1994, 440
  • afp 1995, 533
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Die zusätzlichen Beschränkungen des Freiheitsrechts durch die Disziplinarvorschriften des Strafvollzugsgesetzes und die darauf gestützten Maßnahmen bedürfen, wenn Gegenstand der Ahndung eine Meinungsäußerung ist, gesonderter Prüfung am Maßstab des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 33, 1 [16 f.]).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Als grundrechtsbeschränkende Gesetze müssen diese Vorschriften ihrerseits im Lichte des von ihnen eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommen kann (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Das Bundesverfassungsgericht greift aber ein, wenn die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts in Frage steht, also wenn das Willkürverbot verletzt ist oder Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Als grundrechtsbeschränkende Gesetze müssen diese Vorschriften ihrerseits im Lichte des von ihnen eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommen kann (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).
  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe und strafähnliche Sanktionen begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbotes (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Dies sind Gründe für einen Fortbestand des Rechtsschutzinteresses auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 103, 44 ; 104, 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, ZfStrVo 1994, S. 242 ).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Sollte dem Beschluss des Landgerichts die Auffassung zu entnehmen sein, auf eine Prüfung der Vereinbarkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen komme es nicht an, weil jede mit konkret vereinbarten Gegenleistungen verbundene Hilfstätigkeit für Mitgefangene grundsätzlich schon im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr subkultureller Abhängigkeiten einen disziplinarisch zu ahndenden Pflichtverstoß darstelle, so könnte diese Annahme - unabhängig von der Frage, inwieweit sie inhaltlich tragfähig ist - die getroffene Entscheidung schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Gericht nur die von der Anstalt tatsächlich verhängte Disziplinarmaßnahme einschließlich der dazugehörigen Ermessensausübung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ), nicht dagegen eigene Disziplinargewalt auszuüben hatte.
  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 9/12

    Personenhandelsgesellschaft: Auslegung einer Nachfolgeklausel

    Allein ein etwaiger Missbrauch der Adoption oder eine von vornherein fehlende sittliche Rechtfertigung der Adoption genügen aber nicht, um die Annahme gegen den Willen des Angenommenen aufzuheben; § 1771 Satz 1 fordert für eine Aufhebung aus wichtigem Grund sowohl einen Antrag des Annehmenden als auch des Angenommenen (BGHZ 103, 12 [juris Rz. 10]; OLG Schleswig, NJW 1995, 1016 [juris Rz. 8]; Frank in Staudinger, BGB, 2007, § 1771 Rz. 12; Maurer in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 1771 Rz. 10 und 13).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Zwar hat es nicht ausdrücklich erörtert, daß die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.), doch zeigen seine Erwägungen, daß es diesen Umstand der Sache nach Rechnung getragen hat, zumal es die Angeklagte nur mit einer mäßigen Geldstrafe belegt hat, obgleich diese die Tat während einer laufenden Bewährungszeit aus einer Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Besetzung einer Botschaft im Rahmen einer PKK-Aktion begangen hatte.
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Grundgesetzes enthält nicht nur den verfassungsrechtlichen Maßstab für die Beurteilung, ob eine Meinungsäußerung erlaubt oder verboten ist, sondern verlangt auch bei der Zumessung der Sanktion für eine verbotene Meinungsäußerung Beachtung (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f).
  • BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Ebensowenig hat es berücksichtigt, dass bei der Feststellung der Schuldhaftigkeit einer Zuwiderhandlung gegen Verhaltenspflichten auch der Anlass der Zuwiderhandlung, einschließlich vorausgegangenen Verhaltens der Vollzugsbediensteten, zu prüfen und in die Bewertung einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 299/02

    Betätigung für eine verbotene Organisation; Vereinsverbot; PKK; Auslegung einer

    Für den Fall einer erneuten Verurteilung weist der Senat wegen der insoweit nicht völlig bedenkenfreien Begründung des Strafausspruchs darauf hin, daß auch bei der Strafzumessung die wertsetzende Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit beachtet werden muß (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04

    Anspruch auf Neuberechnung von Honorarforderungen eines Facharztes für

    Dieser beinhaltet die Notwendigkeit einer Abwägung aller sich nach Klärung des Sachverhaltes ergebenden Umstände des Einzelfalles (vgl. auch BVerfG, NJW 1995, 1016).
  • OLG Nürnberg, 06.07.2011 - 2 Ws 57/11

    Disziplinarverfahren im Strafvollzug: Recht des Strafgefangenen auf einen

    Ungeachtet des repressiven Charakters der dem Schuldprinzip unterliegenden Disziplinarmaßnahmen liegt der eigentliche Zweck des vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahrens darin, die Voraussetzungen eines auf die Ziele des § 2 StVollzG gerichteten Vollzugs zu sichern (BVerfG NStZ 1994, 357, 358).
  • KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19

    Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner

    Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, juris Rdnr. 10, 11.
  • OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 4 Ws 184/10

    Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangenen: Beleidigung eines

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