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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94   

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https://dejure.org/1994,2334
BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94 (https://dejure.org/1994,2334)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1994 - 2 StR 102/94 (https://dejure.org/1994,2334)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 (https://dejure.org/1994,2334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung - Beweismittel - Glaubwürdigkeit - Zeuge - Exploration - Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 245, § 244 Abs. 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 400
  • StV 1994, 358
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 594/92

    Steuerhinterziehung wegen Geltendmachung von Spenden die über einen auf den

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Die Beurteilung einer Person und deren Verhalten durch einen Sachverständigen setzt nicht notwendig deren psychologische Exploration voraus (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1993 - 2 StR 355/93; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Anhörung von Sachverständigengutachtern

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Anhaltspunkte dafür, daß der Sachverständige zur Erstattung des Gutachtens ohne weitere Vorbereitung nicht in der Lage gewesen wäre - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausführt - und aus diesem Grunde kein präsentes Beweismittel war (vgl. BGHSt 6, 289, 291), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Die Beurteilung einer Person und deren Verhalten durch einen Sachverständigen setzt nicht notwendig deren psychologische Exploration voraus (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1993 - 2 StR 355/93; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Ein Sachverständiger hat zunächst in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77).
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. März 1999 - 8 A 467/96.A -, die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - zurückgewiesen; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 25 A 4144/96.A -, jeweils zur Glaubwürdigkeit eines behaupteten Vergewaltigungsopfers unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064; Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 und Beschluss vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Dementsprechend ist etwa im Strafrecht anerkannt, daß die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen "ureigene Aufgabe" des Gerichts - vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 - sowie "das Recht und die Pflicht des Tatrichters" - vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064 - ist und seit jeher zum "Wesen richterlicher Rechtsfindung" - vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400 - gehört.

    Die weitere Frage, "ob ein frauenpsychologisches Gutachten zur Würdigung der Glaubhaftigkeit ungeeignet ist", ist bei enger Auslegung der gewählten Formulierung einer grundsätzlichen Klärung schon deshalb nicht zugänglich, weil es grundsätzlich geklärt ist (und ausweislich der Ausführungen auf Seite 12 oben der Antragsschrift von den Klägern auch selbst angenommen wird), daß unmittelbarer Gegenstand eines solchen Gutachtens die Glaubwürdigkeit der begutachteten Person, vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400; zu Angeklagten und Zeugen im Strafprozeß: Dippel, aaO, S. 29 m.w.N., S. 46; Rasch, aaO, S. 262; siehe auch zur Differenzierung von Glaubwürdigkeit des Zeugen und Glaubhaftigkeit der Aussage: BGH, Urteil vom 13. März 1991 - IV ZR 74/90 -, NJW 1991, 3284, nicht aber die Glaubhaftigkeit der von ihr bekundeten Umstände ist.

  • BGH, 06.07.2011 - 2 StR 124/11

    Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen, präsenten Zeugen (Umdeutung in

    Denn im Hauptverhandlungstermin vom 23. Juni 2010 war eine neue prozessuale Situation eingetreten; da die Staatsanwaltschaft die Sachverständigen Prof. Dr. S. und Diplom-Psychologin G. zu diesem Termin geladen hatte und sie erschienen waren, war der Beweisantrag nunmehr nach § 245 Abs. 2 StPO zu beurteilen, der den Katalog der sachlichen Ablehnungsgründe bei präsenten Beweismitteln bewusst enger fasst und die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen wegen eigener Sachkunde nicht zulässt (BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. März 1999 - 8 A 467/96.A -, die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - zurückgewiesen; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 25 A 4144/96.A -, jeweils zur Glaubwürdigkeit eines behaupteten Vergewaltigungsopfers unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064; Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 und Beschluss vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94   

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https://dejure.org/1994,3061
BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94 (https://dejure.org/1994,3061)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1994 - 5 StR 160/94 (https://dejure.org/1994,3061)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 (https://dejure.org/1994,3061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 400
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1994 - 5 StR 58/94

    Rüge der unzureichenden Bewertung der Schuldfähigkeit eines zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94
    Soweit Fassungsmängel des Urteils ihren Ursprung etwa in Fehlleistungen bei der Verwendung eines Computers haben sollten, ist darauf hinzuweisen, daß die die Urteilsurkunde unterzeichnenden Richter den Urteilsinhalt verantworten (vgl.Senatsbeschluß vom 16. März 1994 - 5 StR 58/94 -).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Anerkannt ist, dass jegliche Verweisungen und Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils unzulässig sind, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3) und dass eine übersichtliche Darstellung und Gliederung geboten ist (BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 -, zitiert nach juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Neben einem klaren sprachlichen Ausdruck dient die Gliederung der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

    Ein klarer sprachlicher Ausdruck dient ebenso wie eine Gliederung der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 321, 322).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Ein klarer sprachlicher Ausdruck dient - wie eine Gliederung - der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400; vgl. auch Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 341/04

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Punktesachen

    Der Senat merkt an: In sogenannten Punktesachen empfiehlt es sich, bereits bei den Feststellungen zur Sache die einzelnen Taten durch eigene Gliederungsnummern zu kennzeichnen und diese in den folgenden Abschnitten, also in der Beweiswürdigung, in der rechtlichen Würdigung und in der Begründung der Strafzumessung durchgängig zu verwenden (vgl. BGH NStZ 1994, 400; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72).
  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 35/04

    Revision

    Angesichts der Fassung der Urteilsgründe weist der Senat auf die Entscheidungen BGH NStZ 1994, 400 und BGH bei Kusch NStZ 1997, 72 (Nr. 17) hin.
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95

    Anforderungen an die Urteilsgründe - Sogenannte Punktesachen

    Zudem wird es sich in Punktesachen stets empfehlen und die genannte Darstellungsweise fördern, die Einzelfälle mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung und bei der Strafzumessung gleichermaßen kennzeichnet (vgl. auch BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 417/95

    Anmerkung zum Umfang zu den Urteilsgründen bei vielfacher gleicherförmiger

    Zudem wird es sich in Punktesachen stets empfehlen und die genannte Darstellungsweise fördern, die Einzelfälle mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung und bei der Strafzumessung gleichermaßen kennzeichnet (vgl. auch BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95

    Zur Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland - Anforderungen an die

    Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 27.04.1994 - 5 StR 152/94

    Vielzahl von Einzelfällen - Auflistung - Nummerierung

    Zudem wird es sich in Sachen mit vielen Einzelfällen regelmäßig empfehlen, in den Feststellungen eine urteilseigene Durchnumerierung vorzunehmen (statt allein auf Gliederungen der Anklageschriften Bezug zu nehmen) und diese Numerierung in den nachfolgenden Urteilsabschnitten (Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung, Sanktionsfindung) beizubehalten (vgl. BGH, Beschluß vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 -).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95

    Anforderungen an die Übersichtlichkeit eines Urteils gegen mehrere Angeklagte mit

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.01.1994 - 510 Qs 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9014
LG Berlin, 25.01.1994 - 510 Qs 3/94 (https://dejure.org/1994,9014)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.01.1994 - 510 Qs 3/94 (https://dejure.org/1994,9014)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 510 Qs 3/94 (https://dejure.org/1994,9014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe eines Motors an den Bestohlenen gem. § 111k Strafprozeßordnung (StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 400
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 27.08.2001 - 2 Ws 165/01

    Strafverfahren; Beschlagnahme; Gewahrsam; Herausgabe von Gegenständen;

    Die Vertreter dieser Meinung verweisen zunächst zum einen darauf, dass es keine gesetzliche Zuständigkeitsregelung für das Gericht gibt (Hohendorf NStZ 1986, 498; LG Berlin NStZ 1994, 400; Hoffmann/Knierim NStZ 2000, 461; LG Kaiserslautern wistra 95, 291).
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