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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83   

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BGH, 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 (https://dejure.org/1994,2724)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 (https://dejure.org/1994,2724)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 (https://dejure.org/1994,2724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme der "Gefahr einer Strafverfolgung" gemäß § 55 Strafprozessordnung (StPO) - Voraussetzungen der Anordnung der Beugehaft und Kriterien für deren zeitliche Bemessung - Anfangsverdacht i.S.v. § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2839
  • NStZ 1994, 449
  • NStZ 1994, 499
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 28.10.1987 - 3 Ws 407/87
    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
    Auch die Berücksichtigung der Rechtsprechung, daß sich das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO auch auf solche Fragen erstreckt, deren wahrheitsgemäße Beantwortung für sich allein genommen zwar noch kein strafbares Verhalten des Zeugen belegt, die Antwort jedoch mittelbar ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude gegen den Zeugen darstellen kann (vgl. BGH StV 1987, 328; OLG Celle StV 1988, 99), führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Die Gefahr einer solchen mittelbaren Selbstbelastung setzt ebenfalls einen konkreten Bezug des Zeugen zu einem bestimmten Lebenssachverhalt voraus, dessen Tatsachen den Verdacht einer strafbaren Handlung beinhalten, wie etwa Fragen zur Urheberschaft eines Zeugen an einem Brief, in dem zu einem konkreten Sprengstoffanschlag zustimmend Stellung genommen worden war (vgl. BGH StV 1987, 328) oder Fragen zum äußeren Erscheinungsbild einer Angeklagten und zu einem möglichen Zusammentreffen mit ihr vor dem Zeitpunkt einer dieser angelasteten Straftat, wenn die mit der Angeklagten befreundete Zeugin sich durch deren Beantwortung - mittelbar - der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 138 StGB aussetzen würde (vgl. OLG Celle StV 1988, 99).

  • OLG Hamburg, 08.02.1984 - 1 Ws 26/84

    Strafverfolgungsgefahr; Rechtsfrage; Entscheidung des vernehmenden Gerichts;

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO setzt voraus, daß der Zeuge sich oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, wenn er bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Angaben machen müßte, die zumindest einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen würden (vgl. Dahs in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO § 55 Rdn. 8; Pelchen in KK 3. Aufl. StPO § 55 Rdn. 4; KMR-Paulus § 55 Rdn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner 41. Aufl. StPO § 55 Rdn. 7; Geerds in Festschrift für Ulrich Stock, 171, 174 f.; OLG Hamburg NJW 1984, 1635; enger: Peters, Strafprozeß, Lehrbuch, § 42 III 2 c, cc).

    Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht (vgl. Rieß, aaO, § 152 Rdn. 22) noch für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (Senatsbeschluß vom 25. März 1994 StB 3 und 4/94; OLG Hamburg NJW 1984, 1635; Dahs in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 55 Rdn. 8; KMR-Paulus § 55 Rdn. 9; Kleinknecht Meyer-Goßner § 55 Rdn. 7).

  • BGH, 25.03.1994 - StB 3/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Strafverfolgung - Möglichkeit - Zeuge

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
    Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht (vgl. Rieß, aaO, § 152 Rdn. 22) noch für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (Senatsbeschluß vom 25. März 1994 StB 3 und 4/94; OLG Hamburg NJW 1984, 1635; Dahs in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 55 Rdn. 8; KMR-Paulus § 55 Rdn. 9; Kleinknecht Meyer-Goßner § 55 Rdn. 7).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Für die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, S. 2839 ; BGH NStZ 1999, S. 415 ).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Gerade aufgrund des Umstands, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an relativ niedrige Anforderungen anknüpft, nämlich nicht mehr als einen Anfangsverdacht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 1994, 1 BJs 182/83, NStZ 1994, 499), kann sich aus dieser Tatsache allein nicht rechtfertigen, weitreichende Folgen für grundrechtlich geschützte Rechtspositionen auszulösen, die mit einer Publikation der bloßen Aufnahme eines solchen Verfahrens verbunden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. März 2005, I-16 U 114/04, zit. nach juris, Rn. 82; so auch Stumpf/Lamberti/Schmidt, a.a.O., S. 1641).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Als Abgrenzung zu den hierbei geforderten konkreten Tatsachen genügen (nur) bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten zur Annahme eines prozessual ausreichenden Anfangsverdachts nicht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94 -, juris, Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Gerade aufgrund des Umstands, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an relativ niedrige Anforderungen anknüpft, nämlich nicht mehr als einen Anfangsverdacht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 1994, 1 BJs 182/83, NStZ 1994, 499), kann sich aus dieser Tatsache allein nicht rechtfertigen, weitreichende Folgen für grundrechtlich geschützte Rechtspositionen auszulösen, die mit einer Publikation der bloßen Aufnahme eines solchen Verfahrens verbunden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. März 2005, I-16 U 114/04, zit. nach juris, Rn. 82; so auch Stumpf/Lamberti/Schmidt, a.a.O., S. 1641).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Ein Auskunftsverweigerungsrecht nach dieser Vorschrift setzt voraus, daß der Zeuge sich oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, wenn er bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Angaben machen müßte, die einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen würden (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 und 6; Dahs in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 55 Rdn. 10 m.w.N.; Pelchen in KK, StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Das Urteil verhält sich nicht zu den vom Zeugen insofern geltend gemachten Gründen, insbesondere nicht dazu, ob der Zeuge vorgebracht hat, bei einer wahrheitsgemäßen Aussage laufe er Gefahr, sich im Hinblick auf den Verdacht der Straftat einer falschen Verdächtigung selbst zu belasten, weil sich herausstellen könne, dass er bei seiner Einlassung als Angeklagter in dem gegen ihn geführten Strafverfahren eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt habe (vgl. zur Ungeeignetheit einer solchen Behauptung, bei Fehlen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für frühere Falschangaben ein Auskunftsverweigerungsrecht zu begründen, OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, NStZ-RR 2015, 49, 50; KK-StPO/Bader, 8. Aufl., § 55 Rn. 9 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4).
  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

    Die sichere Erwartung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ist nicht erforderlich, es genügt ein prozessual ausreichender Anfangsverdacht i.S. des § 152 Abs. 2 StPO, d.h. die (konkrete) Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (vgl.: BGH, Beschluss vom 01. Juni 1994 - StB 10/94 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13

    Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen

    Auf der anderen Seite muss jedoch bedacht werden, dass bloße Vermutungen oder rein theoretische Möglichkeiten der Selbstbelastung nicht ausreichend sind (BGH, Beschl. v. 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94 - NStZ 1994, 499, 500).

    Mit dieser bloßen Vermutung begibt man sich allerdings genau in den Bereich rein theoretischer Möglichkeiten, die nach § 55 StPO gerade keine Berücksichtigung finden können (BGH, Beschl. v. 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94 - NStZ 1994, 499, 500).

    Nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht nach § 152 StPO noch für ein - schon gar nicht in umfassender Form in Anspruch genommenes - Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Nicht ausreichend sind allerdings die bloße Vermutung oder die rein theoretische Möglichkeit einer Strafverfolgung (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.1994 - StB 10/94, Rn. 13, juris; KK-StPO/Senge StPO § 55, Rn. 4; Kleinknecht/N.-Goßner, 55. Aufl. § 55 Rn. 7; jeweils zu § 55; in: Wieczorek/Schütze/ Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 386, Rz. 6; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35, Rn. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

  • KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11

    Auskunftsverweigerungsrecht: Beugehaft wegen Aussageverweigerung eines wegen

  • OLG Koblenz, 10.12.2007 - 2 Ws 618/07

    Voraussetzungen eines unmittelbar aus der Verfassung herzuleitenden

  • BGH, 25.02.1998 - StB 2/98

    Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben

  • OVG Saarland, 03.08.2005 - 3 Q 10/05

    Umweltrecht - Führen Sanierungsanordnungen zu einer Selbstbelastung?

  • OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10

    Strafverfahren: Gefahr der Strafverfolgung als Voraussetzung eines

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13

    Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
  • LG München II, 22.03.2006 - 11 O 4865/04
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2710
BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94 (https://dejure.org/1994,2710)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94 (https://dejure.org/1994,2710)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94 (https://dejure.org/1994,2710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 449
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94
    Therapieunwilligkeit allein vermag in aller Regel einen Erfolg der Entziehungsbehandlung nicht von vornherein auszuschließen (BGH NStZ 1991, 126, 127) [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90].
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 123/87

    Verstoß gegen den Zweifelssatz bei der Anordnung zur Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Abs. 2 StGB nur dann unterbleiben darf, wenn ein Erfolg der Therapie zweifelsfrei ausgeschlossen erscheint, nicht aber bereits, wenn das Ergebnis ungewiß ist (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 1).
  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 2 Rev 8/18

    Strafurteil wegen Drogen im Straßenverkehr: Anforderung an die Feststellung

    Die Entscheidung über eine - wie hier mit dem aufgehobenen landgerichtlichen Urteil vom 28. September 2017 nahe liegend erfolgte - Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen negativer Legalprognose nach § 56 Abs. 1 StGB und die für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erforderliche Prognose, ein Angeklagter werde auf Grund eines Hangs zu übermäßigem Drogenkonsum erhebliche rechtwidrige Taten begehen (§ 64 S. 1 StGB), beruhen grundsätzlich auf im Wesentlichen gleichen prognostischen Gesichtspunkten (vgl. BGH in NStZ 1994, 449; ständige Rechtsprechung auch des Senats, vgl. Beschluss vom 22. März 2012, Az.: 2- 53/11 (REV)).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Danach wäre die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Strafaussetzung unzulässig, wenn zwischen der Aussetzungsfrage und der Verhängung der Maßregel nach den §§ 69, 69 a StGB (wegen charakterlicher Mängel) eine untrennbare Wechselbeziehung bestünde oder wenn beiden Entscheidungen im wesentlichen inhaltsgleiche Erwägungen zugrunde lägen und deshalb ohne die Gefahr von Widersprüchen eine selbständige Prüfung allein des angefochtenen Teils nicht möglich wäre (vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGH NStZ 1994, 449; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 1; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Stuttgart MDR 1997, 382, 383).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Da aber die Gefährlichkeitsprognose des § 64 StGB auf denselben Gesichtspunkten wie die Legalprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB beruht, ist eine rechtlich und tatsächlich selbstständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht möglich (BGH NStZ-RR 2012, 203, OLG Köln, NStZ-RR 1997, 360; OLG München NStZ-RR 2009, 49 - Erforderlich ist eine Täterprognose, die auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB (OLG München aaO; BGH NStZ 1994, 449).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 437/09
    Die Ausgangslage ist anders als diejenige, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2004 (Anmerkung des Senats: richtig 27.04.1994), der in NStZ 1994, 449 abgeheftet ist, zugrundeliegt.".

    Jedenfalls ist eine Rechtsmittelbeschränkung dann unwirksam, wenn bei einer auf die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung gestützten Revision die Entscheidung über die Nichtanwendung des § 64 StGB ausgeklammert wird und die Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung und über die Nichtanwendung des § 64 StGB hinsichtlich der insoweit jeweils erforderlichen Täterprognose auf denselben Gesichtspunkten beruhen ( BGH, Beschluss vom 27. April 1994, 2 StR 89/94; NStZ 1994, 449 f.).

  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB können jedoch in der Regel nicht voneinander getrennt werden (vgl. BGH NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 5 RVs 47/12

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Erforderlich ist mithin eine Täterprognose, die auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, NStZ 1994, 449).

    Eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung ist daher losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung im Regelfall nicht möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 449, OLG Hamm, NZV 2002, 383, 384; OLG München, NStZ-RR 2009, 10; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 360, 361; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 318 Rn. 25; Fischer, StGB, 59 Aufl., § 64 Rn. 29).

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18

    Gewichtung der Anlasstat bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Im Blick auf den untrennbaren Zusammenhang zwischen der Aussetzungsentscheidung und dem angestrebten Maßregelausspruch ist die Rechtsmittelbeschränkung insoweit unwirksam (vgl. zu § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; KKStPO/Gericke, 7. Aufl., § 344 Rn. 12).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 537/16

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Im Blick auf den damit gegebenen untrennbaren Zusammenhang zwischen der Aussetzungsentscheidung und dem angestrebten Maßregelausspruch ist die Rechtsmittelbeschränkung insoweit unwirksam (vgl. zu § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; KKStPO/Gericke, 7. Aufl., § 344 Rn. 12).
  • OLG Koblenz, 03.08.2017 - 1 OLG 4 Ss 105/17

    Revision: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

  • BGH, 08.07.2015 - 2 StR 139/15

    Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 55/05

    Strafaussetzung zur Bewährung (mangelnde Grundlage für eine positive Prognose)

  • KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Strafaussetzung: Nachprüfung

  • OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15

    Berufungsbeschränkung in Strafsachen: Unwirksamkeit der Beschränkung auf die

  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 5 RVs 106/14

    Erörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Feststellung einer

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

  • OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08

    Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung

  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 4 Ss 240/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Ausnahme vom Rechtsmittelangriff,

  • OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbleiben einer

  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 1 Ss 1/18

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit muss konkret festgestellt werden

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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2691
BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94 (https://dejure.org/1994,2691)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1994 - 2 StR 76/94 (https://dejure.org/1994,2691)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1994 - 2 StR 76/94 (https://dejure.org/1994,2691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 449
  • StV 1994, 468
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94
    In diesem Fall ist der Verteidiger, der die Äußerung niedergelegt hat, über seine Wahrnehmung bei der Unterredung mit dem Angeklagten zu vernehmen (BGHR StPO § 250 Satz 2 schriftliche Erklärung 2).
  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93

    Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer

    Auszug aus BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Tatrichter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 I Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 2, 3, 4; BGHR StGB § 266 Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB v. 1/Rechtsstaatsprinzip - Feststellungen 3).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Tatvorgangs

    Auszug aus BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Tatrichter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 I Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 2, 3, 4; BGHR StGB § 266 Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB v. 1/Rechtsstaatsprinzip - Feststellungen 3).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 369/00

    Absprachen im Strafprozeß (Zulässigkeit und Grenzen)

    Erklärungen des Verteidigers für den anwesenden Angeklagten, denen der Angeklagte nicht widerspricht, können dem Angeklagten selbst zugerechnet werden (vgl. BGH NStZ 1994, 449 = StV 1994, 468).
  • BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92

    Urteilsbegründung - Gleichartige Straftaten - Eindeutigkeit des Urteils

    Im übrigen wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf im Urteil mitgeteilt werden, auch fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGH StV 1991, 245; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1, 3, 4; BGHR StGB vor § 1 Rechtsstaatsprinzip Feststellungen 3; BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 und BGH, Beschluß vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94).
  • KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22

    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen

    Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, …
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94   

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https://dejure.org/1994,3701
OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94 (https://dejure.org/1994,3701)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.04.1994 - Ss 122/94 (https://dejure.org/1994,3701)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. April 1994 - Ss 122/94 (https://dejure.org/1994,3701)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 449
  • StV 1994, 421
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 05.03.1990 - 2 Ss 335/89
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94
    Ein Fall der fehlenden Zuständigkeit liegt namentlich dann vor, wenn ein Gericht das Verfahren abweichend vom vorgesehenen Verfahrensgang willkürlich vor sich eröffnet hat (BGH a.a.O. und ähnlich schon BGHSt 38, 172; OLG Frankfurt NStZ 1993, 250; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; diese Entscheidung entspricht der hier zu beurteilenden Konstellation).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94
    Ein Fall der fehlenden Zuständigkeit liegt namentlich dann vor, wenn ein Gericht das Verfahren abweichend vom vorgesehenen Verfahrensgang willkürlich vor sich eröffnet hat (BGH a.a.O. und ähnlich schon BGHSt 38, 172; OLG Frankfurt NStZ 1993, 250; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; diese Entscheidung entspricht der hier zu beurteilenden Konstellation).
  • OLG Frankfurt, 15.09.1992 - 3 Ss 362/91

    Strafrichter; Sachliche Zuständigkeit; Revisible Annahme; Einschlägige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94
    Ein Fall der fehlenden Zuständigkeit liegt namentlich dann vor, wenn ein Gericht das Verfahren abweichend vom vorgesehenen Verfahrensgang willkürlich vor sich eröffnet hat (BGH a.a.O. und ähnlich schon BGHSt 38, 172; OLG Frankfurt NStZ 1993, 250; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 292; diese Entscheidung entspricht der hier zu beurteilenden Konstellation).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.04.1994 - Ss 122/94
    Das Revisionsgericht hatte die Sache dann nach § 355 StPO an das zuständige Gericht zu verweisen (§ 6 StPO; BGHSt 38, 212; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 6 Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Nach den jeweiligen Sachverhalten konnte der genannte Grenzbereich bei einer sachgerechten Sanktionsprognose nicht erreicht werden (unerlaubter Betäubungsmittelerwerb zum Eigenkonsum und Diebstahl in einem besonders schweren Fall: OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; Sportlehrer versetzt einem 14- jährigen Schüler zwei kräftige Ohrfeigen: OLG Hamm StV 1995, 182 ; besonders schwerer Diebstahl durch einen nicht Vorbestraften: OLG Hamm StV 1996, 300 f.; gewerbsmäßiger Diebstahl von Rasierklingen im Wert von 2.500.--DM: OLG Köln StV 1996, 298 ; fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch Unaufmerksamkeit beim Linksabbiegen: OLG 0ldenburg NStZ 1994, 449 f.= StV 1994, 421 f.).

    Die Überlegung des Landgerichts macht aber den Hinweis notwendig, daß ein Abweichen von der insoweit fast einhelligen Rechtsprechung (OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588 ; OLG Köln StV 1996, 298 ; OLG Oldenburg NStZ 1994, 449 = MDR 1994, 1139 ; a.A. nur AG Höxter MDR 1994, 1139 ) und von der überwiegenden Meinung in der Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 3; Löwe-Rosenberg-Rieß a.a.O. Rdnr. 19 [Anh]; Katholnigg a.a.O. Rdnr. 3; wohl auch Kissel a.a.O. Rdnrn. 4, 5; jew. zu § 25 GVG ; Böttcher/Meyer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1993, 376, 377; Fischer NJW 1996, 1044 f.; Thomas DRiZ 1993, 217, 221; Neuhaus StV 1995, 212, 213) schon deshalb kein Indiz für die Annahme einer objektiven Willkür darstellt, weil der Gegenmeinung durchaus sachgerechte und bedenkenswerte Überlegungen zugrunde liegen (Bachem NW 1996, 207 [Anm. zu OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 = StV 1995, 238 f.; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137; Hohendorf NJW 1995, 1454 ff,; Fuhse NW 1995, 165 ff.).

  • OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97

    Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Verwahrungsbruchs in

    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege am 1.3.1993 entscheidet der Strafrichter, wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist (§ 25 Nr. 2 GVG), das (ungeschriebene) Zuständigkeitskriterium der "geringen Bedeutung der Strafsache" ist nach der Neufassung der Vorschrift entfallen (vgl. OLG Koblenz, StV 1996, 588 = MDR 1996, 1171; OLG Köln, StV 1996, 298 = NStZ-RR 1996, 178; OLG Hamm, StV 1996, 300 = MDR 1996, 733; OLG Oldenburg, StV 1994, 421 = NStZ 1994, 449; Kleinknecht/MeyerGoßner, § 25 GVG Rdnr. 3; Rieß, NStZ 1995, 376; Neuhaus, StV 1995, 212; a. A. AG Höxter, MDR 1994, 1139; Bachem,-NStZ 1996, 207; Fuhse, NStZ 1995, 165; Hohendorf, NJW 1995, 1454 [1457]; Siegismund/Wickern, wistra 1993, 136 [137]).

    Sache "wegen der Bedeutung" (OLG Oldenburg, StV 1994, 421 = NStZ 1994, 449) oder "wegen des Umfangs" (OLG Hamm, StV 1996, 300 = MDR 1996, 733) vor dem SchöffenGer.

  • OLG Koblenz, 23.05.1996 - 1 Ss 4/96
    Auf die Bedeutung der Sache kommt es nach der Neufassung der Vorschrift nicht mehr an (so OLG Oldenburg, StV 1994, 421 ; OLG Hamm StV 1995, 182 ; OLG Düsseldorf, StV 1995, 238, 239; LG Koblenz, StV 1995, 517, 518; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 25 GVG , Rdnr. 3; Fischer, NJW 1996, 1044; Rieß, NStZ 1995, 376, 377).
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