Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.1994

Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94   

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https://dejure.org/1994,806
BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94 (https://dejure.org/1994,806)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1994 - 3 StR 225/94 (https://dejure.org/1994,806)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94 (https://dejure.org/1994,806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse - Abweichung der Täterbeschreibung vom Aussehen des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 554
  • StV 1994, 580
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Die Urteilsausführungen werden nämlich den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.; 37, 157, 159 f.) aufgestellten Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse nicht gerecht.

    Auch hätte näher ausgeführt werden sollen, weshalb der Gutachter zu der Aussage derart hoher Wahrscheinlichkeit der Identität gelangt, obwohl nur der Einsatz von zwei und nicht wie im Sinne einer gewissen Standardisierung üblich von vier oder gar fünf Sonden (vgl. Kimmich/Spyra/Steinke NStZ 1990, 318, 319, 321; Keller JZ 1993, 103 [BGH 12.08.1992 - 5 StR 239/92] - Anmerkung zu BGHSt 38, 320) möglich war.

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 38, 320 im einzelnen dargelegt hat, muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die DNA-Analyse lediglich eine statistische Aussage enthält, die eine Würdigung aller Beweisumstände nicht überflüssig macht.

  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st.Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; BGH NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 15 Nr. 87 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st.Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; BGH NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 15 Nr. 87 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Die Urteilsausführungen werden nämlich den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.; 37, 157, 159 f.) aufgestellten Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse nicht gerecht.
  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88

    Beurteilung einer Zeugenaussage anhand der in der bei der Anzeigenaufnahme

    Auszug aus BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
    Mit einer solchen Abweichung muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 5).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Zwar hat das Tatgericht zu beachten, dass die (durch eine DNA-Analyse ermittelte) hohe Wahrscheinlichkeit einer Spurenverursachung durch den Angeklagten eine Würdigung aller Beweisumstände gerade mit Blick auf die bloß statistische Aussagekraft nicht überflüssig macht (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, NStZ 1994, 554, 555; vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; zur Vaterschaftsfeststellung BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - XII ZR 195/03, BGHZ 168, 79, 82 f.).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2557
BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,2557)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1994 - 1 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,2557)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 (https://dejure.org/1994,2557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens - Vorweggenommene Beweiswürdigung - Auslandszeuge - Vernehmungsverbot

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31; StPO § 244 Abs. 5

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 554
  • StV 1994, 633
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Soweit es um die Anwendung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO geht, hat die Kammer den tatsächlichen Kern ihrer maßgeblichen Erwägungen in kurzer, aber noch ausreichender Weise dargelegt (vgl. BGH StV 1994, 229).

    Der Senat sieht deshalb nach erneuter Überprüfung keinen Anlaß, von seiner bereits früher geäußerten Meinung abzuweichen(Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93 = StV 1994, 229, zur Veröffentlichung in BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93] vorgesehen; ebenso Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 85 und 106; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 244 Rdn. 43f; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 740).

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Auch insoweit wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer aber zu beachten haben, daß bei der Prüfung eines Aufklärungserfolges i.S.d. § 31 Nr. 1 BtMG auf den Zeitpunkt der erneuten Hauptverhandlung abzustellen ist (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt, daß der Fehler die Verfahrensführung beeinflußt und die Verfahrensbeteiligten gehindert hat, andere Anträge zu stellen (BGHSt 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 351 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Damit steht fest, daß ein von § 31 BtMG vorausgesetzter Aufklärungserfolg bis zum Ende der Hauptverhandlung insofern gerade nicht eingetreten ist (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

    Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des 5. Strafsenates, bei der Entscheidung über die Vernehmung eines Auslandszeugen seien die für den Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation nicht anwendbar(Beschluß v. 22. März 1994 - 5 StR 95/94 = StV 1994, 283).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 ), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der benannte Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 1994, S. 1484 f.; BGH, StV 1994, S. 283 f.; S. 635; NStZ 1994, S. 554 ; S. 593).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Zudem beachtet die Staatsanwaltschaft hierbei nicht, daß die Ladung des Zeugen Ha. im Ausland zu bewirken gewesen wäre und das Gericht deshalb im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens auch den (geringen) Beweiswert hätte berücksichtigen dürfen (vgl. § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 [BVerfG 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96]), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

    Eine Divergenz, wie sie der 1. Strafsenat im Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - annimmt, besteht nicht.
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94

    Beweisantrag - Auslandszeuge - Beweisantizipation - Aufklärungspflicht

    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist dabei - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Beweisantizipation nach Maßgabe der Aufklärungspflicht möglich, für welche nicht die von der Rechtsprechung speziell für den Augenschein aufgestellten Grenzen gelten (vgl. dazu BGH StV 1994, 229, 283; BGH, Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - eine Divergenz zwischen 1. und 5. Strafsenat besteht nicht: siehe Senatsbeschluß vom 7. September 1994 - 5 StR 478/94 -).
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