Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.08.1994

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94   

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https://dejure.org/1994,941
BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94 (https://dejure.org/1994,941)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1994 - 4 StR 348/94 (https://dejure.org/1994,941)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94 (https://dejure.org/1994,941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StPO § 344 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 585
  • StV 1994, 655
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Auch wenn dem Angeklagten, wovon das Landgericht ausgeht, "klar gewesen ist, daß man mit einer Bierflasche einen Menschen töten könne" (UA 17), so belegt dies nur das Wissen um die allgemeine Gefährlichkeit des Einsatzes dieses Tatwerkzeugs gegen den Kopfbereich eines Menschen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Unter diesen Umständen versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, daß der Angeklagte, auch wenn er die besondere Gefährlichkeit der gegen den Kopfbereich gerichteten Gewaltanwendung erkannte, einen möglichen tödlichen Ausgang in seine Überlegungen mit einbezogen und sich damit bewußt abgefunden hat (vgl. Senatsentscheidungenvom 22. März 1994 - 4 StR 110/94 - undvom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94

    Bedingter Vorsatz - Wollenselement - Einverständnis - Erfolgseintritt - Tatziel

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Unter diesen Umständen versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, daß der Angeklagte, auch wenn er die besondere Gefährlichkeit der gegen den Kopfbereich gerichteten Gewaltanwendung erkannte, einen möglichen tödlichen Ausgang in seine Überlegungen mit einbezogen und sich damit bewußt abgefunden hat (vgl. Senatsentscheidungenvom 22. März 1994 - 4 StR 110/94 - undvom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Auf die weiteren Bedenken, denen das angefochtene Urteil deshalb begegnet, weil es sich nicht zur Frage strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Mordes verhält, wozu nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1993 (BGHSt 39, 221) Anlaß bestand, kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Mithin unterliegt, da sich der Revisionsangriff gegen den Schuldspruch richtet, das Urteil in vollem Umfang der Nachprüfung(Senatsbeschluß vom 12. April 1994 - 4 StR 688/93).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 171/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Nach Lage der Dinge, wie sie sich insbesondere aus der Art der Tatwaffe und der Absicht des Angeklagten ergibt, damit "einen etwaigen Widerstand zu brechen" (UA 13), ging es ihm vielmehr allein darum, den Gastwirt "außer Gefecht zu setzen" (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Eine solche Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 10) [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88] hat das Landgericht hier nicht vorgenommen.
  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
    Es ist durchaus möglich, daß der Angeklagte alle Umstände kannte, die sein Vorgehen zu einer solchen lebensgefährdenden Behandlung machten, ohne sich in der konkreten Situation bewußt zu sein, daß sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 5 = § 212 Vorsatz, bedingter 10).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Auch wenn dem Angeklagten bewusst gewesen ist, dass man durch Würgen einen Menschen töten könne, belegt dies nur das Wissen um die allgemeine Gefährlichkeit eines solchen Angriffs gegen den Hals eines Menschen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. September 2015 - 2 StR 194/15, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 13 und vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41 mwN).

    Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte zwar alle Umstände kannte, ohne sich indes in der konkreten Situation bewusst zu sein, dass sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 539/87, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).

  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 317/17

    Schwere Körperverletzung (Abgrenzung der Tatbestandsvarianten: geistige Krankheit

    b) Die Strafkammer hat die Tatbestandsvariante des Siechtums im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 3, 2. Var. StGB dagegen tragfähig verneint, da ausweislich des angefochtenen Urteils nicht zu erwarten ist, dass sich das Krankheitsbild des Nebenklägers verschlechtert, er nach wie vor zu eigenständiger Lebensführung in der Lage ist und seine allgemeine Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 % gemindert ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, StV 1997, 188; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Siechtum 1).
  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Insbesondere bei der Erörterung der Frage, ob der Täter den Eintritt des als möglich erkannten Erfolges billigt, muß das Gericht sich mit der Persönlichkeit des Täters und allen für das Tatgeschehen bedeutsamen Umständen auseinandersetzen (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Liegen - wie hier - Umstände vor, die auf diese Möglichkeit hinweisen, muss sich der Tatrichter damit auseinander setzen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 41 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen (BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).
  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten

    Auch wenn dem Angeklagten - wovon das Landgericht ausgeht - "bewusst' gewesen ist, dass man mit einer Bierflasche einen Menschen töten könne, so belegt dies nur das Wissen um die allgemeine Gefährlichkeit des Einsatzes dieses Tatwerkzeugs gegen den Kopfbereich eines Menschen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41 mwN).

    Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte zwar alle Umstände kannte, ohne sich indes in der konkreten Situation bewusst zu sein, dass sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 539/87, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

    Im Grenzbereich zur bewußten Fahrlässigkeit bedarf jedoch die Feststellung des Willenselements einer umfassenden Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 166/01

    Tötungsvorsatz; dolus eventualis; Eventualvorsatz; Bewußte Fahrlässigkeit;

  • BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Hemmschwelle;

  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

  • BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Brandstiftung; Vorsatzbegriff (Willenselement)

  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 537/15

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Rücktritt: Rücktrittshorizont); Totschlag

  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 2/04

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewaltmittel);

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

  • BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; gefährliche Gewalthandlungen; Alkoholeinfluss;

  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00

    Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99

    Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Minder schwerer Fall; Körperverletzung mit

  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 298/99

    Dolus eventualis; Eventualvorsatz; Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung;

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95

    Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers -

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 306/96

    Bedingter Vorsatz bei Beginn des ersten geführten Angriffs für die Verwirklichung

  • BGH, 22.02.1996 - 4 StR 541/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 427/95

    Ernsthaftes Vertrauen - Vermutung - Messerstich mit großer Wucht - Tod des Opfers

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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94   

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https://dejure.org/1994,2896
BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94 (https://dejure.org/1994,2896)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1994 - 3 StR 204/94 (https://dejure.org/1994,2896)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1994 - 3 StR 204/94 (https://dejure.org/1994,2896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Radionuklidkosten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung - Ausreichende Begründung des Freispruchs des Angeklagten - Kenntnis von den Bestimmungen über die Abrechnung von Radionuklidkosten

  • rechtsportal.de

    StGB § 263

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, das heißt, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderung gestellt hat (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6 bis 7; st. Rspr.).

    Bei dem Vorwurf langjähriger betrügerischer kassenärztlicher Abrechnungspraxis kommt den Feststellungen zu den objektiven Umständen erhebliche Bedeutung für die Frage der Nachweisbarkeit der inneren Tatseite zu (vgl. BGH wistra 1992, 95 und wistra 1994, 22, 23; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; Senatsurteil vom 10. August 1994 - 3 StR 705/93).

  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 258/93

    Betrug eines Arztes durch unrichtige Abrechnungen - Täuschung über die Kosten der

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94
    Bei dem Vorwurf langjähriger betrügerischer kassenärztlicher Abrechnungspraxis kommt den Feststellungen zu den objektiven Umständen erhebliche Bedeutung für die Frage der Nachweisbarkeit der inneren Tatseite zu (vgl. BGH wistra 1992, 95 und wistra 1994, 22, 23; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; Senatsurteil vom 10. August 1994 - 3 StR 705/93).

    Es ist nicht entscheidend, ob die Angeklagten die allenfalls in der praktischen Anwendung schwierige, ihrem Wortlaut und Regelungsgehalt nach jedoch eindeutige Vorschrift des BMÄ '78 Kap. O II A 2 (vgl. BGH wistra 1994, 22, 23) tatsächlich gelesen haben.

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94
    Bei dem Vorwurf langjähriger betrügerischer kassenärztlicher Abrechnungspraxis kommt den Feststellungen zu den objektiven Umständen erhebliche Bedeutung für die Frage der Nachweisbarkeit der inneren Tatseite zu (vgl. BGH wistra 1992, 95 und wistra 1994, 22, 23; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; Senatsurteil vom 10. August 1994 - 3 StR 705/93).

    Die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird auch durch Bemühungen um eine praktikable Abrechnung nicht ohne weiteres ausgeschlossen (vgl. BGH wistra 1992, 95, 97 m.w.N.).

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94
    Bei dem Vorwurf langjähriger betrügerischer kassenärztlicher Abrechnungspraxis kommt den Feststellungen zu den objektiven Umständen erhebliche Bedeutung für die Frage der Nachweisbarkeit der inneren Tatseite zu (vgl. BGH wistra 1992, 95 und wistra 1994, 22, 23; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; Senatsurteil vom 10. August 1994 - 3 StR 705/93).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, das heißt, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderung gestellt hat (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6 bis 7; st. Rspr.).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, das heißt, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderung gestellt hat (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6 bis 7; st. Rspr.).
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, das heißt, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderung gestellt hat (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6 bis 7; st. Rspr.).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Zwar hat der Tatrichter im allgemeinen das äußere Tatgeschehen soweit wie möglich aufzuklären und in einer geschlossenen Darstellung diejenigen objektiven Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven oder zur subjektiven Tatseite nicht zu treffen vermag (vgl. BGH NJW 1980, 2423; 1991, 2094; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 7, 9, 10).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    3. Soweit das Landgericht den Angeklagten von dem Vorwurf der Werbung für pornographische Schriften, § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, freigesprochen hat, genügen die Urteilsgründe nicht den Anforderungen des § 267 StPO an ein freisprechendes Urteil (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8, 9, 10; jeweils mwN): a) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt (Freispruch aus tatsächlichen Gründen) oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar (Freispruch aus rechtlichen Gründen) erachtet worden ist.
  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

    Ohne Kenntnis dieser objektiven Gegebenheiten kann der Senat nicht beurteilen, ob die Annahme des Landgerichts, die 62.262,24 DM seien möglicherweise nur versehentlich ausbezahlt worden, frei von Rechtsfehlern ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 24. August 1994 - 3 StR 204/94).
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