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   OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94   

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https://dejure.org/1994,2424
OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94 (https://dejure.org/1994,2424)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.1994 - 2 Ws 137/94 (https://dejure.org/1994,2424)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 1994 - 2 Ws 137/94 (https://dejure.org/1994,2424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen die auferlegte Pflicht zur Anzeige jedes Wohnungswechsels; Begriff der Weisung; Zweck der Einwirkung auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten mit dem Ziel der Resozialisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 509
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 13.01.1972 - Ws 10/72
    Auszug aus OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94
    Diese Anordnung hatte allein den Zweck, die Überwachung des Verurteilten zu erleichtern (Kleinknecht, StPO, 31. Aufl. 1974, § 268 a Anm. 3; OLG Bamberg NJW 72, 2322, 323; vgl. auch Mrozynsky JR 83, 397, 402).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, das sich der Sache nach an die Entscheidung OLG Köln NStZ 1994, 509 hält, ohne diese zu erwähnen, handelt es sich bei der Anordnung im Bewährungsbeschluss, der Angeklagte habe während der Bewährungszeit jeden Wechsel der Wohnung und des - ersichtlich ständigen - Aufenthalts dem Gericht mitzuteilen, um eine Weisung im Sinne von § 56 c StGB; diese ist auch bestimmt genug, weil zu Missverständnissen keinen Anlass gebend.

    Da der Katalog der Weisungen nach § 56 c StGB nicht abschließend ist, ist eine entsprechende Anordnung als Weisung zulässig, sofern damit mehr erstrebt wird - nämlich Einflussnahme auf die künftige Lebensführung des Probanden - als eine reine Überwachung (für die Zulässigkeit einer solchen Anordnung als Weisung OLG Celle, Beschluss des 1. Strafsenats vom 19. August 2003 - 1 Ws 282/03 - OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenats vom 18. Dezember 1990 - 3 (s) Sbd 1 - 19/90 - ablehend insbesondere OLG Köln NStZ 1994, 509; siehe auch OLG Bamberg NJW 1972, 2322, 2323; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 56 c Rdnr. 3 a. E.; Schönke/Schröder/Stree, StGB 26. Aufl. § 56 c Rdnr. 6 a. E.).

  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

    Ob die Formulierung in dem Bewährungsbeschluss vom 30. April 2004, dass der Angeklagte jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich der Strafkammer schriftlich mitzuteilen habe, eine Weisung i.S.d. § 56c StGB darstellt (so LG Koblenz, Beschluss vom 3. April 2003, - 10 Qs 31/03 -, zit. nach juris; dagegen OLG Köln, NStZ 1994, 509; SK-Horn, StGB, § 56c Rn 5; S/S-Stree, StGB, 26. Aufl., § 56c Rn 6, weil dies nicht der Einwirkung auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten mit dem Ziel einer Resozialisierung diene), deren Aufhebung der Bf. beantragt hat, oder ob sie lediglich einen Hinweis auf eine Obliegenheit des Bf. enthält, damit er Nachteile infolge seiner Nichterreichbarkeit für das Gericht und öffentliche Zustellungen von Schriftstücken vermeiden kann, kann hier dahin gestellt bleiben.
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Die Auffassung, eine Meldeweisung sei keine Weisung nach § 56c StGB, denn sie bezwecke als solche keine Hilfestellung bei einer straffreien Lebensführung, sondern allein eine Erleichterung justizieller Aufgabenerfüllung (s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; OLG Köln, Beschlüsse vom 28. März 2003 - 2 Ws 123/06, juris Rn. 9; vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94, NStZ 1994, 509; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08, NStZ 2008, 461; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 20 Ws 309/17, juris Rn. 13), greift zu kurz.
  • OLG Köln, 23.08.2002 - 2 Ws 372/02

    Entschädigung für Strafhaft bei Aufhebung des Widerrufs der Strafaussetzung -

    Zwar stellt entgegen dem Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 30. Dezember 1999 die Nichtanzeige eines Wohnungswechsels keinen Widerrufsgrund dar (vgl. Senat NStZ 94, 509).
  • KG, 02.08.2006 - 5 Ws 412/06

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Diese Ansicht, der der Verurteilte im Anhörungstermin auch in tatsächlicher Hinsicht entgegengetreten ist, muß er sich mit Hilfe eines rechtskundigen Beistandes auch in rechtlicher Hinsicht erwehren; sie ist falsch (vgl. OLG Köln NStZ 1994, 509; Senat, Beschluß vom 14. Juni 2006 - 5 Ws 309/06 - zum prozessualen Nutzen dieser (nicht unter § 56c StGB fallenden) Weisung: vgl. Fischer in KK, § 453 StPO Rdn. 8).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07

    Bewährungswiderruf: Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Anzeige jedes

    Eine solche Zweckbestimmung kann der Anordnung der Angabe jedes Wohnungswechsels - nach wohl inzwischen h. M. ( vgl. Münchner Kommentar, Bearb. Groß, Rdnr. 7 zu § 56 c StGB m. w. N. , Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage, Rdnr. 3 zu § 56 c; OLG Köln, NStZ 1994, 509) - nicht ohne weiteres entnommen werden, da diese in der Regel nur der Erleichterung behördlicher Aufgabenerfüllung dient.
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 2 Ws 272/99
    Es ist somit auch nicht mehr entscheidungserheblich, in welchem Umfang der Verurteilte durch den Pflichtenbeschluß vom 24. Juli 1998 beschwert ist, in dem ihm lediglich straffreie Führung innerhalb der Bewährungszeit aufgegeben worden war (während die weitere "Auflage" der Angabe eines jeden Wohnsitzwechsels den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gar nicht zur Folge haben könnte; vgl. hierzu Senat NStZ 94, 509).
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 4 Ws 1/09

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Aufhebung; Anzeige jeden

    Ein Bewährungswiderruf kann daher auf gegen sie gerichtete Verstöße nicht gestützt werden (OLG Köln NStZ 94, 509 f., SchlH OLG bei Döllel und Dreeßen, Aus der Rechtsprechung der Strafsenate und der Senate für Bußgeldsachen des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts im Jahre 2004, SchlHA 2005, 254 (255), Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2003 4 Ws 683 u. 684/03).
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