Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94   

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BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,4262)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1994 - 2 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,4262)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,4262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Anklageschrift - Verfahrenshindernis - Wechselseitige Straftaten - Aussagenotstand - Strafverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 233, § 157; StPO § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
  • StV 1995, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5 ff), zumal der Beschwerdeführer die.Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Revisionsangriff nicht ausgenommen hat, was rechtlich zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5 ff), zumal der Beschwerdeführer die.Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Revisionsangriff nicht ausgenommen hat, was rechtlich zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92

    Erörterung der Frage der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 01.06.1988 - 2 StR 141/88

    Anwendung des § 157 Strafgesetzbuch (StGB) in den Fällen des non liquet -

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage stellt es einen revisiblen Rechtsfehler dar, daß der Tatrichter nicht geprüft hat, ob die Strafe nach § 157 StGB zu mildern oder von Strafe ganz abzusehen ist (vgl. Dreher/Tröndle 46. Aufl. Rdnr. 1 zu § 157 StGB); die Anwendung des § 157 StGB kommt bereits in Betracht, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Furcht vor eigener Strafverfolgung Beweggrund für die Falschaussage war (vgl. BGH NStZ 1988, 497 = MDR 1988, 788).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Das gilt auch in den Fällen 1 und 2. Es ist auszuschließen, daß der Beschwerdeführer durch die Annahme von jeweils fortgesetzten Handlungen beschwert ist, so daß die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (DRiZ 1994, 214), die die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung weitgehend beseitigt hat, hier nicht zur Aufhebung der Verurteilung insoweit zwingt.
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Ein wesentlicher Mangel in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1992, 553; KK-StPO Treier 3. Aufl. § 200 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts;

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher nur anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 mwN und vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, StraFo 2007, 290 mwN; Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649 Rn. 1; Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 mwN; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05; BGH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).
  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift hinsichtlich ihrer Umgrenzungsfunktion ist daher dann anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 m. w. N.; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05; BGH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94   

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https://dejure.org/1994,2617
BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94 (https://dejure.org/1994,2617)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - 5 StR 249/94 (https://dejure.org/1994,2617)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 (https://dejure.org/1994,2617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94
    Sie ist in Anklageschriften (siehe dazu BGH MDR 1994, 399) derzeit noch hinzunehmen, obwohl die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art nach der genannten Entscheidung des Großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs nicht mehr in Betracht kommt.
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94
    Da Delikte wie die hier abgeurteilten nach dem Beschluß des Großen Senates für Strafsachen nicht mehr zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist ungeachtet der - nur mangels Beschwer möglichen - Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen einer fortgesetzten Handlung - unter Aufgabe der Grundsätze von BGHSt 19, 280, 285 für diese Fallgestaltung den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 folgend - ein Teilfreispruch geboten, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß wie hier von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen(Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 260 Rdn. 14).
  • BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot -

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94
    Da Delikte wie die hier abgeurteilten nach dem Beschluß des Großen Senates für Strafsachen nicht mehr zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist ungeachtet der - nur mangels Beschwer möglichen - Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen einer fortgesetzten Handlung - unter Aufgabe der Grundsätze von BGHSt 19, 280, 285 für diese Fallgestaltung den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 folgend - ein Teilfreispruch geboten, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß wie hier von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen(Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 260 Rdn. 14).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94
    Da Delikte wie die hier abgeurteilten nach dem Beschluß des Großen Senates für Strafsachen nicht mehr zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist ungeachtet der - nur mangels Beschwer möglichen - Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen einer fortgesetzten Handlung - unter Aufgabe der Grundsätze von BGHSt 19, 280, 285 für diese Fallgestaltung den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 folgend - ein Teilfreispruch geboten, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß wie hier von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen(Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 260 Rdn. 14).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94
    Sofern eine solche Abgrenzung in Gerichtsentscheidungen vorgenommen worden ist, ist sie - beim Fehlen einer Beschwer - hingenommen worden (vgl. Beschluß des Großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - sub IV 1b).
  • BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95

    Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des

    Die Anklage und der Eröffnungsbeschluß enthalten zwar keine Spezifizierung der einzelnen Bankrotthandlungen, doch genügen sie insgesamt noch den Anforderungen der Rechtsprechung an eine wirksame Verfahrensgrundlage in Verfahren, die vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) eröffnet worden sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 44, 46, 47; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9, 13, 14) genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden.
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Dies steht aber hier der Wirksamkeit der Anklage nicht entgegen, weil das Gesamtgeschehen durch Bestimmung des einen Tatopfers, des Tatzeitraums und der Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung hinreichend individualisiert und von anderen möglichen Taten desselben Täters abgegrenzt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Zu ergänzen ist allerdings, da Fortsetzungszusammenhang tatsächlich nicht gegeben ist, wegen der nicht sicher festgestellten weitergehenden Einzeltatvorwürfe auch insoweit ein Teilfreispruch (vgl. Senatsbeschlüssevom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).
  • BGH, 13.12.2000 - 5 StR 540/00

    Vergewaltigung

    Konsequent mußte er den Angeklagten im übrigen freisprechen (vgl. BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Teilfreispruch 10 und 11).
  • BGH, 30.07.1999 - 3 StR 231/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Anklage über ein Jahr vor dem die Annahme einer fortgesetzten Handlung ausschließenden Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 40, 138) erhoben und zur Hauptverhandlung zugelassen worden ist, daß sie den damals gestellten Anforderungen genügt hat und daß sie daher -was ihre Funktion, den Verfahrensgegenstand zu umschreiben, angeht -,noch hinzunehmen' ist (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9).
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 427/94

    Teilfreispruch - Einzelakte - Anklage - Urteilsfindung

    Da indessen Anklage und Eröffnungsbeschluß von einer größeren Anzahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen, und da - wie erwähnt - Delikte wie die hier abgeurteilten nicht (mehr) zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist der beantragte Teilfreispruch geboten (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).".
  • BGH, 28.10.1994 - 2 StR 562/94

    Freispruch - Fortgesetzte Handlung - Einzelakte

    Wegen der vor diesem Zeitpunkt begangenen Teilakte der - rechtlich unzutreffend angenommenen - Fortsetzungstat war der Angeklagte daher freizusprechen (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4; BGH, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94, v. 6. Juni 1994 - 5 StR 267/94 und v. 3. August 1994 - 2 StR 340/94), was der Senat nachgeholt hat.
  • BGH, 05.08.1994 - 3 StR 317/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Allerdings ist, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß von einer erheblich größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrundeliegen, in einem Fall wie dem vorliegenden - wegen der von Anfang an unzutreffenden Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - ein Teilfreispruch geboten (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).".
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 340/94

    Fortgesetzte Handlung - Eröffnungsbeschluß - Urteil - Teilfreispruch

    Da Anklage und Eröffnungsbeschluß im Fall des Kindes J. von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrundeliegen, war aber der insoweit gebotene Teilfreispruch (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 und v. 6. Juni 1994 - 5 StR 267/94).
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 76/95

    Fehlerhafte Verurteilung - Schuldspruch - Umstellung des Schuldspruches -

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 193/94

    Fortgesetzte Handlung - Revision - Umstellung - Schuldspruch

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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93   

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https://dejure.org/1994,5176
BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93 (https://dejure.org/1994,5176)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1994 - 3 StR 280/93 (https://dejure.org/1994,5176)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 3 StR 280/93 (https://dejure.org/1994,5176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93
    Denn Geld ist im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur dann nachgemacht, wenn es den Anschein gültigen echten Geldes erregt und im Geldverkehr den Arglosen zu täuschen vermag (BGHSt 23, 229, 231).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß bei der Beurteilung des Verhältnisses der von der Strafkammer als fortgesetzte Geldfälschung gewerteten Taten zueinander der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zu beachten ist.
  • BGH, 23.10.2001 - 4 StR 249/01

    Einnahme des Augenscheins; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung);

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Falsches, mithin nachgemachtes oder verfälschtes Geld im Sinne des § 146 Abs. 1 StGB liegt dann vor, wenn es den Anschein gültigen Geldes erweckt, also seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, einen arglosen Empfänger im gewöhnlichen Zahlungsverkehr zu täuschen, selbst wenn der Täter dafür im Einzelfall auf günstige äußere Umstände (schlechte Beleuchtung, hektische Situation usw.) angewiesen sein sollte (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1970 - 1 StR 491/69, BGHSt 23, 229, 231; vom 8. Juni 1994 - 3 StR 280/93, juris Rn. 10; vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, NJW 1995, 1844 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02, NStZ 2003, 368, 369; MüKoStGB/Erb, 3. Aufl., § 146 Rn. 17).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 340/03

    Beweiskraft des Protokolls bzw. wesentliche Förmlichkeit (nicht

    Das Protokoll beweist lediglich, daß dieses Telefonat nicht in Augenschein genommen wurde, denn die Augenscheinseinnahme ist als wesentliche Förmlichkeit im Sinne von §§ 273, 274 StPO protokollpflichtig (BGH NStZ 1995, 19).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der negativen Beweiskraft des Protokolls als nicht erfolgt (BGH NStZ 2002, 219; BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98

    Einnahme eines Augenscheins - Verlesung einer Urkunde - Sexueller Missbrauch von

    Schweigt das Protokoll, so gelten diese wegen dessen Beweiskraft nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGH Urt. v. 8. Juni 1994 - 3 StR 280/93; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 273 Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94   

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https://dejure.org/1994,2589
BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94 (https://dejure.org/1994,2589)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1994 - 4 StR 306/94 (https://dejure.org/1994,2589)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 (https://dejure.org/1994,2589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
  • StV 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1989 - 5 StR 154/89

    Notwendigkeit der Gewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94
    Der Angeklagte hat sich zwar in der Hauptverhandlung nicht eingelassen; es ist aber nicht auszuschließen, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes noch geäußert hätte (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren

    Der Beschwerdeführer hat gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen in seiner Revisionsbegründung im Einzelnen geschildert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 158/89, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 letztes Wort 1, und vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94, StV 1995, 176).
  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Die Begründungsschrift beschränkt sich auf die bloße Mitteilung, dass dem Betroffenen über den Verteidiger das letzte Wort nicht erteilt worden sei, unterlässt es indessen, den tatsächlichen Verfahrensablaufes zu schildern und genügt daher den Darlegungsanforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 -, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Haftentscheidung,

    Mit seiner den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. dazu BGH StV 1995, 176) macht der Angeklagte zu Recht den (relativen) Revisionsgrund nach den §§ 337, 258 Abs. 2 Halbsatz 2, 3 StPO geltend.
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08

    Beweiskraft; Protokoll; Entfallen; Behauptung des Gegenteils

    Insbesondere die näher ausgeführte Verfahrensrüge der Verletzung der Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 StPO ist - bereits ohne die weiteren Ergänzungen mit Schriftsätzen vom 30. März 2009 und 8. Mai 2009 - gemessen an den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 -, BGH NStZ 90, 230; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 358 Rz 33) zulässig erhoben worden, denn es werden nicht lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift, sondern Mängel des Verfahrens gerügt.
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 3 Ss 1025/02

    letztes Wort des Angeklagten, Beruhensfrage

    Es bedarf somit der Schilderung der der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen sowie der Darlegung, dass der Angeklagte nicht als letzter Verfahrensbeteiligter vor dem Beginn der Beratung gesprochen hat und nicht befragt worden ist, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe (zu vgl. BGH StV 1995, 176).
  • OLG Hamm, 31.08.2000 - 3 Ss OWi 881/00

    Letzte Wort, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge, Teilaufhebung

    Diesen Anforderungen ist jedenfalls dann genügt, wenn die der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen geschildert werden (BGH StV 1995, 176).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - 4 StR 20/94   

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https://dejure.org/1994,5130
BGH, 24.03.1994 - 4 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,5130)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - 4 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,5130)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - 4 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,5130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94   

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https://dejure.org/1994,5066
BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94 (https://dejure.org/1994,5066)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1994 - 2 StR 184/94 (https://dejure.org/1994,5066)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 2 StR 184/94 (https://dejure.org/1994,5066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94
    Keiner der Richter kann sicher angeben, daß tatsächlich drei Richter bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, so daß aufgrund der Anzahl der Unterschriften davon ausgegangen werden muß, daß es beim Entwurf eines Eröffnungsbeschlusses geblieben ist, was ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis darstellt, das zur Einstellung des Verfahrens führen muß (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355).".
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94
    Keiner der Richter kann sicher angeben, daß tatsächlich drei Richter bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, so daß aufgrund der Anzahl der Unterschriften davon ausgegangen werden muß, daß es beim Entwurf eines Eröffnungsbeschlusses geblieben ist, was ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis darstellt, das zur Einstellung des Verfahrens führen muß (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355).".
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

    4 St 34/89">StV 1990, 395 ; StV 2001, 330; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; StV 1998, 66; OLG Hamm, StV 2001, 331; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 2 StR 184/94 -, BGHR StPO § 203 Unterschrift 1).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 1 Ss 1506/09

    Strafschärfung: Nichtverhinderung einer vom Angeklagten nicht veranlassten

    So stellt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit landgerichtlicher Eröffnungsbeschlüsse, bei denen die Unterschrift eines oder mehrerer Richter fehlen, als für die Wirksamkeit entscheidend nicht auf die Vollzähligkeit der Unterschriften, sondern allein darauf ab, ob die erforderliche Zahl der Richter an der tatsächlichen Beschlussfassung mitgewirkt hat, und klärt diese Frage im Wege des Freibeweises durch Einholung dienstlicher Äußerungen der Richter (BGH in BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGHSt 42, 380, 384 mit weiteren Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1994 - 4 StR 128/94   

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https://dejure.org/1994,7647
BGH, 12.04.1994 - 4 StR 128/94 (https://dejure.org/1994,7647)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1994 - 4 StR 128/94 (https://dejure.org/1994,7647)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1994 - 4 StR 128/94 (https://dejure.org/1994,7647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 434/93

    Notwendigkeit der Eingrenzung des Tatgeschehens im Detail - Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 128/94
    Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gem. § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit dem Angeklagten der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln in drei Fällen (jeweils fünf Gramm Kokain) zur Last gelegt worden ist (vgl. BGH StV 1994, 114: Taten nach Ort und Zeit zu unbestimmt).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Die Urteilsformel ("wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz") kennzeichnet die Tat allerdings nur ungenau und ist deshalb unzureichend (BGH, Beschl. vom 12. April 1994 - 4 StR 128/94 - und vom 5. September 2000 - 3 StR 226/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/92   

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https://dejure.org/1994,12938
BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/92 (https://dejure.org/1994,12938)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1994 - 3 StR 439/92 (https://dejure.org/1994,12938)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1994 - 3 StR 439/92 (https://dejure.org/1994,12938)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/92
    Hinsichtlich der Rüge des § 261 StPO fehlt es an einer der von der Revision in Bezug genommenen Entscheidung BGH NStZ 1990, 244 (= StV 1990, 339 f.), die im übrigen eine Aufklärungsrüge zum Gegenstand hatte, vergleichbaren Sachverhaltgestaltung.
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 98/10

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verhandlung zur Sache; Umbeiordnung;

    Jedenfalls die Mitteilung des Vorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag (der Verteidigung) benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen, erfüllt die Kriterien für eine wirksame Fortsetzung der Hauptverhandlung in diesem Sinne; denn sie diente der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, dass dem Beweisantrag der Verteidigung stattgegeben worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 1994 - 3 StR 439/92, bei Kusch NStZ 1995, 18, 19 Nr. 8).
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