Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.11.1994

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94   

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BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94 (https://dejure.org/1995,2766)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1995 - 3 StR 559/94 (https://dejure.org/1995,2766)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - 3 StR 559/94 (https://dejure.org/1995,2766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 230
  • NStZ 1996, 124
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Finale Verknüpfung - Tatmittel - Geschlechtsverkehr -

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Auch unter Berücksichtigung der Überlegenheit eines erwachsenen Mannes gegenüber einem Kind ist es denkbar, daß das auf Nacktfotos eingestellte Mädchen vom Vorgehen des Angeklagten überrumpelt wurde und lediglich subjektiv Angst empfand, ohne daß der Angeklagte nach seiner Vorstellung Gewalt angewendet hat, um mit seinem Glied an ihre Scheide zu gelangen (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Gewalt eine zumindest gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung darstellende Handlung zu verstehen, die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 3, 4, 7).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung der sexuellen Handlung dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 I Gewalt 1 und Drohung 2, 4, 6).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Gewalt eine zumindest gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung darstellende Handlung zu verstehen, die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 3, 4, 7).
  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 179/88

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verletzung der Menschenwürde des

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Gewalt eine zumindest gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung darstellende Handlung zu verstehen, die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 3, 4, 7).
  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90

    Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Insbesondere reicht bloßer "seelischer Zwang" nicht aus (BGHR StGB § 178 I Gewalt 1), wenn er nicht als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu werten ist.
  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Gewalt eine zumindest gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung darstellende Handlung zu verstehen, die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 3, 4, 7).
  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 390/84

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung - Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Gewalt eine zumindest gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung darstellende Handlung zu verstehen, die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 3, 4, 7).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Die bloße überraschende Vornahme einer sexualbezogenen Handlung kann nicht als Nötigung zur Duldung dieser Handlung angesehen werden (vgl. BGHSt 31, 76, 77 f.; 36, 145, 146; BGH NStZ 1993, 78; 1995, 230; 2005, 268, 269; st. Rspr.).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Das angewendete Nötigungsmittel muss nach dem Willen des Täters der Herbeiführung der sexuellen Handlungen und ihrer Durchführung tatsächlich dienen, also 'final verknüpft' sein (BGH NStZ 1995, 230; BGH StV 1999, 369).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    a) Der Tatbestand der sexuellen Nötigung setzt eine finale Verknüpfung der vorausgehenden Gewalthandlung mit dem sexuellen Geschehen voraus (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 Gewalt 4 m. N.).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98

    Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes

    Das festgestellte Entkleiden des Kindes "unter Festhalten" (UA 14, 15) und die Aufforderung, sich auf das Sofa zu legen, verbunden mit der Drohung, daß das Kind "sonst 'Ärger kriegen' würde" (UA 14), reicht hier nicht aus zu belegen, daß der Angeklagte gegen sein Opfer in unmittelbarem Zusammenhang mit sexuellen Handlungen Gewalt angewendet oder er es mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1992, 587; 1995, 230; StV 1998, 331, 332; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8, Gewalt 3, 4; § 178 Abs. 1 Drohung 1, Gewalt 1; Tröndle StGB 48. Aufl. § 178 Rdn. 7 f.).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges

    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs und seiner Durchführung tatsächlich dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5, § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ 1995, 230 jeweils m.N.).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 546/97

    Revision aufgrund einer Sachrüge - Eintreten einer Verfolgungsverjährung -

    Das angewendete Nötigungsmittel muß - nach dem Willen des Täters - der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs und seiner Durchführung tatsächlich dienen (BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5, § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ 1995, 230 jew.m.N.).
  • BGH, 05.04.1995 - 3 StR 113/95

    Unterlegenheit - Kindesmißbrauch - Mißbrauch - Gewaltanwendung - Drohung

    Die pauschalen Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte seine Stieftochter jeweils oder in bestimmten Einzelfällen "mit Gewalt oder durch Drohung mit einem schweren Nachteil" sexuell mißbraucht hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5; BGHR StPO § 177 Abs. 1 Serienstraftaten 1; BGH, Beschlüssevom 5. Oktober 1994 - 2 StR 411/94 - undvom 18. Januar 1995 - 3 StR 559/94).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3349
BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94 (https://dejure.org/1994,3349)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - 1 StR 626/94 (https://dejure.org/1994,3349)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94 (https://dejure.org/1994,3349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heimtücke bei vierjährigem Kind

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 230
  • NStZ 1996, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94
    Von einem solchen kann nur gesprochen werden, wenn ein Täter in Willensübereinstimmung mit einem Partner aus dem Leben scheiden will und es entsprechend dem gemeinsamen Plan übernimmt, den Partner und sich selbst zu töten (BGH NJW 1978, 709).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94
    Es kann nur ausnahmsweise dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 37, 376, 377 [BGH 08.05.1991 - 3 StR 467/90] m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94
    Arglos ist, wer sich keines Angriffs von seitens des Täters versieht (vgl. BGHSt 32, 382 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84] m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94
    Nicht ersichtlich ist insbesondere, inwiefern das Landgericht seiner Pflicht aus § 78 StPO nachgekommen ist, die Tätigkeit des Sachverständigen in bezug auf den hier zu beurteilenden Fall, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4), zu leiten.
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    Von einem solchen ist allerdings nur auszugehen, wenn der Täter - anders als hier - in Willensübereinstimmung mit dem Opfer aus dem Leben scheiden will und es entsprechend dem gemeinsamen Tatplan übernimmt, dieses und sich selbst zu töten (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94, NStZ 1995, 230 mwN; Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 123/01, StV 2001, 666; abweichend Winckler/Foerster, NStZ 1996, 32).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Hier war jedoch das Opfer Lisa Marie bereits fünf Jahre und vier Monate alt, also in einem Alter, in dem ein normal entwickeltes Kind einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und danach versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren (vgl. BGH NJW 1978, 705; NStZ 1995, 230 jeweils für ein dreijähriges Kind).

    Das kommt unter Umständen dann in Betracht, wenn ein zur Selbsttötung entschlossener Täter Angehörige seiner Familie, die er sehr liebt, aus Sorge um deren ungewisse Zukunft mit sich in den Tod nehmen will, weil er - möglicherweise in krankhafter Verblendung - meint, zum Besten seiner Familie zu handeln (BGHSt 9, 385; 37, 376; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH NStZ 1995, 230).

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch ein dreijähriges Kind grundsätzlich in der Lage, Argwohn zu entwickeln, da es sich um ein Alter handelt, in dem ein normal entwickeltes Kind einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und danach versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen oder die Durchführung zu erschweren (vgl. BGH Urt. v. 27.9.1977 - 1 StR 470/77, BeckRS 9998, 105571, beck-online; BGH, Urteil vom 22.11.1994 - 1 StR 626/94, BGH Urt. v. 10.3.2006 - 2 StR 561/05, BeckRS 2006, 3873, beck-online; BGH Beschl. v. 23.6.2020 - 2 StR 132/20, BeckRS 2020, 19416 Rn. 6, beck-online, Heimtücke bejaht für ein "nahezu" dreijähriges Kind).
  • BGH, 23.06.2020 - 2 StR 132/20

    Wertung des heimtückischen Handelns einem Kleinstkind gegenüber mangels

    "Heimtückisches Handeln ist einem Kleinstkind gegenüber in der Regel nicht möglich, weil es nicht fähig ist, anderen Vertrauen entgegenzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteile vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339; vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38, und vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NStZ 2019, 32, 34 je mwN), wobei bei dreijährigen Kindern Arglosigkeit gegeben sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94, NStZ 1995, 230 f., und vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 340 ...).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 495/21

    Urteil des Landgerichts Berlin gegen einen Vater wegen Ermordung seiner

    Die Annahme heimtückischen Handelns gegenüber dem dreijährigen Opfer begegnet vorliegend keinen Bedenken (vgl. zum Heimtückemord bei Kleinkindern BGH, Urteile vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94, NStZ 1995, 230; vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 2 StR 132/20).
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