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   BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94   

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https://dejure.org/1995,3093
BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94 (https://dejure.org/1995,3093)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1995 - 4 StR 694/94 (https://dejure.org/1995,3093)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 (https://dejure.org/1995,3093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abbruch einer Behandlung - Medikament - Medikamentöse Behandlung - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Seelische Störung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 329
  • StV 1995, 406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94
    Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa erinnernden Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70] und es im übrigen - falls hierfür das Unterlassen der Behandlung genügte - in dem dann maßgeblichen Zeitpunkt jedenfalls an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte (vgl. BGHSt 2, 14, 17; 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; BGH NStZ 1992, 536).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94
    Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa erinnernden Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70] und es im übrigen - falls hierfür das Unterlassen der Behandlung genügte - in dem dann maßgeblichen Zeitpunkt jedenfalls an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte (vgl. BGHSt 2, 14, 17; 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; BGH NStZ 1992, 536).
  • BGH, 21.07.1992 - 1 StR 358/92

    Konkrete Tatvorstellung bei actio libera in causa

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94
    Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa erinnernden Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70] und es im übrigen - falls hierfür das Unterlassen der Behandlung genügte - in dem dann maßgeblichen Zeitpunkt jedenfalls an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte (vgl. BGHSt 2, 14, 17; 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; BGH NStZ 1992, 536).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94
    Mit dieser an die Rechtsfigur der actio libera in causa erinnernden Vorverlagerung des Schuldvorwurfs kann die Nichtannahme verminderter Schuldfähigkeit aber schon deswegen nicht begründet werden, weil der Angeklagte den Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70] und es im übrigen - falls hierfür das Unterlassen der Behandlung genügte - in dem dann maßgeblichen Zeitpunkt jedenfalls an der erforderlichen Vorstellung bestimmter Rechtsgutsverletzungen fehlte (vgl. BGHSt 2, 14, 17; 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; BGH NStZ 1992, 536).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Im übrigen hätte dieses "Ausdehnungsmodell" über die Fallgestaltungen der actio libera in causa hinaus, um die es ihr geht, eine auch unter Präventions- und Gerechtigkeitsgedanken nicht zu rechtfertigende Einschränkung des § 20 StGB zur Folge (vgl. die Fallgestaltung in BGH NStZ 1995, 329).
  • BGH, 22.11.2023 - 2 StR 152/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    a) Die Frage, inwieweit die eine Vorverlagerung des Schuldvorwurfs begründenden Grundsätze der actio libera in causa in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden überhaupt zur Anwendung kommen können, bei der die Schuldunfähigkeit ihre Ursache nicht in einem aktiv betriebenen Rauschmittelkonsum, sondern in der unterlassenen medikamentösen Behandlung einer überdauernden Psychose hat, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung (vgl. zur möglichen Versagung einer auf § 21 StGB gestützten Strafmilderung BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94, NStZ 1995, 329; vom 26. Februar 2019 - 1 StR 614/18, NStZ-RR 2019, 302 mwN).

    Ist das Verhalten des Täters insgesamt als Ausdruck seiner psychischen Störung zu verstehen, fehlt es an einer trennbaren Vorverlagerung der Schuld (zu § 21 StGB: BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94, aaO; vom 26. Februar 2019 - 1 StR 614/18, aaO; vom 12. Januar 2021 - 1 StR 488/20, StV 2021, 421).

  • OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung

    Ihre Anwendung scheitert unter den hier obwaltenden Umständen bereits daran, dass sich das Verschulden bei der actio libera in causa nicht nur auf die Herbeiführung der Unzurechnungsfähigkeit - hier durch Abbruch der medikamentösen Behandlung - beziehen muss, sondern der Schädiger bereits im Zeitpunkt der Herbeiführung der Unzurechnungsfähigkeit die Vorstellung einer bestimmten, im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangenen Schädigungshandlung haben muss (vgl. BGH Urteil vom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - NStZ 1995, 329, 330).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    Die Zurechnung eines Vorverschuldens kommt aber nur in Betracht, wenn das betreffende Verhalten sich nicht seinerseits als Ausdruck der Störung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 Rn. 6).
  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 488/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliches Ermessen hinsichtlich einer

    Die Zurechnung eines Vorverschuldens kommt aber nur in Betracht, wenn das betreffende Verhalten sich nicht seinerseits als Ausdruck der Störung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 614/18 Rn. 18 und vom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 Rn. 6).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

    Das Verschlechterungsverbot hindert den neuen Tatrichter nicht, die Unterbringung des Angeklagten nach den §§ 63, 64 StGB anzuordnen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5, 9; 38, 362, 363; Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - undvom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
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