Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.09.1994

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94   

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https://dejure.org/1994,859
BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94 (https://dejure.org/1994,859)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1994 - 3 StR 53/94 (https://dejure.org/1994,859)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 (https://dejure.org/1994,859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung über ein Geständnis - Anforderungen an die Pflicht zur Belehrung über die Beschuldigtenrechte bei ausländischen Vernehmungsniederschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 254

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3364
  • MDR 1994, 1134
  • NStZ 1994, 595
  • NStZ 1995, 45 (Ls.)
  • NStZ 1995, 46
  • NStZ 1995, 607 (Ls.)
  • StV 1995, 231
  • JR 1995, 251
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Zu den richterlichen Protokollen, die nach § 254 Abs. 1 StPO zum Zwecke der Beweisaufnahme über ein Geständnis verlesen werden dürfen, gehören ebenso wie im Rahmen der Anwendung von § 251 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch ausländische Niederschriften (vgl. BGHR StPO § 254 I Vernehmung, richterliche 3).

    Dabei ist es, was die Stellung des ausländischen Vernehmers angeht, nicht gerechtfertigt, zwischen den Fällen des § 251 Abs. 1 StPO und denen des § 254 Abs. 1 StPO grundsätzlich zu unterscheiden (ebenso wohl BGHR StPO § 254 I Vernehmung, richterliche 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 254 Rdn. 4 unter Verweis auf die Anmerkungen zu § 251).

    Daß der Amtsstatthalter der unmittelbaren Aufsicht durch den Staatsanwalt unterliegt, seine Weisungen zu befolgen hat und ihm gegenüber berichtspflichtig ist (§§ 153, 154 StPO Luzern), mithin in seiner Stellung nicht sachlich unabhängig ist wie ein deutscher Richter, ist für die Frage der Verlesbarkeit der Niederschriften über die Angeschuldigtenvernehmungen nicht entscheidend (vgl. BGHR StPO § 254 I Vernehmung, richterliche 3 für den Bezirksanwalt in Zürich).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Daß nach der für den Kanton Luzern geltenden Strafprozeßordnung mithin eine Pflicht zur Belehrung über die Beschuldigtenrechte nicht bestand und hinsichtlich der Aussagefreiheit weiterhin nicht besteht, kann es angesichts der Tatsache, daß im deutschen Strafprozeß aus dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nach der bis vor kurzem noch herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung ein Verwertungsverbot nicht abgeleitet worden ist (vgl. die Nachweise in BGHSt 38, 214, 219), schwerlich rechtfertigen, die schweizerischen Vernehmungen als grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen widersprechend zu beurteilen.

    Ob Entsprechendes im Falle des Fehlens einer § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO genügenden Belehrung des Beschuldigten nach den in der neueren Rechtsprechung für inländische Vernehmungen entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 38, 214 ff) auch für ausländische Beschuldigtenvernehmungen gilt (zur Vernehmung unter der Geltung des DDR-Rechts vgl. dagegen BGHSt 38, 263 ff [BGH 01.04.1992 - 5 StR 457/91]) erscheint zweifelhaft, bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.

    Aus der unterbliebenen Beschuldigtenbelehrung über die Aussagefreiheit nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO folgt nämlich ein Verwertungsverbot jedenfalls dann nicht, wenn der Beschuldigte gewußt hat, daß er nicht auszusagen brauchte (BGHSt 38, 214, 224 f).

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Insoweit müssen die zu § 55 StPO entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. BGHSt 1, 39; 11, 213; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 55 Rdn. 17) entsprechende Anwendung finden.
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Soweit es die Angaben des Mitangeklagten Taylor gegenüber der Amtsstatthalterin angeht, durften diese ebenfalls gemäß § 254 Abs. 1 StPO verlesen und angesichts der Einheitlichkeit der Tatvorwürfe auch zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 3, 149, 153; 22, 372; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 254 Rdn. 8).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Insoweit müssen die zu § 55 StPO entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. BGHSt 1, 39; 11, 213; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 55 Rdn. 17) entsprechende Anwendung finden.
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Voraussetzung für die Verlesbarkeit ist allerdings, daß die Protokolle nach der einzuhaltenden Zuständigkeits- und Verfahrensordnung des Vernehmungsorts eine vergleichbare Beweisfunktion erfüllen wie diejenigen über die Vernehmung durch einen deutschen Richter und daß die Anhörung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen genügt (vgl. BGHSt 7, 15, 16/17; BGH NStZ 1983, 181; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 251 Rdn. 24; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 251 Rdn. 18; Dölling in AK-StPO § 251 Rdn. 26, jeweils zur Verlesbarkeit nach § 251 StPO).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Die Sitzungsniederschrift über eine mehrtägige Hauptverhandlung wie hier stellt eine Einheit dar (vgl. BGHSt 16, 306, 307); der für den Beginn der Hauptverhandlung aufgenommene Vermerk über die Anwesenheit der in § 226 StPO genannten Personen braucht, auch wenn dies üblich ist, zu Anfang der die einzelnen Hauptverhandlungstage betreffenden Teile des Hauptverhandlungsprotokolls nicht wiederholt zu werden.
  • BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69

    Verwertung verlesenener früherer Erklärungen über das Geständnis eines

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Soweit es die Angaben des Mitangeklagten Taylor gegenüber der Amtsstatthalterin angeht, durften diese ebenfalls gemäß § 254 Abs. 1 StPO verlesen und angesichts der Einheitlichkeit der Tatvorwürfe auch zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 3, 149, 153; 22, 372; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 254 Rdn. 8).
  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 460/91

    Verlesen einer Niederschrift über die Vernehmungen einer Zeugin obwohl diese

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    So hat der Senat in seinem Beschluß vom 4. März 1992 - 3 StR 460/91 (NStZ 1992, 394) entschieden, daß bei einer Zeugenvernehmung in einem ausländischen Staat, der ein Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten eines Beschuldigten nicht kennt, daher auch eine entsprechende Belehrung nicht vorsieht und demzufolge von einer Aussagepflicht der Zeugin ausgeht, der Rechtsgedanke des § 252 StPO mit der Folge eines Verwertungsverbots zu beachten ist.
  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91

    Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten, der nach dem im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
    Ob Entsprechendes im Falle des Fehlens einer § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO genügenden Belehrung des Beschuldigten nach den in der neueren Rechtsprechung für inländische Vernehmungen entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 38, 214 ff) auch für ausländische Beschuldigtenvernehmungen gilt (zur Vernehmung unter der Geltung des DDR-Rechts vgl. dagegen BGHSt 38, 263 ff [BGH 01.04.1992 - 5 StR 457/91]) erscheint zweifelhaft, bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.
  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts bei Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    dd) Ob das danach im Ausgangspunkt zu Recht beanstandete Vorgehen der Ermittlungsbeamten nach entsprechendem Widerspruch in der Hauptverhandlung angesichts der differenzierten Reaktionen des befragten Beschuldigten, die für eine zutreffende Einschätzung der Verwertbarkeit seiner Äußerungen sprechen, zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der auf diese Weise erlangten Angaben führen würde und ob sich hierauf gegebenenfalls auch Mitbeschuldigte berufen könnten (vgl. dazu BGHR StPO § 136 Belehrung 5; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136 Rdn. 20 m.w.N.), kann letztlich offen bleiben.
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Dringen die Verfahrensbeschwerden der Staatsanwaltschaft somit schon deshalb durch, weil das Landgericht zu Unrecht Angaben der Angeklagten C. und A. im Ermittlungsverfahren für unverwertbar erachtet hat, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass ein Verwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht jeweils nur zu Gunsten desjenigen Angeklagten wirkt, demgegenüber der Verstoß begangen wurde, nicht aber auch zu Gunsten von Mitbeschuldigten und Mitangeklagten (so aber BGH NStZ 1994, 595, 596; ebenso BGH wistra 2000, 311, 313; NJW 2002, 1279; zustimmend Diemer aaO § 136 Rdn. 26; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 20; a.A. Gleß in Löwe-Rosenberg aaO Rdn. 90 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Der Senat hat, da die Revisionen an dem Fehlen eines Widerspruchs in der Hauptverhandlung scheitern, keinen Anlaß, die Frage zu erörtern, ob sich bei einer Verfahrensrüge der vorliegenden Art der Revisionsführer darauf berufen kann, daß nicht ihm selbst, sondern einem Mitangeklagten der in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO vorausgesetzte Zugang zum Verteidiger behindert worden sei (vgl. nur BGHR StPO § 136 Belehrung 5, dazu Dencker StV 1995, 232).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Von diesem Grundsatz geht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (implizit jeweils BGH, Beschluss vom 4. März 1992 - 3 StR 460/91, NStZ 1992, 394; BGH, Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; BGH, Beschluss vom 14. Februar 19 20 21 2001 - 3 StR 438/00, NStZ-RR 2002, 67; siehe auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91, BGHSt 38, 263, 265 f.).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11

    Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List;

    Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 mwN), kommt auch hier zum Tragen.
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Seine Verletzung berührt noch weniger als eine Verletzung der Rechte aus § 136 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGHSt 47, 233, 234; BGHR StPO § 136 Belehrung 5; BGH wistra 2000, 311, 313; vgl. auch Nack StraFo 1998, 366, 372 f.) den Rechtskreis eines Mitbeschuldigten.
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c

    Insoweit müssten die zu § 55 StPO entwickelten Rechtsgrundsätze entsprechende Anwendung finden (BGHR StPO § 136 Belehrung 5).
  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Ein Verwertungsverbot würde sich daher aus den gleichen Gründen wie im Fall der unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht auf ihn erstrecken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 234; Beschluss vom 20. März 2000 - 2 AR 217/99, wistra 2000, 311, 313; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; offengelassen in BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 und Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, NStZ 2009, 281, Rn. 18 (insoweit in BGHSt 53, 112 nicht abgedruckt); siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 691/08, BGHSt 53, 191 Rn. 14 ff. (Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO); zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit von rechtskreisbezogenen Überlegungen bei der Bestimmung der Rechtsfolgen von Verfahrensverstößen vgl. BVerfG, NStZ 2014, 528, 529; NJW 2011, 207, 211 (zu Art. 38 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜK.
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01

    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über

    So ist schon zweifelhaft, ob neben dem Angeklagten S - die weiteren Angeklagten ihre Revision auf einen etwaigen Verstoß gegen das WÜK stützen können, da die genannten Bestimmungen nur dem Festgenommenen selbst bestimmte Rechte gewähren (vgl. dazu BGHSt 11, 213; BGHR StPO § 136 - Belehrung 5; siehe aber auch BGHSt 33, 148).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auf eine angeblich unzulängliche Belehrung der Mitangeklagten nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich die Angeklagte nicht berufen; ihre Rechte werden hierdurch nicht berührt (vgl. BGHR StPO § 136 Belehrung 5; BGH wistra 2000, 311, 313; Nack StraFo 1998, 366, 372 f.).
  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323

    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die

  • BVerfG, 01.07.2014 - 2 BvR 989/14

    Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde (Auseinandersetzung mit vorhandener

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

  • BayObLG, 20.06.2002 - 4St RR 64/02

    Keine Befreiung von der Visumspflicht für einen bei einer niederländischen

  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

    Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat

  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 464/19

    Eigennützigkeit als Voraussetzung des (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens mit

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche

  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03

    Versagung des letzten Worts (noch genügende Protokollierung bei Wiedereintritt);

  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 135/15

    Keine Kostenerstattung eines Privatgutachtens zur Frage der Verjährung nach

  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99

    Ausschließung des Verteidigers; Vereiteln der Zwangsvollstreckung

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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94   

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https://dejure.org/1994,2425
BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94 (https://dejure.org/1994,2425)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1994 - 4 StR 259/94 (https://dejure.org/1994,2425)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1994 - 4 StR 259/94 (https://dejure.org/1994,2425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens hinsichtlich der Verurteilung wegen Subventionsbetrugs - Frage, ob die in den Urteilsgründen festgestellte und als Vergehen gem. § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB bewertete Tat von der zugelassenen Anklage erfasst ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 264

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 46
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Daß die Strafkammer den Straftatbestand des § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht erwähnt hat, begründet hier keinen durchgreifenden Mangel (vgl. BGH NStZ 1985, 464, Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 17).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    als sie keine Erwähnung in der Anklage gefunden haben (BGHSt 41, 292, 298; BGH NStZ 1995, 46, 47; 1996, 243, 244).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15

    Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG

    Dies gilt insbesondere beim Unterlassen, bei dem daher auf den sachlichen Zusammenhang abzustellen ist (BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Sie müßte - unabhängig von den unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltungen, die diesem Begriff in der Rechtsprechung im übrigen zugeordnet worden sind (vgl. dazu Samson/Günther SK vor § 52 Rdn. 22 ff.) - bei Erfüllung mehrerer verschiedenartiger Tatbestände jedenfalls so beschaffen sein, daß die einzelnen realen Handlungen sich bei natürlicher Betrachtung als ein einheitliches, zusammenhängendes Tun darstellen; die einzelnen Tathandlungen müssen deshalb in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen und auf einem einheitlichen Willensentschluß beruhen (vgl. BGH NStZ 1986, 314; 1995, 46 [BGH 01.09.1994 - 4 StR 259/94]; sowie die in BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher abgedruckte Rechtsprechung).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Nach dem Inhalt des Anklagesatzes unterliegt auch der Antrag vom 28. Juni 1995 der tatrichterlichen Kognition, gegebenenfalls nach einem nach § 265 Abs. 1 StPO gebotenen Hinweis auf vorliegende Tatmehrheit (vgl. BGH StV 1991, 101, 102; BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
  • BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46).
  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11

    Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche

    Eine natürliche Handlungseinheit verlangt neben weiteren Voraussetzungen jedenfalls auch, dass die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46, 47 mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 473/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (alte Fassung; von dem Kind

    a) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn bei einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 4 StR 347/21 Rn. 4; Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46, 47).
  • BGH, 03.08.2010 - 4 StR 157/10

    Konkurrenzen bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

  • BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21

    Brandstiftung (Konkurrenzen: natürliche Handlungseinheit; Strafzumessung:

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