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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95   

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BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95 (https://dejure.org/1995,1653)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1995 - 2 StR 274/95 (https://dejure.org/1995,1653)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 2 StR 274/95 (https://dejure.org/1995,1653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte Schuldfähigkeit - Rausch - Rauschzustand - Rauschtat - Alkohol - Trunkenheit - Blutalkoholkonzentration - Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 539
  • StV 1995, 633 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15).

    Ob Schuldunfähigkeit (StGB § 20) vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, bei der die festgestellte Blutalkoholkonzentration sowie alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände zu berücksichtigen sind, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (st. Rspr.; BGHR § 20 StGB BAK 6, 9, 12 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Auch das Ergebnis des bei dem Angeklagten unmittelbar nach der Tat durchgeführten Atemalkoholtests (Draeger-Test) kann den zugunsten des Angeklagten errechneten Blutalkoholwert nicht zu seinem Nachteil in Frage stellen, weil derartige Testgeräte noch nicht soweit entwickelt sind, daß sie für den Nachweis einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zu Lasten eines Beschuldigten geeignet wären (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 316 Rdn. 8 b m.w.N.; BGH StV 1995, 58 und bei Detter NStZ 1995, 170).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Wenn zur Frage der Schuldfähigkeit die maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit auf der Grundlage einer nach der Tat entnommenen Blutprobe ermittelt werden muß, sind zugunsten des Angeklagten für den gesamten Zeitraum der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o und zusätzlich ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o anzusetzen (BGHSt 37, 231, 237).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Schließlich handelte es sich auch nicht um einen der Fälle, in denen die Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration wegen einer Rückrechnung über einen langen Zeitraum zweifelhaft sein könnte (vgl. hierzu BGHSt 35, 308; 36, 286) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Der unter Beachtung des Zweifelssatzes errechnete Blutalkoholwert darf nicht durch die Annahme relativiert werden, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Schließlich handelte es sich auch nicht um einen der Fälle, in denen die Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration wegen einer Rückrechnung über einen langen Zeitraum zweifelhaft sein könnte (vgl. hierzu BGHSt 35, 308; 36, 286) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Der unter Beachtung des Zweifelssatzes errechnete Blutalkoholwert darf nicht durch die Annahme relativiert werden, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Der unter Beachtung des Zweifelssatzes errechnete Blutalkoholwert darf nicht durch die Annahme relativiert werden, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 200/94

    Schuldunfähigkeit - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Denn wenn zwischen Tat und Blutentnahme - wie hier - kein Nachtrunk stattfand oder festgestellt werden kann, ist für die Frage der Schuldfähigkeit zu Gunsten des Angeklagten ein stündlicher Alkoholabbau von 0, 2 Promille und zusätzlich ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille anzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 2 StR 274/95, NStZ 1995, 539, 540; Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90, BGHSt 37, 231, 237).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Bei Blutalkoholwerten von 3 Promille und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297; Tröndle/Fischer a.a.O.).

    Ob die Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen ist, muß der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei er neben der errechneten Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen hat (BGH NStZ 1995, 539; SenE v. 27.04.1999 - Ss 67/99 - m. w. Nachw.; SenE v. 06.07.1999 - Ss 269/99 -).

  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse dürfen jedenfalls zugunsten des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ 1995, 96; 1995, 539), wobei ein Wert entsprechend einer Blutalkoholkonzentration ab 2 %o Anlaß zur Prüfung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bietet (BGHSt 43, 66/69; BGH NStZ 2000, 193) und einer solchen ab 3 %o - wie wohl hier - Schuldunfähgkeit nahelegt (BGHSt 34, 29/31; BGH NStZ 1995, 539/540).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Bei Blutalkoholwerten von 3 %o und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297; Tröndle/Fischer a.a.O.).

    Ob die Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen ist, muss der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei er neben der errechneten Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen hat (BGH NStZ 1995, 539; SenE v. 27.04.1999 - Ss 67/99 - m. w. Nachw.; SenE v. 06.07.1999 - Ss 269/99 -).

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Insbesondere darf er nicht den Blutalkoholwert durch die Annahme relativieren, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1995, 539; BGHR StGB Blutalkolkonzentration 15; StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10; BGH, Urt. vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 511/96).
  • OLG Celle, 22.02.2023 - 2 AR (Ausl) 45/22

    Auslieferung; Zulässigkeitshindernis; beiderseitige Strafbarkeit;

    Denn er bietet nach derzeitigem Stand der medizinischen Wissenschaft und Forschung nicht die in einem Strafverfahren erforderliche Sicherheit für die Bestimmung des Wertes der Blutalkoholzentration (vgl. BGH, NStZ 1995, 539; KG, DAR 2008, 273 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.04.2009 - 2 Ss 159/09 -, juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 05.12.2000 - 1 Ws 496/00 - juris; Kudlich in BecKOK StGB, 55. Edition, Stand 01.11.2022, § 315c Rd. 27 mwN).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

    Wenn zur Frage der Schuldfähigkeit die maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit auf der Grundlage einer nach der Tat entnommenen Blutprobe ermittelt werden muss, sind zugunsten des Angekl. für den gesamten Zeitraum der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und zusätzlich ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille anzusetzen (BGHSt 37, 231 [237]; BGH NStZ 1995, 539; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140; SenE v. 15.09.2009 - 83 Ss 78/09 - Fischer, StGB, 57. Auflage, § 20 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10

    Trunkenheit im Verkehr: Erforderlichkeit sachverständiger Hilfe zur Beurteilung

    Ob die Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen ist, muss der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei er neben der errechneten Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen hat (BGH NStZ 1995, 539).
  • OLG Köln, 13.11.2012 - 1 RVs 228/12

    Beweisverwertungsverbot bei auf Gefahr in Verzug gestützter Anordnung einer

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung, die bei der Frage der Schuldfähigkeit zur Ermittlung der maximalen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anhand einer nach der Tat entnommenen Blutprobe zugunsten des Angeklagten für den gesamten Rückrechnungszeitraum einen stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille und zusätzlich einen einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille ansetzt (BGHSt 37, 231, 237; BGH NStZ 1995, 539; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140; SenE v. 15.09.2009 - 83 Ss 78/09; SenE v. 22.01.2010 - III - 1 RVs 5/10; s. auch Fischer, StGB, 59. Aufl., § 20 Rn. 13), wäre hier von einer Blutalkoholkonzentration von 3, 07 Promille zur Tatzeit auszugehen (Zeitdifferenz zwischen der Tatzeit um 17.30 Uhr und der Blutentnahme um 18.55 Uhr = 1 Stunde 25 Minuten; BAK der Blutprobe 2, 59 Promille + 0,2 + ~0,08 + 0,2 Promille = ~ 3,07 Promille).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02

    Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen

    So ist bei Blutalkoholwerten von 3 Promille und darüber das Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend und daher stets zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1995, 539 (540(; BGH NStZ 2000, 136; SenE v. 20.8.1999 - Ss 374/99 = Blutalkohol 2000, 371 (374( = VRS 98, 140 (144 f.(; Tröndle/Fischer a. a. O., § 20 Rdnr. 20; Bick JA 1995, 583 (584(; jw. m. w. N.).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 511/96

    Blutalkoholkonzentration - Steuerungsfähigkeit - Wertung

  • BVerwG, 09.12.1998 - 1 D 65.97

    Vorwurf der Dienstverrichtung unter Alkoholeinfluss gegen einen Bahnbeamten -

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09

    Blutalkoholkkonzentration wird zugunsten des Angeklagten bei der Ermittliung der

  • OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 371/95

    Feststellung der Schuldfähigkeit nach Alkoholgenuss; Höhe des stündlichen

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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3398
BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95 (https://dejure.org/1995,3398)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1995 - 3 StR 72/95 (https://dejure.org/1995,3398)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 3 StR 72/95 (https://dejure.org/1995,3398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Affekt - Affekthandlung - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Störung - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 539
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95
    Diese schwierige Frage ist unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 3).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4, 7, 9 jew. m.w.N.; BGH StV 1993, 637).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Gegen eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung sprechen kann ferner ein rationales und umsichtiges Verhalten nach der Tat (vgl. BGH NStZ 1990, 231), insbesondere dann, wenn - wie hier - Anzeichen für eine den Affektabbau begleitende schwere seelische Erschütterung des Täters fehlen (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 7).
  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord

    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass die typische hohe emotionale Beeinträchtigung eines Verdeckungsmörders, die für sich genommen nicht zur Annahme des § 21 StGB führt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 72/95, BGHR StGB § 21 Affekt 7; ferner MK/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 234), auf einer gänzlich anderen Wurzel beruht als eine etwa gleichzeitig bestehende Spielleidenschaft desselben Täters.
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Diese notwendige Gesamtwürdigung, die hier insbesondere das - gegen einen Affekt sprechende (vgl. u. a. BGH NStZ 1995, 539; 1999, 508; NStZ-RR 1997, 296) - Nachtatverhalten einschließen mußte, hat das Landgericht, das sich insoweit den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen hat, im Ergebnis ausreichend vorgenommen.
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Dies gilt freilich nur ausnahmsweise (BGHSt 6, 329, 332) bei einer hochgradigen Erregung, also bei einem "Affektsturm" (BGH NStZ 1995, 539).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Denn ob der psychische Zustand eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt als tiefgreifende Bewußtseinsstörung infolge eines hochgradigen Affekts gewertet werden kann, läßt sich nicht allein anhand eines Kriterienkataloges beurteilen, sondern ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Affekt 7 und § 20 Bewußtseinsstörung 3; vgl. auch Rasch NJW 1993, 757; Foerster StraFo 1997, 165).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Abgesehen davon, daß ein "psychischer Ausnahmezustand" ohne nähere Spezifizierung seiner Art und Beschaffenheit noch kein Eingangsmerkmal des § 20 StGB erfüllt, sind jedenfalls auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen keine signifikanten Anzeichen dafür ersichtlich, daß A. etwa unter dem Einfluß eines die Schuldfähigkeit erheblich vermindernden Affekts gehandelt hätte (zu dessen Voraussetzungen vgl. zuletzt BGH NStZ 1995, 175 [BGH 07.09.1994 - 2 StR 285/94] m.w.N.; ferner BGHR StGB § 21 Affekt 7 und BGH, Urt. v. 26. September 1995 - 1 StR 495/95); dies hatte der Senat in seiner ersten Revisionsentscheidung auch schon angedeutet (aaO.).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 56/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Durchführung einer Tat im Zustand

    Daneben hätte das Landgericht aber das tatnahe Verhalten des Angeklagten berücksichtigen und in seine Abwägung einbeziehen müssen, Inwieweit dies Rückschlüsse auf eine schwere Erschütterung des Persönlichkeitsgefüges zur Tatzeit zuließ (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 7).
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