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   BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93   

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BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewährungsauflage - Allgemeine Handlungsfreiheit - Rechtsgrundlage - Strafaussetzung zur Bewährung - Verurteilter - Einkommensverhältnisse - Auflagenerfüllung - Wiedergutmachung - Widerruf der Strafaussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2279
  • NStZ 1995, 25
  • StV 1995, 87
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    Das Grundrecht verbietet Eingriffe der Staatsgewalt, die nicht rechtsstaatlich sind (vgl. BVerfGE 9, 83 [88]; 17, 306 [313 f.]; 19, 206 [215]; 29, 402 [408]; 33, 44 [48]; 42, 20 [27 f.]; st. Rspr.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).

    Dies gilt aber nur, soweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG und einer besonderen Grundrechtsnorm unter demselben sachlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, nicht aber, wenn Art. 2 Abs. 1 GG unter einem Gesichtspunkt verletzt ist, der nicht in den Bereich der besonderen Grundrechtsnorm fällt (BVerfGE 19, 206 [225]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    a) Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit, das Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet, schützt in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 6, 32 [36]; 54, 143 [144]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist zu Recht darauf hin, daß diese Auflage im Strafgesetzbuch keine Stütze findet, da § 56b Abs. 2 StGB nach allgemeiner Meinung eine abschließende Aufzählung der vom Gesetzgeber zugelassenen Auflagen enthält (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]; Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zu § 24a StGB a.F., BTDrucks. V/4094, S. 12; Dreher/Tröndle, 46. Aufl., 1993, § 56b StGB Rn. 5; Ruß, in: LK, 10. Aufl., § 56b StGB Rn. 3; Stree, in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 56b StGB Rn. 8; Lackner, 20. Aufl., § 56b StGB Rn. 2; SK-Horn, 6. Aufl., 16. Lfg. (Stand März 1992), § 56b StGB Rn. 3).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts eine erweiternde Auslegung der Vorschrift von § 56b StGB (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangten § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG nicht (BVerfGE 47, 182 ; 85, 214 ; 91, 176 ; BVerfGK 4, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 -, NJW 1995, S. 2279 ).
  • BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11

    Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit,

    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter entschieden, dass die Auflage, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, die allgemeine Handlungsfreiheit einschränke und dass es einer Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG selbst dann nicht bedürfe, wenn durch den zwischenzeitlichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in dessen Schutzbereich eingegriffen worden sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 -, NStZ 1995, S. 25 ).
  • BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Nichtabhilfeentscheidung

    Anders als in dem von der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - (NStZ 1995, S. 25 f.) entschiedenen Fall ging es hier nicht um die Offenlegung der Vermögensverhältnisse zur Ermöglichung einer Überprüfung der Erfüllung der Auflage der Schadenswiedergutmachung.
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Dazu darf es sich auch Weisungen bedienen (vgl. gerade für den Fall der Nichtmitteilung eines Wohnungswechsels Fischer, KK z. StPO 5. Aufl. § 453 c Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 453 c Rdnr. 5; dabei ist allerdings unzutreffend von einer Auflage die Rede), solange diese Weisung zumindest auch den Zweck verfolgt, dem Verurteilten zu helfen, in seinem weiteren Leben Straftaten zu vermeiden, und nicht eine reine Kontrollfunktion übrig bleibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 3315, 3316 für Urinkontrollen bei einem Betäubungsmittelabhängigen; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2279, 2280).
  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
    a) Soweit der Beschwerdeführer die dem Widerruf zugrundeliegende Weisung selbst angreift, ist allerdings - ungeachtet der Frage, ob er diese Rüge mangels Einlegung der Beschwerde nach § 59 Abs. 2 Satz 1 JGG überhaupt noch in zulässiger Weise erheben kann (vgl. - wegen fehlender Rechtswegerschöpfung ablehnend - BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 1277/91 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - juris Rn. 10) - der Schutzbereich des Grundrechts auf Freiheit der Person nicht eröffnet.
  • OLG Hamburg, 08.01.2004 - 2 Ws 344/03

    Strafaussetzung: Kein Bewährungswiderruf bei unzulässiger Auflage einer

    Auf den Verstoß gegen eine unzulässige Auflage oder Weisung darf ein Widerruf der Strafaussetzung nicht gestützt werden (im Ergebnis ebenso BVerfG in NJW 1995, 2279, 2280; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1997, 2; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 56 f Rdn. 16; Horn in SK-StGB, § 56 f Rdn. 24).
  • KG, 12.05.2004 - 5 Ws 119/04

    Widerruf der Strafaussetzung wegen gröblichen oder beharrlichen Verstoßes gegen

    Es ist daher z. B. unzulässig, die Offenlegung der Einkommensverhältnisse anzuordnen, um die ordnungsgemäße Erfüllung einer Schadenswiedergutmachungsaufläge kontrollieren zu können (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 25, m. weit. Nachw.).
  • KG, 12.05.2004 - 2 AR 49/04
    Es ist daher z. B. unzulässig, die Offenlegung der Einkommensverhältnisse anzuordnen, um die ordnungsgemäße Erfüllung einer Schadenswiedergutmachungsaufläge kontrollieren zu können (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 25 , m. weit. Nachw.).
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